Schadenersatz

Grasser: "Ich klage Republik"

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Er will Schadenersatz wegen Razzia - Sieht sich beruflich „zerstört“.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser schlägt zurück. Er hat jetzt Klage gegen die Republik Österreich eingebracht. Konkret klagt er auf Feststellung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen der Amtshaftung für die Justizorgane.

Stein des Anstoßes ist eine Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien anlässlich der Hausdurchsuchungen bei Grasser am 26. Mai 2011. Die Behörde hatte damals kurz nach Beginn der Razzia um 9 Uhr früh eine diesbezügliche Mitteilung an Journalisten verschickt. Daraufhin fanden sich viele Medienvertreter bei Grassers Adresse ein und berichteten über das Geschehen.

Staatsanwaltschaft hatte Medien zu Razzia eingeladen
Gegen Grasser wird in der Buwog-Causa ermittelt. Er weist alle Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Mit ihrer Aussendung habe die Justiz Grassers Persönlichkeitsrechte verletzt und ihn insbesondere „in seiner unternehmerischen bzw. beruflichen Tätigkeit und in seinem Erwerb massiv beeinträchtigt“, heißt es in der 16-seitigen Klagschrift von Grassers Anwalt Michael Rami, die ÖSTERREICH vorliegt. Geschäftspartner Grassers seien durch die von der Aussendung ausgelöste Berichterstattung verunsichert worden. Im Gesetz stehe zudem, dass ein Ermittlungsverfahren nicht öffentlich zu führen sei – wogegen mit der Aussendung verstoßen wurde.

Die Höhe des Schadens für Grasser sei derzeit nicht zu beziffern. Bei der Klage gehe es zunächst um die Feststellung, dass der Staat zu Schadenersatz verpflichtet sei.

Grasser hatte zuvor versucht, sein Begehr ohne Klage durchzusetzen. Die zuständige Finanzprokuratur sieht die Aussendung der Staatsanwaltschaft aber im Sinne des „öffentlichen Informationsinteresses“.

Karl-Heinz Grasser im Interview
ÖSTERREICH:
Herr Grasser, warum klagen Sie die Republik Österreich?
GRASSER:
Weil ich ein Gerichtsurteil habe, wonach die vorzeitige Veröffentlichung der Hausdurchsuchung bei mir und die Einladung von Journalisten dazu klar rechtswidrig waren, und ich meine: Ich lasse mir nicht mehr alles gefallen, das ist ein Fall für eine Amtshaftungsklage.

ÖSTERREICH: Geht es Ihnen nur um die Hausdurchsuchung?
GRASSER:
Das ist nur der Auftakt von möglichen Klagen von mir gegen die Justiz. Ich habe mittlerweile bereits acht Urteile vom OLG Wien, wo festgestellt wird, dass die Staatsanwaltschaft bei mir im Widerspruch zu den Gesetzen gehandelt hat. Die Abhörung meiner Telefone, das Abschöpfen meiner E-Mail-Accounts – das war laut OLG alles rechtswidrig.

ÖSTERREICH: Die Urteile sind …
GRASSER:
… ein Beweis dafür, dass ich eines der größten Justizopfer der letzten Jahre in Österreich bin. Ich habe mittlerweile schon zehn Urteile, wo festgestellt wird, dass die Wiener Staatsanwaltschaft mich rechtswidrig verfolgt. Nur da­rüber berichtet halt keiner.

ÖSTERREICH: Werden Sie jetzt im Kampf gegen die Justiz kompromissloser? Reicht es Ihnen?
GRASSER:
Ich nehme nur die Rechte wahr, die mir nach unserer Verfassung und unseren Gesetzen zustehen. Das bin ich nach nun drei Jahren rechtswidriger Verfolgung mir und meiner Familie schuldig.

ÖSTERREICH: Hat Sie dieses Verfahren persönlich ruiniert?
GRASSER:
Mir ist durch diese dreijährige Verfolgung ein massiver Schaden entstanden. Meine Reputation wurde ruiniert, meine geschäftliche Tätigkeit wurde total zerstört. Ich muss mittlerweile sogar schon meine Wohnung verkaufen, weil ich sonst kein Einkommen mehr habe und mir die horrenden Kosten für Anwälte und Rechtsvertretung nicht mehr leisten könnte. Wenn diese Verfolgung einem Normalbürger passiert, wäre der längst pleite. Ich will zeigen, dass man sich als Bürger gegen rechtswidrige Verfolgung wehren muss und kann.

Karl-Heinz Grasser vor dem U-Ausschuss

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