Dass Karl-Heinz Grasser nun so hart gegen Ex-Berater vorgeht, ist eine clevere Taktik.
Beim Prozess-Start „Grasser gegen Haunold“ war klar: Der ehemalige Finanzminister muss mit allen Mitteln beweisen, dass er nie „Steuerkonstrukte“ entworfen oder umgesetzt hat. Sondern – wenn überhaupt – sein Steuerberater Peter Haunold (Deloitte). Denn für Grasser geht es um weit mehr als nur die 400.000 Euro Schadensersatz, die er von Deloitte jetzt fordert.
Es geht um 4,9 Millionen an mutmaßlich hinterzogenen Steuern (Paragraf 39 Finanzstrafgesetz) aus seinen Einkünften in Höhe von rund zehn Millionen aus 2009 und 2010. Und hier könnte ihm bei einer Verurteilung Folgendes drohen: die Nachzahlung (fünf Millionen) plus eine Geldstrafe bis zum Dreifachen des hinterzogenen Betrages – also: 15 Millionen Euro. Macht zusammen 20 Millionen. Zum Drüberstreuen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Für Grasser gilt die Unschuldsvermutung.
Causa Buwog soll 2014
abgeschlossen werden
Staatsanwalt
Dass KGH alle Hebel in Bewegung setzt, um klar zu machen, dass er keine dubiosen Konstrukte entworfen hat, ist quasi seine Versicherung. Auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft verfolgt den Prozess. „Was hier gesagt wird, ist für uns natürlich von Interesse“, so Staatsanwalt Erich Mayer, der davon ausgeht, die Causa Buwog 2014 abschließen zu können.