Die Sexualstraftäterdatei kommt. Die Opfer sollen ab 2009 mehr Rechte bekommen. SPÖ und ÖVP haben sich auf das Gewaltschutzpaket endlich geeinigt.
Das Gewaltschutzpaket ist nun nach monatelangen Verhandlungen endgültig unter Dach und Fach. Der Ministerrat beschloss in seiner letzten Sitzung vor der Wahl die entsprechende Vorlage von Justiz- und Innenministerium. Bringen soll das Gewaltschutzpaket vor allem bessere Opferrechte und härtere Strafen bzw. Auflagen bei Fällen sexuellen Missbrauchs.
Berger und Fekter erfreut
Justizministerin Maria Berger (S)
zeigte sich optimistisch, dass das Paket nach der Wahl im Nationalrat
umgesetzt wird, unabhängig davon wie die künftige Regierungskonstellation
aussehe. Es gebe eine so breite Zustimmung, dass für sie kein Zweifel am
Zustandekommen der entsprechenden Gesetze bestehe. Inkrafttreten soll das
Gewaltschutzpaket mit 1.1.2009, wenn es nach den Wünschen der
Justizministerin geht.
Auch Innenministerin Maria Fekter (V) war erfreut über den Beschluss noch vor dem Urnengang. Dass es letztlich mit der Einigung so lange gedauert habe, sieht sie in der Verantwortung der SPÖ, die erst spät Wünschen der ÖVP wie nach Schaffung der Sexualstraftäterdatei nachgekommen sei. Dass die geplante verschärfte Anzeigepflicht an ihr gescheitert ist, verteidigte die Innenministerin. Diese Position hätte sich aus dem Rat der Experten ergeben.
Verbesserung des Opferschutzes
Mit dem Gewaltschutzpaket einher
geht vor allem eine Verbesserung des Opferschutzes. So wird es eine
Ausweitung der einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt geben sowie
einen Vorschuss auf Schmerzensgeld für Gewaltopfer. Geschaffen wird ferner
ein Straftatbestand für länger andauernde Gewaltbeziehungen.
Kampf gegen Sexualstraftäter
Der Kampf angesagt wird
speziell Sexualverbrechen. Berufs- und Tätigkeitsverbote können
ausgesprochen werden, über Täter soll eine verstärkte Aufsicht verhängt
werden können. Zudem werden die Strafrahmen im Zusammenhang mit Missbrauch
und Kinderpornografie erhöht. Eingeführt wird auch die vor allem von der ÖVP
verfolgte Sexualstraftäterdatei.
Keine erweiterte Anzeigenpflicht
Nichts wird es mit der
ursprünglich von Berger angedachten Erweiterung der Anzeigepflicht bei
Verdacht auf Gewalt an Kindern. Hier hatte es Widerstand von Experten und
seitens der ÖVP gegeben. Berger ist trotzdem sehr froh darüber, dass so kurz
vor der Wahl noch eine Einigung über dieses ihr sehr wichtige Projekt
möglich geworden sei. Die Ministerin hofft, dass das Paket nach der Wahl in
der Übergangsphase bis zur Bildung einer neuen Regierung im Parlament
umgesetzt wird.
Die wichtigsten Punkte im Detail
Im folgenden die wesentlichsten
Punkte des Papiers. In Kraft treten sollen die Regelungen Anfang kommenden
Jahres, sofern sich im Herbst ein Parlamentsbeschluss ausgeht.
- Ausweitung der einstweiligen Verfügungen auch für Bereiche außerhalb des Wohnraums. Die Maximaldauer für diese Verfügungen wird für ein Jahr gelten. Für den Wohnungsbereich wird die einstweilige Verfügung von drei Monaten auf bis zu sechs Monate verlängert.
- psychosoziale und juristische Prozessbegleitung nun auch in Zivilverfahren. Opfer sollen an einem abgesonderten Ort einvernommen werden, ohne mit dem Täter konfrontiert zu werden.
- neuer Tatbestand für "fortgesetzte Gewaltausübung"
- In Verfahren, in denen es einer Partei unzumutbar ist, ihre Wohnanschrift dem Gegner mitzuteilen (z.B. bei Stalking), soll ihr ermöglicht werden, diese nur mehr dem Gericht bekannt zu geben.
- Vorschuss des Staates für Schmerzensgeld auch bei immateriellen Schäden. Dieser erfolgt in Form eines Pauschalbetrages von 1.000 Euro für schwere Körperverletzungen und von 5.000 Euro für Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen. Bisher gab es die Bevorschussung nur etwa für Verdienstentgang oder Heilungskosten.
- gerichtliche Aufsicht über bedingt entlassene Sexualstraftäter. Probezeit wird ausgedehnt.
- Berufs- und Tätigkeitsverbote für gefährliche Sexualstraftäter werden ermöglicht, gilt auch für Tätigkeiten wie Sport- oder Nachhilfelehrer.
- Tilgungsfrist soll vom Richter verlängert werden können, bei besonders schweren Delikten soll sie überhaupt entfallen.
- Verlängerung der Verjährungsfrist. Die Zeit von der Tat bis zur Erreichung des 28. Lebensjahres des Opfers soll nicht in die Verjährung eingerechnet werden.
- Einführung einer Sexualstraftäterdatei.
- bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person wird eine Strafuntergrenze von sechs Monaten eingeführt. Der Strafrahmen bei Körperverletzung steigt bis maximal 15 Jahre, bei Todesfolge auf 20 Jahre.
- höhere Strafdrohung für das Herstellen, Einführen, Befördern oder Ausführen von pornografischen Darstellungen einer minderjährigen Person.