Neues Gesetz

Grapschen verboten, umarmen erlaubt

03.04.2015

Frauenministerin Heinisch-Hosek zeigt sich zufrieden mit der Strafverschärfung.

Zur Vollversion des Artikels
© Katharina Stögmüller
Zur Vollversion des Artikels

Die im Rahmen der Strafrechtsreform angekündigte Ausweitung des Paragrafen 218 sorgte die letzten Wochen für Aufregung. Er soll so geändert werden, dass praktisch jede Handlung „in der sexuellen Sphäre“ strafbar wäre, wenn man sie als belästigend empfindet. Kritiker warnen davor, dass die neue Formulierung schon eine Umarmung strafbar machen könnte.

Nun beruhigt Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Sie wolle keinesfalls die Anbahnung einer Liebesbeziehung kriminalisieren. Grundsätzlich ging es den Experten um Bewusstseinsbildung und einen Wertewandel im Strafrecht.

Sechs Monate Haft für 
Po-Grapschen & Co.

Sexuelle Belästigung sei kein Kavaliersdelikt, über das man hinwegsehen könne, so die Ministerin. Sie will Frauen Mut machen und auf die Möglichkeit einer Anzeige hinweisen.

Verschärfung
Neu ist nicht nur die Formulierung, auch der Strafrahmen wurde raufgesetzt: Po-Grapschern drohen künftig sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von 360 Tagsätzen.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) schickte den Entwurf vor zwei Wochen in Begutachtung. Heinisch zeigt sich aus „frauenpolitischer Sicht“ zufrieden.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel