Ex-Minister schuldig

Grasser-Anwälte drohen mit Gang zum EGMR

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Ex-Minister Karl-Heinz Grasser muss vier Jahre ins Gefängnis.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme-Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe reduziert. Grasser wurde 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt.

Grassers Verteidigung hat bereits im Vorfeld angekündigt, im Fall einer Verurteilung den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) anzurufen. Als Gründe wurden die lange Verfahrensdauer und die angebliche Befangenheit der Richterin Hohenecker angegeben.

Ein Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat aber keine aufschiebende Wirkung, Grasser muss in Österreich in Haft.

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