Ramprecht-Beleidigung
Grasser muss 5.000 Euro Strafe zahlen
25.07.2012
Das Urteil ist laut Ramprecht-Anwalt bereits rechtskräftig.
Niederlage für Karl-Heinz Grasser vor dem Landesgericht: Der Ex-Finanzminister soll 5.000 Euro zahlen, weil er seinen Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht als „psychisch labil“ bezeichnete und meinte, dieser würde „dringend psychische Hilfe benötigen“. Die Aussagen machte Grasser zuerst in einem Interview mit der ÖSTERREICH-Onlineplattform www.oe24.at und wiederholte sie als Zeuge vor dem Korruptions-Ausschuss. Ramprecht klagte wegen Ehrenbeleidigung.
„Wahrheitspflicht“.
Bereits Mitte Juni war Grasser vom Handelsgericht in erster Instanz zu 1.000 Euro Strafe verurteilt worden und ging in Berufung. Das Landesgericht erhöhte gestern als zweite Instanz die Strafe auf 5.000 Euro. Grassers Anwalt Michael Rami kündigte umgehend an, er werde gegen dieses Urteil Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof (OGH) einlegen. Seine Begründung: „Grasser musste vor dem U-Ausschuss wahrheitsgemäß aussagen, weshalb es unzulässig ist, eine Geldstrafe zu verhängen.
Zweites Verfahren.
Unberührt von der „Psycho-Causa“ bleibt ein zweites Verfahren zwischen Grasser und Ramprecht, das aber der eigentliche Auslöser des Streits ist: Ramprecht hatte im Oktober 2009 im profil die Vergabe der Umsetzung der Buwog-Privatisierung an die US-Bank Lehman Brothers als „abgekartetes“ Spiel bezeichnet. Grasser klagte wegen übler Nachrede. Dieses Verfahren ruht bis nach einem allfälligen Buwog-Strafprozess.