Urteile
Grasser gewinnt Prozess gegen Ramprecht
14.07.2010
Der Ex-Mitarbeiter wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Ramprecht kündigte volle Berufung an. Grasser zeigte sich strahlend und zufrieden.
Der von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beklagte Michael Ramprecht ist heute wegen Übler Nachrede Grassers zu einer bedingten Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden. Dass Grasser die Buwog-Privatisierung beeinflusst haben soll, sei nicht erwiesen, es gebe nur Spekulationen aufgrund vager Indizien, führte Richter Gerald Wagner aus. Zum Vorwurf Ramprechts, dass Grasser die Vergabe an die Investmentbank Lehman Brothers beeinflusst habe, wurde der Beklagte freigesprochen. "Nicht alles, was jemandem nicht passt, ist Üble Nachrede", so der Richter. Ramprechts Anwalt Michael Pilz kündigte volle Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Grasser voll zufrieden
Grasser zeigte sich nach der heutigen Urteilsverkündigung strahlend und zufrieden: "Es befriedigt mich, dass Herr Ramprecht verurteilt wurde", sagte er vor zahlreichen Journalisten. Ein unabhängiges Gericht habe in seinem Sinne entschieden. Das Ganze sei nur ein "Versuch, seine politische Regierungsarbeit schlechtzureden", meinte der Ex-Minister und sprach von "Latrinengerüchten" im Zusammenhang mit den Schmiergeldvorwürfen bei der Buwog-Privatisierung.
Eine Ausweitung der Ermittlungen auf andere Privatisierungen während seiner Amtszeit als Finanzminister würde er sogar begrüßen. Er hoffe aber auf eine rasche Arbeit der Staatsanwaltschaft, um seinen guten Ruf wieder herzustellen, mahnte er von der Justiz Tempo ein. "Mein Image wird mir mit all diesen Latrinenvorwürfen madig gemacht".
Fragen zur Hypo Alpe Adria
Richter Wagner befragte Grasser zum Investment bei der Hypo Alpe Adria: Das Geld sei nicht von ihm gewesen, sondern es gebe einen Treugeber, dem er allerdings durch die Zusage der Verschwiegenheit gebunden sei. Den Geldgeber des 500.000 Euro-Investments in die Hypo Alpe Adria Bank wollte Grasser nicht enthüllen. Er könne aber ausschließen, dass das Geld von Walter Meischberger, Peter Hochegger oder Ernst Karl Plech gekommen sei.
Auf die Frage, ob hinter dem Hypo-Investment über die Ferint AG seine Schwiegermutter stand, wollte Grasser nicht antworten und entschlug sich der Aussage. Da Grasser bei den strafrechtlichen Buwog-Ermittlungen Verdächtiger ist, hat er vor Gericht ein Aussageverweigerungsrecht, sollte er sich möglicherweise selbst belasten. Grasser versicherte heute jedoch, dass er bei einer allfälligen Befragung durch den Staatsanwalt alles offenlegen würde. Bisher wurde Grasser, der des Amtsmissbrauchs und der Untreue verdächtigt wird, jedoch nicht einvernommen.
Urlaub auf Seychellen bezahlt
Grasser wurde vom Richter auch zu seinem Urlaub auf den Seychellen befragt, den Meischberger für ihn bezahlte. Er habe dem Geldgeber später alles wieder zurückbezahlt, an den Zeitpunkt könne er sich aber nicht erinnern. Der Lobbyist Walter Meischberger hatte dem damaligen Finanzminister Grasser und dessen Freundin im April 2004 eine Luxus-Urlaubsreise auf den Seychellen bezahlt, sechs Nächtigungen im Sainte Anne Resort & Spa kosteten laut Medienberichten 4.600 Euro - ohne Flug. Die Rechnung wurde laut "profil" neben zahlreichen anderen Belegen bei Hausdurchsuchungen sichergestellt. Beglichen wurden die Reisekosten am 6. Mai 2004 von Meischbergers Agentur ZehnVierzig. Sein Verhältnis zu Meischberger, seinem Trauzeugen, sei freundschaftlich gewesen, angesichts der jüngsten Entwicklungen "kühlt das Verhältnis ab", so Grasser.
