Es drohen 10 Jahre Haft
Grasser: Das steht in der Anklage
21.07.2016
Der Prozess gegen Grasser, Meischberger und Co. wird nicht vor 2017 stattfinden.
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Woran kaum jemand mehr in Österreich geglaubt hat, ist jetzt wirklich passiert: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll angeklagt werden. Mit ihm müssen sich sein Trauzeuge Walter Meischberger, Lobbyist Peter Hochegger und Immobilienmakler Ernst Karl Plech sowie zwölf weitere Personen gegenüber dem Gericht verantworten. Angeklagt wird in den Causen Buwog und Terminal Tower. Die Anklageschrift liegt ÖSTERREICH vor (siehe unten). Grasser wird unter anderem Untreue und Geschenkannahme vorgeworfen.
700 Personen mussten zur Einvernahme kommen
In der Causa Buwog geht es um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004: Den Zuschlag erhielt die Immofinanz, deren damaliger Chef Karl Patricovits ebenfalls angeklagt wird. Er hatte über die Grasser-Vertrauten Hochegger und Meischberger einen Tipp erhalten, wie viel er bieten müsse. Dafür floss (geheim) eine Provision von 9,6 Mio. Euro. Die entscheidende Frage muss das Gericht klären: Kam die Insider-Info von Grasser?
Das Buwog-Verfahren ist in jeder Hinsicht rekordverdächtig. Die Justiz hat sieben Jahre ermittelt. Insgesamt wurde gegen 55 Personen ermittelt, 700 Personen wurden einvernommen, 600 Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen etc. hat der Staatsanwalt durchgeführt.
„Äußerst komplex“ seien die Ermittlungen auch wegen der „internationalen Verflechtungen“, so die Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Anwälte können 14 Tage lang Einspruch einlegen
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, die Anwälte können 14 Tage Einspruch erheben. Der Prozess wird voraussichtlich nicht vor 2017 stattfinden. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung, sie bestritten die Vorwürfe stets. Debora Knob
Staatsanwalt: »Tatplan bereits 2000 gefasst«
Die Details der Anklage, die das Aktenzeichen 12 St 7/16 g trägt, sind brisant. Der Staatsanwalt wirft Grasser bei der Privatisierung der Buwog und dreier anderer Wohnbaugesellschaften vor, dass er „motiviert durch Bestechungszahlungen pflichtwidrig entschied“, die Buwog an die Immofinanz zu verkaufen – anstatt jede einzelne Gesellschaft an den Höchstbieter.
Aufgelistet werden Eingänge bei der „Bank of Cyprus“ auf das Konto der Astropolis Investment „in Höhe von einem Prozent des Verkaufspreises von 961.281.200 Euro. Diese seien an die Republik abzuführen gewesen.
Der Vorwurf: Grasser behielt das Geld „zum Teil selbst ein“, zum Teil habe er es an Meischberger, Plech und Hochegger weitergegeben. Dadurch sei der Republik ein „Vermögensschaden“ in der Höhe von 9,6 Millionen Euro (ein Prozent des Verkaufspreises) entstanden.
Der „Tatplan“ sei von den vier Herren „gemeinschaftlich“ bereits im Jahr 2000 gefasst worden, so die Anklage auf Seite 20.
Grasser habe „das Verbrechen der Untreue“, das „Vergehen der Fälschung eines Beweismittels“ sowie „das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte“ begangen. Dem Ex-Finanzminister drohen bis zu zehn Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.