Buhmann reagiert

Graf für Abwahlmöglichkeit von NR-Präs.

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Der jüngste ÖVP-Vorschlag bekommt Unterstützung von dem Mann, der die ganze Debatte ausgelöst hat. Die SPÖ ist vorsichtig positiv, ein Nein kommt von Orange und Grün.

In der durch seine Person ausgelösten Debatte um eine Möglichkeit zur Abwahl der Nationalratspräsidenten unterstützt der Dritte Präsident Martin Graf den jüngsten ÖVP-Vorschlag. Die Idee, dass der Nationalrat im Falle einer Verfassungsverletzung mit Zweidrittelmehrheit eine Anklage beim Verfassungsgerichtshof beschließen können soll, sei in Ordnung, so Graf. Allerdings müsse er auch für alle Ausschuss-Vorsitzenden gelten, die nämlich ebenfalls nicht abwählbar sind. "Gleiches Recht für alle", verlangt der Freiheitliche.

SPÖ vorsichtig positiv
SPÖ-Klubobmann Josef Cap will sich den Vorschlag sehr genau ansehen. Allerdings hat die SPÖ schon einen anderen Vorschlag gemacht, nämlich den, dass ein Nationalratspräsident mit Zwei-Drittel-Mehrheit abwählbar sein sollte. Positive Signale kommen auch von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Immerhin gebe es nun Bewegung auf ÖVP-Seite, heißt es aus ihrem Büro. Sie will sich den Vorschlag ebenfalls "gerne ansehen".

Grün und Orange dagegen
Die Grünen lehnen den schwarzen Vorstoß ab. Sie wollen, dass ein Nationalratspräsident mit Zwei-Drittel-Mehrheit abwählbar sein sollte. Parteichefin Eva Glawischnig ortet einen "Ablenkungsversuch" der ÖVP, die Idee gehe "völlig am Problem vorbei". Auch das BZÖ äußert sich ablehnend. BZÖ-Klubobmann Josef Bucher findet ihn "nicht unterstützungswürdig".

Für VfGH "prinzipiell vorstellbar"
Für den Verfassungsgerichtshof wäre der ÖVP-Vorschlag zur Absetzbarkeit von Nationalratspräsidenten "prinzipiell vorstellbar". Grundsätzlich sei es zwar die Sache des Bundesgesetzgebers, welche Kompetenzen der Verfassungsgerichtshof haben soll, bei diesem Vorschlag würde es sich aber um eine "systematische Weiterentwicklung der VfGH-Kompetenzen" handeln, weil es bereits ähnliche Regelungen für Bundespräsident und Regierungsmitglieder gebe - So der Befund der Höchstrichter.

"Ministerklagen" schon jetzt möglich
Schon jetzt ist vorgesehen, dass der Verfassungsgerichtshof über "Ministeranklagen" gegen öffentliche Amtsträger wie Regierungsmitglieder und Landeshauptleute entscheidet. Eine Verurteilung könnte demnach den "Amtsverlust" und - unter erschwerenden Umständen - sogar den Verlust der politischen Rechte (also Wahlrecht und Wählbarkeit) zur Folge haben. Allerdings kann es der Verfassungsgerichtshof auch bei der bloßen Feststellung einer Rechtsverletzung ohne Sanktionen belassen.

In der jüngeren österreichischen Geschichte hat es nur eine Ministeranklage gegeben - und zwar gegen den Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer Sen., der am 8. Dezember 1984 entgegen einer Weisung des Sozialministers die Geschäfte offen gehalten hatte und dafür von der rot-blauen Regierung vor den VfGH zitiert wurde. Für den ÖVP-Politiker endete das Verfahren glimpflich: Die Verfassungsrichter stellten zwar eine Rechtsverletzung fest, verzichteten aber auf eine Amtsenthebung.

Treffen mit Muzicant
Zu seinem angekündigten Treffen mit dem Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Ariel Muzicant, sagte Graf, beide hätten vereinbart, dieses Treffen erst in etwa vier Wochen abzuhalten. Muzicant sei derzeit für vier Wochen verreist, der Termin werde nach seiner Rückkehr stattfinden. Beide Seiten hätten vereinbart, bis dahin zu diesem Thema keine Statements mehr abzugeben. Grafs Attacken gegen Muzicant vor der EU-Wahl waren der Auslöser für die Forderungen nach einer gesetzlichen Möglichkeit zur Abwahl des Nationalratspräsidenten vor allem von Seiten der SPÖ und der Grünen.

Angriff auf linke Aktivisten
Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zwischen linken und rechten Aktivisten am vergangenen Wochenende stellte sich Graf eindeutig hinter seinen Mitarbeiter Herrn P., der angeblich Vertreter der Sozialistischen Jugend (SJ) und der Sozialistischen Linkspartei (SLP) mit Eiern und Wasserbomben attackiert haben soll. Gleichzeitig erhob der Dritte Nationalratspräsident schwere Vorwürfe gegen die linken Aktivisten. Es sei "wirklich bedenklich, wenn linksextreme Kräfte zu einer Safari gegen Menschen aufrufen". Das bedeute, dass sie gewaltbereit gegen Rechte vorgehen wollten. Sie würden damit das Demonstrationsrecht für eine Menschenhatz gegen Andersdenkende missbrauchen.

Eier und Wasserbomben
Dass auch von seinem Mitarbeiter Herrn P. Gewalt ausgegangen sei, stellte Graf in Abrede und verwies darauf, dass es keine Anzeige und keine Identitätsfeststellung durch die Polizei gebe, die das Ganze beobachtet habe. Dass sein Mitarbeiter aber anwesend war, bestätigte Graf indirekt: "Wenn man ihn jagt, wird man ihn auch treffen." Von einer angeblichen Vermummung seines Mitarbeiters wisse er nichts. Auch nicht bestätigen könne er, dass sich sein Mitarbeiter am Werfen von Wasserbomben beteiligt hätte. Die Polizei habe jedenfalls nichts Derartiges festgestellt. Aus eigener Erfahrung wisse er aber von früheren Ereignissen, dass Eier und Wasserbomben eher von Linken geworfen würden, sagte Graf.

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