Anwalt von Ramprecht sieht "Teilerfolg"
Ramprechts Anwalt Michael Pilz sieht einen "Teilerfolg" durch das Urteil: Sein Mandant sei teilweise vom Vorwurf der Üblen Nachrede freigesprochen worden. Die Verurteilung werde er im Rechtsweg bekämpfen. Ramprecht selber hatte vor der Verhandlung bereits betont, der ganze Prozess habe viel bewegt.
Neben Ramprecht wurde auch das Nachrichtenmagazin "profil", in dem die Vorwürfe Ramprechts gegen Grasser veröffentlicht waren, verurteilt. Der Grundsatz der journalistischen Sorgfaltspflicht sei verletzt worden, entschied der Richter. Das Magazin muss an Grasser eine Entschädigung von 1.500 Euro zahlen und das Urteil veröffentlichen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Anwalt Hubert Simon gab keine Erklärung ab.
16:30 Uhr: Somit beenden wir den Live-Ticker. Aber natürlich halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.
16:28 Uhr: Strahlend und zufrieden zeigte sich Grasser nach der Urteilsverkündung: "Es befriedigt mich, dass Herr Ramprecht verurteilt wurde". KHG sprach von "Latrinengerüchten" im Zusammenhang mit den Schmiergeldvorwürfen bei der Buwog-Privatisierung.
15:54 Uhr: Die Pressekonferenz von Grasser ist noch immer im Gange. Das Interesse der Medien ist enorm.
15:38 Uhr: Ramprechts Anwalt Michael Pilz kündigte volle Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
15:31 Uhr: Zum Vorwurf Ramprechts, dass Grasser die Vergabe an die Investmentbank Lehman Brothers beeinflusst habe, wurde der Beklagte freigesprochen. "Nicht alles, was jemandem nicht passt, ist Üble Nachrede", so der Richter.
15:29 Uhr: Richter Wagner sah es nicht als erwiesen an, dass Grasser die Buwog-Privatisierung beeinflusst haben soll. Es gebe nur Spekulationen aufgrund vager Indizien, führte der Richter nach der Verhandlung im Wiener Landesgericht aus.
15:20 Uhr: Grasser gibt derzeit eine Pressekonferenz.
15:13 Uhr: Ramprecht wurde wegen Übler Nachrede Grassers zu 3.600 Euro bedingt verurteilt.
15:12 Uhr: Die Verhandlung ist zu Ende. Grasser hat gewonnen.
15:07 Uhr: Es heißt noch immer Warten. Mit großer Spannung wird eine Entscheidung von Richter Gerald Wagner über die von Ramprecht beantragte Öffnung von Grassers Konten erwartet.
14:54 Uhr: KHG scheint der ganze Druck - zumindest äußerlich - nichts auszumachen. Er gibt sich betont total locker und setzt immer wieder sein Lächeln ein.
14:46 Uhr: Die Verhandlungsrunde zieht sich etwas in die Länge, da sie ja zunächst auf eine Stunde angesetzt war.
14:16 Uhr: Schlussanträge der Anwälte.
14:10 Uhr: KHG steht jedenfalls ordentlich unter Druck: Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nicht nur im Zusammenhang mit den Privatisierungen der Buwog und der Telekom Austria, sondern will auch andere Privatisierungen durchleuchten. In die Ära Grasser fielen die Privatisierungen von Voestalpine, Böhler-Uddeholm, Austria Tabak, Flughafen Wien und des Dorotheums.
13:52 Uhr: Jetzt wird Grasser einvernommen. Das Medieninteresse ist sehr groß.
13:45 Uhr: Grassers Anwalt Michael Rami befragt Ramprecht.
13:37 Uhr: Hochegger hat genug und verlässt das Gerichtsgebäude.
13:35 Uhr: Der frühere Lobbyist Peter Hochegger wird aufgerufen und entschlägt sich der Aussage.
13:34 Uhr: KHG ist - mit etwas Verspätung - doch eingetroffen.
13:30 Uhr: Jetzt gehts los. Die Verhandlungsrunde hat begonnen. Doch Grasser ist noch immer nicht da, nur dessen Anwalt ist anwesend.
13:24 Uhr: Die Verhandlung wurde für eine Stunde angesetzt. Morgen wird Ramprecht übrigens vom Staatsanwalt in dem Untreue-Verfahren einvernommen.
