Drohende Haftstrafe
Grasser hat eine zweite Geheim-Stiftung
14.01.2011
KHGs Stiftung in Liechtenstein gründete ihrerseits eine neue Stiftung.
Es ist ein kompliziertes Konstrukt, das die Prüfer des Finanzamts für den 9 . und 19. Bezirk zu untersuchen haben. Laut ÖSTERREICH-Recherchen hat Karl-Heinz Grasser in Liechtenstein nicht nur eine, sondern zwei Stiftungen. Grassers Anwalts Manfred Ainedter bestätigte Freitag, dass Grassers Stiftung eine weitere gegründet hat.
Pikante Details riefen Justiz auf den Plan
Dies steht im Zentrum des Finanzverfahrens, das Grasser jetzt am Hals hat – völlig zu Unrecht, wie Ainedter und Grasser betonen. Doch die Details ließen die Staatsanwaltschaft Wien tätig werden:
● Zwei Stiftungen
In den beiden Stiftungen sollen jene drei Mio. € geparkt sein, die Grasser bei Meinl International Power (MIP) verdient haben will. Beide Stiftungen gründeten mehrere Tochterfirmen. Eine davon (SMW OG) besitzt jene Villa am Wörthersee, die an Grassers Ehefrau Fiona Swarovski vermietet ist.
● Es geht um die Einkünfte
Dabei konzentrieren sich Finanz und Justiz weniger auf den Geldtransfer nach Liechtenstein. Es geht um die Einkünfte, die durch die Stiftungen erwirtschaftet werden und die Frage, ob diese in Österreich zu versteuern sind. Nein, sagt Ainedter, denn die Stiftung agiere völlig unabhängig von Grasser. Experten kontern: Bei Liechtensteiner Stiftungen sei es üblich, sich durch Mandatsverträge an den Stifter, also an Grasser, zu binden.
● Bis 2 Jahren Haft
Grasser droht eine Finanzstrafe (es gilt die Unschuldsvermutung), Bemessungsgrundlage sind 200 % der hinterzogenen Summe. Und: In schweren Fällen droht sogar eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren. Dabei könnte Grasser zugutekommen, dass das Finanzstrafrecht erst 2011 verschärft wurde.
● Studienfreundin in der Finanz
Doch es gibt noch andere pikante Details: Grasser pocht darauf, dass er selbst mit der Stiftungskonstruktion zu seinem Finanzamt 1./23. gegangen sei und sich einen Persilschein geholt habe. Abgesehen davon, dass dies rechtlich völlig belanglos ist: Die Leiterin jenes Finanzamtes ist eine Studienfreundin Grassers. Inzwischen wurde das Verfahren aber verlegt.
In der Staatsanwaltschaft Wien wartet man jetzt auf Auskunft aus Liechtenstein, die im Rahmen des Buwog-Verfahrens angefragt wurde. Erst dann werde über weitere Verfahrensschritte beraten. Grassers Wunsch nach Tempo wird wohl nicht nachgekommen, Staatsanwalt Thomas Vecsey: "Wir stehen da ja noch am Anfang des Verfahren.“