Der ÖGB und die Teilgewerkschaften einigen sich über den internen Finanzausgleich.
Die ÖGB-Zentrale hat sich mit den Teilgewerkschaften auf ein neues Finanzabkommen geeinigt. Demnach liefern die Teilorganisationen künftig 19 Prozent ihrer Einnahmen ab, zuletzt waren es nur noch 16. Zusätzlich wurde eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von 15 Millionen gewährt, die in Etappen bis 2014 an die Zentrale überwiesen wird. Der entsprechende Beschluss im ÖGB-Bundesvorstand fiel einstimmig, erklärte Finanzchef Clemens Schneider auf Anfrage der APA.
Neue Vereinbarung unbefristet
Die Vereinbarung wurde demnach unbefristet geschlossen. Allerdings hat der ÖGB seinerseits weitere Strukturmaßnahmen vorzunehmen. Auf Details dazu wollte Schneider nicht eingehen. Es werde "Straffungen im organisatorischen Bereich" geben. Ein Personalabbau sei dagegen nicht vorgesehen. Der ÖGB erstellt zudem einen Budgetplan, der einem Monitoring durch den Finanzausschuss der Gewerkschaft unterzogen wird - ein Vorgehen, wie in jedem anderen Unternehmen auch, betonte Schneider.
ÖGB plädiert für gestaffelte Vermögenssteuer
In einer Resolution schlug der ÖGB im heutigen Bundesvorstand eine gestaffelte Vermögenssteuer vor: Vermögen im Wert von weniger als 700.000 Euro sollten ausgenommen werden, der Teil des Vermögens zwischen 700.000 und zwei Millionen Euro mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent versehen werden. Vermögen zwischen zwei und drei Millionen würden mit einem Prozent besteuert. Darüber hätte der ÖGB gerne einen Satz von 1,5 Prozent. Das Steueraufkommen wird auf 2,5 bis 3 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Damit könnte man z.B. lohnabhängige Abgaben senken.