Wegen "persönlicher Angriffe"

Kathrin Glock bringt VfGH-Beschwerde gegen NEOS-Abgeordnete ein

11.02.2021

Unternehmerin Kathrin Glock reicht wegen "persönlicher Angriffe" der NEOS Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Unternehmerin Kathrin Glock reicht beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde ein. Sie wirft der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper "persönliche Angriffe" im Zuge des Ibiza-Untersuchungsausschusses vor. Krisper habe dabei ihre parlamentarische Immunität ausgenutzt, wie Glock in einer Aussendung schreibt. 
 
"Ich bin nicht die Erste, die im Rahmen dieses Untersuchungsausschusses anlasslos herablassend und beleidigend behandelt wurde, aber ich bin die Erste, die vom Recht, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, Gebrauch macht", so Kathrin Glock. 

Funktion der Aufklärung in der Ibiza Causa

Das Gremium des Untersuchungsausschusses habe die Funktion der Aufklärung in der Ibiza Causa gerecht zu werden, so Glock. "Diese Funktion darf aber keinesfalls von Abgeordneten – wie hier von Dr. Krisper - als medial genutzte politische Bühne missbraucht werden, um persönliche, sachfremde Befindlichkeiten beleidigend und öffentlich zu artikulieren."
 
Wenn unsachliche und persönliche Angriffe gegen Auskunftspersonen gerichtet würden, sei eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die einzige rechtliche Möglichkeit dagegen vorzugehen, betont Unternehmerin Glock. 
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