Buwog:

Grasser: Prozess-
Start erst 2018?

01.07.2017

Die Anklage ist seit mehr als zwei Monaten rechtskräftig, Termin gibt es keinen.

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© TZOe Artner
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Im Herbst jährt sich der Start der Ermittlungen in der Causa Buwog zum achten Mal. Die Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, seinen Trauzeugen Walter Meischberger und 13 weitere Personen ist seit Ende April rechtskräftig. Doch einen Prozesstermin zu Buwog und dem Linzer Terminal Tower gibt es noch immer nicht.

Richterin muss sich erst in Mega-Akte einarbeiten

„Die Verhandlung ist noch nicht ausgeschrieben“, heißt es aus dem Straflandesgericht zu ÖSTERREICH. Während der Sommermonate rechne man auch nicht mehr mit einem Termin. Damit könnte der Prozess gegen Grasser und Co. erst Anfang 2018 starten. Wird die erste Verhandlung knapp nach dem Sommer ausgeschrieben, könnte sich ein Start noch um Weihnachten 2017 ausgehen. „Der Akt ist extrem umfangreich, die Richterin muss sich erst einarbeiten“, zeigt sich Grasser-Anwalt Manfred Ainedter verständig.

Klar ist schon jetzt: Einen Grasser-Prozess mitten im Wahlkampf, bei dem mutmaßlich korrupte Geschäfte unter Schwarz-Blau wieder zur Sprache kommen, wird es nicht geben.

Korruptionsverdacht bei Privatisierung der Buwog

Die Anklage wirft Grasser und drei Vertrauten vor, sie hätten bei der Privatisierung der Bundeswohnungen gegen Insiderinformationen fast 10 Mio. Euro Provision kassiert. Weiters hätten sie als Gegenleistung für die Einmietung von Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower eine Provision von 200.000 Euro bekommen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (knd)

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