Causa Buwog zieht sich weiterhin

Grasser-Prozess nicht vor 2017

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Fristen bei einem Einspruch und die Einarbeitszeit des Richters verzögern weiter.

Die streng vertrauliche Akte Grasser geht momentan ihren Weg zurück zur zuständigen Korruptionsstaatsanwaltschaft. Am Donnerstag war ja entschieden worden, ob gegen den Ex-Finanzminister in der Buwog-Causa Anklage erhoben wird. Insider rechnen jedenfalls damit.

Der erste Verhandlungstermin würde allerdings nicht vor 2017 stattfinden: Denn alle 18 Beschuldigten haben im Falle einer Anklage das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch zu erheben.

Einspruch bei Buwog-
Anklage gilt als fix

Dieser würde dann vom zuständigen Oberlandes­gericht behandelt werden, was mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

Die Verhandlung wird also frühestens im September oder Oktober ausgeschrieben. Dann bräuchte der zuständige Richter mehrere Monate Einarbeitungszeit für den 1.000 Seiten starken Akt. „Vor 2017 spielt sich da gar nichts ab“, ist Grasser-Anwalt Manfred Ainedter sicher. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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