13:22 Uhr: Ramprecht ist schon im Gerichtssaal, Grasser noch nicht. Erwartet wird, dass Ramprecht verurteilt wird. Dann will er in Berufung gehen. "Aber wir haben sowieso viel bewegt", sagt er.
13:18 Uhr: Grasser wird im Zusammenhang mit der Buwog-Affäre nicht nur der Untreue verdächtigt - nun kommt noch der Verdacht der falschen Zeugenaussage vor Gericht dazu. Im Zuge der Ermittlungen wurden Anfang des Jahres die Telefone des Ex-FPÖ-Politikers und Lobbyisten Walter Meischberger abgehört. Aufgezeichnet wurden demnach auch Gespräche zwischen Meischberger und Grasser - dieser hatte Kontakte zu Meischberger allerdings vor Gericht in Abrede gestellt.
13:07 Uhr: Grasser hatte wegen des Vorwurfs der Üblen Nachrede geklagt, weil Ramprecht behauptet, die Buwog-Privatisierung wäre ein "abgekartetes Spiel" gewesen. Doch das Verfahren könnte für den Kläger Grasser zum Bumerang werden.
13:00 Uhr: Spannung liegt in der Luft: Heute wird wahrscheinlich über den Antrag des beklagten Ramprechts, Grassers Konten zu öffnen, entschieden. Gegen Grasser wird von der Staatsanwaltschaft wegen strafrechtlicher Verdachtsmomente ermittelt. Zudem hat Ramprechts Anwalt Michael Pilz Grasser wegen des Verdachts falscher Zeugenaussage angezeigt.
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Eine hochbrisante Angelegenheit steht heute um 13.30 Uhr rund um die Buwog-Affäre am Wiener Landesgericht auf dem Programm. Verhandelt wird die Klage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen früheren Mitarbeiter Michael Ramprecht. Der hatte im profil behauptet, der Buwog-Verkauf sei ein „abgekartetes Spiel“ gewesen; KHG klagte wegen übler Nachrede.
Hier klicken: Das große ÖSTERREICH-Interview mit Karl-Heinz Grasser
Besonders spannend wird der heutige vierte Verhandlungstermin, weil zu erwarten ist, dass Richter Gerald Wagner über den Antrag von Ramprechts Anwalt Michael Pilz auf Öffnung der Grasser-Konten entscheidet. Pilz will auf diese Weise klären, ob KHG Provisionszahlungen aus dem Buwog-Verkauf erhalten hat.
Konten-Öffnung soll klären, ob KHG Provisionen erhielt
Der Anwalt sieht seine Argumentation jetzt auch dadurch gestützt, dass die Staatsanwaltschaft nun formell ein Ermittlungsverfahren gegen Grasser wegen des Verdachts auf Untreue eingeleitet hat. „Die Sache ist jetzt auf eine andere Ebene gehoben“, so Pilz zu ÖSTERREICH. „Ich bin überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft unsere Anregung auf Kontenöffnung intensiver behandeln wird.“
Einen weiteren Antrag des Ramprecht-Anwalts hat Richter Wagner jedenfalls an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Hier geht es um den Vorwurf einer möglichen Falschaussage. Beim ersten Termin des Ramprecht-Prozesses am 10. März hatte Grasser ausgesagt, er habe keinen Kontakt zu seinem früheren Intimus Meischberger, der gegen eine fette Millionenprovision für Buwog-Käufer Immofinanz lobbyiert hatte.
Tatsächlich wurde im Zuge der Buwog-Ermittlungen ein Telefonat zwischen Meischi und KHG von Anfang Februar abgehört. Die Staatsanwaltschaft Wien prüft nun den Vorwurf falscher Zeugenaussage. KHG weist das strikt zurück: „Ich habe immer die Wahrheit gesagt“.
Grasser kommt heute selbst zum Gerichtstermin
Der Ex-Finanzminister wird heute persönlich vor Gericht erscheinen und als Zeuge aussagen. „Ich werde darlegen, dass alle Vorhaltungen unwahr sind.“
Ob der Richter im Ramprecht-Prozess heute eine Entscheidung über den Konto-Öffnungsantrag trifft, hängt nicht zuletzt davon ab, ob der als Zeuge geladene PR-Profi und Ex-Buwog-Lobbyist Peter Hochegger dieses Mal erscheint. Beim letzten Termin am 10. Juni blieb Hochegger fern, der Prozess wurde nach Kurzem vertagt. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.