Falschaussage
Graf hält an verurteiltem Mitarbeiter fest
07.11.2012
FP-Chef Strache will das gespräch suchen und den Fall "genau ansehen".
Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (F) sorgt wieder für Aufregung. Er hat seinen wegen angeblicher Kontakte zu Neonazis umstrittenen früheren Büromitarbeiter Andre T. seit einigen Monaten als persönlichen parlamentarischen Mitarbeiter angestellt. Mittlerweile wurde T. laut "Standard" rechtskräftig wegen falscher Beweisaussage zu drei Monaten bedingt verurteilt. Das wäre aus Sicht von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ein Grund, das Dienstverhältnis zu lösen. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim drängte am Mittwoch auf eine Abwahlmöglichkeit für Nationalratspräsidenten, "um dieses wichtige Amt endlich von Personen wie Graf befreien zu können".
Kein Ausschluß
T. war bis Dezember 2011 als Mitarbeiter im Büro des Dritten Nationalratspräsidenten Angestellter des Parlaments. Nach Druck von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) kündigte er damals selbst. Denn es war bekannt geworden, dass ihn der steirische Landesparteichef Gerhard Kurzmann per Notverordnung ausschließen wollte - mit der Begründung, dass T. Leute des Neonazi-Vereins Blood and Honour für den Ring Freier Jugend (RFJ) angeworben und eine zweite Jugendorganisation in Liezen gegründet haben soll, in deren Vereinsbüro es zu Hakenkreuzschmierereien gekommen sein soll.
Falsche Beweisaussage
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen dazu wurde T. Ende September am Landesgericht Leoben wegen falscher Beweisaussage vor der Kripo und versuchter Begünstigung verurteilt. Denn er habe angegeben, nicht zu wissen, von wem die Nazi-Schmierereien stammen. Aus der Partei ausgeschlossen wurde T. jedoch nicht, da sich die Vorwürfe des Rechtsextremismus nicht bewahrheitet hätten, betonte Strache in einer Pressekonferenz. Der Ausschluss hätte damals nach Kurzmanns Notverordnung noch vom Landesparteivorstand bestätigt werden müssen.
Strache auf Distanz
Strache ging in der Pressekonferenz aber doch etwas auf Distanz. "Ich gehe davon aus, wenn jemand wegen falscher Zeugenaussage verurteilt wurde, ein Dienstverhältnis zu beenden ist", sagte der Bundesparteichef. Er will aber erst noch ein Gespräch mit Graf führen und sich den Fall "genau ansehen".
Prammer wird in diesem Fall nicht aktiv. Die jetzige Beschäftigung T.s liege allein im Verantwortungsbereich Grafs. Denn anders als vor einem Jahr ist T. jetzt nicht Angestellter des Parlaments, sondern hat einen Vertrag direkt mit Graf. Dieser hatte schon vor einem Jahr eigentlich keinen Grund gesehen, sich von T. zu trennen. Und hat ihn im Mai oder Juni - wie ein Sprecher gegenüber der APA bestätigte - wieder ins Team geholt, als parlamentarischen Mitarbeiter.
Jeder Mandatar erhält ein Pauschale, um einen persönlichen Mitarbeiter finanzieren zu können. Und zwar 3.139,10 Euro 14 mal monatlich inklusive Dienstgeberbeiträgen - womit 14 mal jährlich ein Bruttogehalt von rund 2.480 Euro ausbezahlt werden kann, erklärte der Sprecher Prammers gegenüber der APA. Einfluss auf diese Verträge hat das Parlament nicht. Der Abgeordnete bekommt das Pauschale und kann frei darüber verfügen.
Aus den Reihen der SPÖ wurde am Mittwoch aber der Ruf nach Konsequenzen laut. Abg. Petra Bayr forderte Graf auf, sich von T. zu trennen. Sie erinnerte in einer Aussendung daran, dass Graf sich "gerne mit Leuten aus dem rechtsextremen Eck umgibt". So hätten zwei seiner Mitarbeiter 2010 gehen müssen, weil sie Artikel bei einem Neonazi-Versand bestellt hatten, und auf einer Webseite, die Grafs Mitarbeiter betreiben ("unzensuriert.at"), werde "Freiheit für Gottfried Küssel" gefordert.
Justizsprecher Jarolim will einen Nationalratspräsidenten, "der permanent im Zusammenhang mit Rechtsradikalen genannt wird", endlich abwählen können. Er forderte den Koalitionspartner ÖVP und die Opposition auf, endlich die nötige Gesetzesänderung zu beschließen. Es wäre "kein Ruhmesblatt für das Parlament, sollten wir das in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen".
Darüber verhandelt wird im Parlament seit längerem - zuletzt intensiver angesichts der Stiftungs-Causa, wo die Staatsanwaltschaft gegen Graf wegen des Verdachts des schweren Betrugs ermittelt. Bisher sind die Verhandlungen aber immer daran gescheitert, dass SPÖ und ÖVP sich nicht auf ein Modell einigen können. Die ÖVP will vor der Abwahl eines NR-Präsidenten eine rechtliche Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die SPÖ will hingegen eine rasche Entscheidung des Parlaments selbst - etwa mit Zwei-Drittel-Mehrheit für einen mit absoluter Mehrheit eingebrachten Antrag. Ein Vorschlag dazu liegt bereits im Parlament. Die Grünen haben einen Antrag eingebracht, der die Abwahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit nach einer zweiwöchigen "Abkühlungsphase" vorsieht.