Abberufung gescheitert
Graf weiter 3. NR-Präsident
14.06.2012
Die Grünen forderten eine Abberufungsmöglichkeit von Nationalratspräsidenten.
Der Grüne Antrag für eine Abberufungsmöglichkeit von Nationalratspräsidenten ist nach halbstündiger Debatte im Plenum gescheitert. Lediglich die Antragsteller selbst - mehrheitlich in "Martin Graf muss gehen"-T-Shirts gehüllt - stimmten dafür, noch bis zum 3. Juli ein derartiges Bundesverfassungsgesetz zu schaffen, alle anderen Parteien lehnten den Vorschlag ab. SPÖ und ÖVP hatten sich zuvor für ihre eigenen Abwahl-Modelle ausgesprochen - wobei der rote dem grünen Vorschlag stark ähnelt. Neben den Grünen hatte auch die SPÖ zuvor dem Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf den Rücktritt nahegelegt.
Die Grüne Parteichefin und Klubobfrau Eva Glawischnig betonte eingangs, der Antrag sei ein "neuerlicher Versuch, den Weg freizumachen", nachdem die Grünen bereits 2009 mit eben diesem Ansinnen im Parlament gescheitert waren. Graf habe sich für sein Amt "absolut disqualifiziert". "Ich glaube, dass eine deutliche Mehrheit dieses Hauses der Meinung ist, dass Martin Graf für dieses Amt nicht mehr geeignet ist", unterstrich sie. Vom Bundespräsidenten über den Kanzler und einzelne Minister bis hin zum Rechnungshof-Präsidenten könnten sämtliche Amtsträger abgewählt werden, daher sei nicht einzusehen, dass dies beim Nationalratspräsidenten nicht möglich sei.
Fehlende Abwahlmöglichkeit
SPÖ-Klubobmann Josef Cap erklärte, man wolle weiter gehen, als der Grüne Vorschlag es vorsehe - nämlich dass bereits ein Drittel der Abgeordneten die Initiative zur Abwahl starten kann. Die Abwahl selbst solle wie im Grünen Antrag mit Zweidrittel-Mehrheit bei über 50-prozentiger Anwesenheit erfolgen. Er hoffte auf rasche gemeinsame Verhandlungen in der Causa, die zum Beschluss eine Verfassungsmehrheit benötige. Sein schwarzes Pendant Karlheinz Kopf bestand wiederum auf das bisher von der Volkspartei vorgeschlagene Modell, das den Verfassungsgerichtshof mit in die Abwahl einbezieht und Verfassungsbruch bzw. eine Freiheitsstrafe voraussetzt. Dass es keine Abwahlmöglichkeit gibt, sei "ein Manko und ein Fehler" räumte Kopf zwar ein, der Vorschlag der Grünen sei aber "nahe bei der Willkür".
Der freiheitliche Parteichef Heinz Christian Strache wehrte sich in seiner Verteidigungsrede gegen den "politischen Gerichtshof und den Mediengerichtshof". Seit Glawischnig bei der Nationalratswahl 2008 den Posten als Dritte Präsidentin verloren habe, erlebe man "in Permanenz" eine Kampagne gegen Graf, meinte er.
Beide Vorwürfe, "die immer wieder in den Raum gestellt werden", wies Strache zurück: Die Dame habe die Stiftung gewollt und später ihre Meinung geändert, Graf die Konsequenz daraus gezogen und den Vorstand verlassen. Die falsche Berufsbezeichnung auf den Wahllisten - Graf kandidierte bei fünf Wahlen als "Rechtsanwalt" statt als "Rechtsanwaltsanwärter" sei ein Fehler der Landesgeschäftsstelle und nicht des Dritten Nationalratspräsidenten. Im Übrigen sei Graf bei weitem nicht der einzige, der unter falscher Bezeichnung bei einer Wahl angetreten war, wie der Freiheitliche ausführte. So sei etwa die ÖVP-Abgeordnete Gabriele Tamandl als Steuerberaterin angetreten, obwohl sie nur Kanzleigehilfin sei, die "mit Berufsverbot belegte" Nationalratspräsidentin Barbara Prammer als "Soziologin".
Dass Graf versucht hatte, den ORF-Beitrag zur Stiftungs-Causa mit einer einstweiligen Verfügung zu verhindern, war den Grünen ein besonderer Dorn im Auge. "So etwas macht ein Politiker nicht", echauffierte sich Sozialsprecher Karl Öllinger. In der Begründung für die Klage habe Graf außerdem sämtliche 109 Abgeordnete, die für ihn gestimmt hatten, "in Geiselhaft genommen" - weil er argumentiert hatte, dass eben diese der Meinung seien, dass er aufgrund seines "untadeligen Rufes geeignet" sei.
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