Ministerrat

Gewaltschutzgesetz soll verschärft werden

05.03.2009

Der Justizausschuss berät heute über das Gewaltschutzgesetz, das höhere Strafen für Sexualtäter und mehr Opferschutz bringen soll.

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© APA/Roland Schlager
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Höhere Strafen für einzelne Delikte bei sexuellem Missbrauch bringt das Gewaltschutzpaket, das heute, Mittwoch, auf der Tagesordnung des Justizausschusses steht.

Verlängerung der Verjährungsfrist
Außerdem ist eine Verlängerung der Verjährungsfrist um zehn Jahre vorgesehen: Die Zeit von der Tat bis zur Erreichung des 28. Lebensjahres des Opfers soll nicht in die Verjährung eingerechnet werden.

Opfer-Schutz ausweiten
Ziel dieses Gesetzes ist es, in der Praxis auftretende Defizite und Schutzlücken zu beseitigen und den Schutz für Opfer auszuweiten, erläuterte ÖVP-Justizsprecher Abg. Mag. Heribert Donnerbauer, Obmann im Justizausschuss. Das Gewaltschutzgesetz wurde noch vom Ministerrat in der letzten Sitzung vor der Wahl 2008 beschlossen und dem Parlament zugeleitet, konnte jedoch vor den Wahlen nicht mehr behandelt werden.

Untergrenzen heraufsetzen
Als eine wichtige und notwendige Verschärfung sieht Donnerbauer vor allem die Erhöhung der Untergrenzen für Strafen. So ist beispielsweise bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen mit schwerer Körperverletzung ein Strafrahmen von fünf bis 15 Jahre vorgesehen (bisher ein Jahr bis zehn Jahre). Bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person mit schwerer Körperverletzung soll der Strafrahmen fünf bis 15 Jahre betragen (bisher ein Jahr bis zehn Jahre).

Schutz vor Gewalt in der Familie
Ausgeweitert werden die einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in der Familie bzw. vor Eingriffen in die Privatsphäre. Im Zivilrecht werden die Opferrechte analog zum Strafverfahren ausgebaut. Dabei geht es unter anderem um Prozessbegleitung sowie die Möglichkeit, ein Opfer abgesondert vom Täter zu vernehmen.

In Verfahren, in denen es einer Partei unzumutbar ist, ihre Wohnanschrift dem Gegner mitzuteilen, soll ihr ermöglicht werden, diese nur mehr dem Gericht bekannt zugeben. Das ist insbesondere für Fälle wie Vergewaltigung oder Stalking gedacht. Außerdem sollen für bereits bekannt gewordene Straftäter im Bereich der sexuellen Gewalt Maßnahmen der Rückfallsvermeidung geschaffen werden, beispielsweise durch Berufs- und Tätigkeitsverbote.

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