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Grasser-Prozess startet am 12. Dezember
30.11.2017
Unabhängig von Entscheidung des OGH zu Villa-Esmara-Richterin.
Der Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte soll weiter am 12. Dezember starten. Der Prozess könnte aber noch abberaumt werden, wenn der OGH am 11. Dezember entscheidet, dass die vorgesehene Richterin nicht zuständig ist. Das bestätigte Mag. Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Landesgerichts, gegenüber ÖSTERREICH.
Der für das Buwog-Verfahren zuständige Richtersenat am Straflandesgericht Wien gehe davon aus, dass selbst im Falle gemeinsamer Führung des Verfahrens "Villa Esmara" gegen den Angeklagten Karl Petrikovics und einen weiteren Angeklagten die Zuständigkeit der Richterin im Buwog-Verfahren unberührt bliebe. Denn die Gründe für die getrennte Führung des Buwog-Verfahrens seien nach wie vor gegeben. Dabei gehe es um die Vermeidung von Verzögerungen, völlig verschiedene Faktenkomplexe und um zwei Angeklagte im Verfahren Villa Esmara bei 15 Angeklagten im Verfahren Buwog.