Staat geklagt

Grasser blitzt mit Klage ab

29.06.2013

Jetzt muss KHG 5.265 Euro zahlen

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© chrissinger.com
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Karl-Heinz Grasser hatte getobt und Klage gegen die Republik eingebracht. Der Grund für seine Erregung: Am 26. Mai 2011 hatte die Staatsanwaltschaft Wien via Aussendung wissen lassen, dass es Hausdurchsuchungen gegen Grasser geben werde. Ein Medienandrang vor Grassers Wohnung war die Folge. Der Ex-Finanzminister befand, dass die Republik dafür haften solle.

Pech für Grasser: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien wies Grassers Klage nun ab.

Jetzt will Grasser gegen Urteil berufen
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Grasser kann dagegen berufen. Sein Anwalt Michael Rami hat seinem Klienten laut Eigenangaben „dazu geraten“.
Die Republik fordert nun jedenfalls, dass der einstige blaue Shootingstar binnen 14 Tagen der beklagten Partei (Anm.: dem Staat) die Kosten des Verfahrens in Höhe von 5.265,65 Euro zurückzahlen müsse.

Kommt Finanzverfahren-Anklage vor Wahl?
Brisant könnte der Endbericht der Staatsanwaltschaft bezüglich Grassers Strafverfahren wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung für ihn werden. Dieser liegt bereits fertig bei den Finanzermittlern. Wie berichtet wird gegen Grasser seit 2011 wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung ermittelt. Grasser bestreitet jegliches Vergehen. Ihm droht eine Anklage vor der Wahl.


Finanz: Jetzt Bericht in KHG-Causa fertig


Laut ÖSTERREICH-Recherchen ist der Bericht der Finanz im Finanzverfahren gegen Karl-Heinz Grasser fertig. Grasser wird mutmaßliche Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen.

Der brisante Bericht – der laut einem Insider empfiehlt, Anklage zu erheben – muss nun der Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Erich Mayer von der Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigt im ÖSTERREICH-Gespräch: „Wir rechnen damit, dass wir demnächst den Endbericht erhalten.“
Spannende Tage für KHG.



 
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