Buwog-Affäre
Grasser: Verfahren vor Abschluss
01.06.2014WKStA hat die Buwog-Ermittlungen vorläufig abgeschlossen.
In die Causa Karl-Heinz Grasser dürfte jetzt Bewegung kommen. Jedenfalls hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) jetzt einen Teil der seit mehr als vier Jahren laufenden Ermittlungen gegen den Ex-Finanzminister vorerst beendet. „Wir haben unsere Ermittlungen in den Strafverfahren Buwog und Terminal Tower Linz vorläufig abgeschlossen“, sagte Erich Mayer, Sprecher der WKStA, dem Magazin Format.
Abschluss notfalls ohne Akten aus der Schweiz
Der Vorhabensbericht über eine mögliche Anklageerhebung sei aber noch nicht fertig, es müssten noch einige Aspekte aus einem anderen Bereich untersucht werden. Auf Unterlagen aus der Schweiz, welche die Eidgenossen seit über zwei Jahren nicht herausrücken, will die heimische Justiz aber nicht mehr ewig warten. Behördenintern sei laut Format entschieden worden, dass der KHG-Komplex noch heuer abgeschlossen wird – notfalls ohne die Akten aus der Schweiz.
Fertig sein soll der Vorhabensbericht über den Korruptionsverdacht gegen Grasser, Walter Meischberger und Ernst Plech (für alle gilt die Unschuldsvermutung) spätestens bis Herbst – „hoffentlich früher“, so Mayer. Das Konvolut wird danach ins Justizministerium geschickt. Minister Wolfgang Brandstetter werde damit aber nicht befasst, sondern der von ihm ins Leben gerufene Weisenrat.
Grasser weist Vorwürfe entschieden zurück
Vorgeworfen wird Grasser Bestechlichkeit; er habe als Finanzminister Entscheidungen sowohl bei der Buwog als auch beim Terminal Tower vor dem Hintergrund von Provisionszahlungen getroffen. Grasser weist alle Vorwürfe entschieden zurück, er habe stets völlig korrekt gehandelt. Sein Anwalt beantragte mehrmals die Einstellung des Verfahrens.
Seit September 2009 wird im Buwog-Fall ermittelt
Im Buwog-Skandal um den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen wird seit September 2009, also seit mehr als vier Jahren, ermittelt. Die lange Verfahrensdauer wurde häufig kritisiert – als Verschleppung wegen eines angeblichen Promi-Bonus’, aber auch als menschenrechtswidrig.
In der Causa geht es um den Verdacht, dass Insiderinfos über das Verkaufsverfahren von Grasser via Meischberger und Hochegger an den siegreichen Bieter Immofinanz flossen. Die Immofinanz hatte Hochegger 9,6 Mio. Euro Provision bezahlt. Es gilt die Unschuldsvermutung.