Auf Schadenersatz

Grasser klagt die Republik

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Stein des Anstoßes: Razzia bei Grasser am 26. Mai 2011. 

Die Klage von Ex-­Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Republik Österreich kommt nächsten Montag (11. Februar) vor Gericht. Grasser fordert Schadenersatz vom Staat, weil die Staatsanwaltschaft Wien während einer laufenden Hausdurchsuchung bei Grasser in der Buwog-Causa am 26. Mai 2011 Journalisten via Presseaussendung informiert hatte.

KHG ortet Beschädigung seines wirtschaftlichen Rufs
Durch die darauf folgenden Medienberichte fühlt sich Grasser in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und sieht seinen „wirtschaftlichen Ruf“ beschädigt, wie es in der Klage heißt, die sein Anwalt Michael Rami im Oktober 2012 eingebracht hat.

Über eine Höhe des ge­forderten Schadenersatzes werden noch keine Angaben gemacht. Es geht in der Klage zunächst um die grundsätzliche Feststellung auf Haftung der Republik.

Die Höhe der geforderten Summe ist noch offen
Mit einer strafrechtlichen Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauchs ist Grasser bereits abgeblitzt. Allerdings hat das Gericht festgestellt, dass die Herausgabe jener Pressemitteilung „die subjektiven Rechte des Beschuldigten Grasser“ verletzt habe, da ein Ermittlungsverfahren nicht öffentlich sei.

Zur ersten Verhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen am Montag werde Grasser nicht persönlich kommen, so Anwalt Rami. Ob er später geladen werde, sei noch ungewiss.

 

Karl-Heinz Grasser vor dem U-Ausschuss

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Grasser wieder vor Gericht

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