Grasser-Prozess

BUWOG-Anklage könnte erweitert werden

08.01.2018

Laut Gerüchten könnte die Staatsanwaltschaft die Anklage auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ausgedehnt werden.

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© APA/ Fohringer
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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte in der Causa Buwog/Terminal Tower Linz müssen nach der Weihnachtspause am Dienstag, dem 9. Jänner 2018, wieder auf der Anklagebank im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wien Platz nehmen - und hoffen, dass es besser läuft als zu Jahresende, als der mitangeklagte Peter Hochegger ein Teilgeständnis ablegte.

In der Weihnachtspause ist ein neues Konto von Grasser in den USA aufgetaucht. Die USA meldeten Österreich einen Geldwäsche-Verdacht bei einem 1,1 Mio. Euro schweren Konto in den Staaten, das Grasser gehört. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter wies den Verdacht zurück, es handle sich um ein normales Investment seines Mandanten - der übrigens am 2. Jänner seinen 49. Geburtstag beging.

Wird Anklage ausgeweitet?

Und wie „Der Standard“ schreibt, gibt es Gerüchte, dass die Anklage im Verfahren um einen Punkt erweitert werden könnte. Die Staatsanwaltschaft könnte ihre Anklageschrift auch um den Tatbestand der kriminellen Vereinigung gemäß § 278 Strafgesetzbuch (StGB) ausweiten. Das wäre der Zusammenschluss von „mehr als zwei Personen“, die bestimmte Delikte begehen oder die Umsetzung dieser fördern. In der bestehenden BUWOG-Anklage gegen Grasser & Co. ist bereits von einem gemeinsamen „Tatplan“ die Rede.

Hochegger könnte mit geringerer Strafe rechnen

Die Umsetzung dieser Anklageerweiterung ist auch nicht kompliziert. Die Staatsanwaltschaft müsste laut dem Bericht den Sachverhalt lediglich beschreiben und das Gericht kann die Angeklagten in diesem Tatbestand schuldig sprechen, ohne, dass sie in der ursprünglichen Anklageschrift angeführt wurden.

Durch das Teilgeständnis von Peter Hochegger könnte er in diesem Fall einen Vorteil aufgrund der Aufklärungshilfe haben und mit einer geringeren Strafe rechnen.

Hochegger sorgte mit Teilgeständnis für Furore

Im Prozess wurde bisher sieben Tage vor dem Schöffensenat unter Leitung von Richterin Marion Hohenecker verhandelt. Der Star im Schwurgerichtssaal war aber bisher nicht Grasser, der es penibel vermeidet, auf der Anklagebank gefilmt und fotografiert zu werden, sondern der Viertangeklagte Peter Hochegger mit seinem Teilgeständnis.

Am Freitag, dem 15. Dezember, wurde es kurz nach Mittag ganz ruhig im Schwurgerichtssaal. Hochegger-Anwalt Leonhard Kregcjk war mit seinem Eröffnungsplädoyer am Wort, und schon die ersten Sätze hatten es in sich: "Mein Mandant hat bereits viel, aber noch nicht alles gesagt. Das wird er in der Hauptverhandlung nachholen. Mein Mandant wird sich in der Hauptverhandlung teilschuldig bekennen. Mein Mandant weiß, dass Ingenieur Meischberger beim Buwog-Deal Gelder an Magister Grasser und Kommerzialrat Plech weitergeleitet hat. Die Buwog-Veräußerung ist damit alles andere als 'supersauber' abgelaufen."

Hochegger stützt Vorwürfe gegen Grasser & Co.

Damit untermauerte er den Vorwurf der Korruptionsstaatsanwaltschaft, wonach es einen Tatplan von Grasser, dem Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger, der auch Trauzeuge von Grasser ist, und dem Immobilienmakler Karl Ernst Plech, einem väterlicher Freund von Meischberger, gegeben hat. Er selber sei allerdings nicht Teil eines Tatplans gewesen, so die Hochegger-Linie. Allerdings konnte Hochegger in seiner Befragung durch Richterin Hohenecker keine Belege für die Belastung der Mitangeklagten vorlegen. Er verwies auf einen Bankmitarbeiter in Liechtenstein, der ihm von Grassers Involvierung in die Geldflüsse in Liechtenstein erzählt habe. Der Betreffende sprach aber im Interview mit dem ORF danach indirekt von "Fake News". Er ist bereits selber im Prozess als Zeuge der Staatsanwaltschaft genannt.

Neues Konto aufgetaucht

Grasser sowie alle anderen Angeklagten blieben nach dem Teilgeständnis von Hochegger bei ihrer Verteidigungslinie und plädierten auf unschuldig. Ende Dezember gab es allerdings schlechte Nachrichten für einige der Angeklagten. Die USA meldeten einen Geldwäsche-Verdacht bei einem 1,1 Mio. Euro schweren Konto in den Staaten, das Grasser gehört. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter bestätigte zwar, dass das Konto im Besitz von Grasser ist, dieses habe aber nichts mit der angeklagten Causa zu tun. Es sei "ein normales Investment", das vor zweieinhalb Jahren getätigt und ordnungsgemäß versteuert worden sei.

Hochegger, Staatsanwälte und Grasser-Anwälte am Zug

Am 9. Jänner geht es mit der Befragung von Hochegger weiter, am Zug sind die Schöffen, so sie denn Fragen haben. Danach folgen die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart von der Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Privatbeteiligtenvertreter.

Danach dürfte es stimmungsmäßig ziemlich ungemütlich werden. Denn dann sind die beiden Grasser-Anwälte Ainedter und Norbert Wess am Zug - und sie werden wohl versuchen, Hochegger als völlig unglaubwürdig darzustellen. Die massiven Angriffe auf die angebliche Befangenheit von Richterin Hohenecker durch Ainedter und Wess zu Prozessbeginn lassen Beobachter vermuten, dass auch auf Hochegger ein verbales Dauerfeuer einprasseln wird.

Hochegger will Schlussstrich ziehen

Zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt, erhielt der 68-jährigen Steirer Hochegger bereits in einer der Telekom-Affären. Anstatt um eine Fußfessel anzusuchen, ging der Doktor der Wirtschaftswissenschaften lieber hinter schwedische Gardinen und saß seine Strafe ab - die ihm laut Eigenangaben erkennen ließ, dass er einen Schlussstrich hinter sein altes Leben ziehen müsse, was er mit dem Teilgeständnis getan habe.

Hochegger: „Habe mich von Gier treiben lassen“

Trotz der Information über Grassers Involvierung habe er damals nichts gesagt, schilderte Hochegger: "Ab dem Zeitpunkt war für mich klar, dass ich ein Problem habe, wenn ein Amtsträger dabei war, dann ist das strafrechtlich relevant." Aber: "Ich war nicht couragiert genug das anzusprechen oder auszusteigen - ich hab mich von der Gier treiben lassen." Es sei eine der ganz schwierigen Lernaufgaben im Leben, Fehler zu erkennen und dann einzugestehen, sagte Hochegger, aber in Hirtenberg (im Gefängnis, Anm.) habe er viel Zeit zum Nachdenken gehabt. Er sei zum Schluss gekommen: "Wenn ich wieder etwas Neues beginnen will, muss ich etwas Altes abschließen."

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