Prozess in Wien

Grasser: Seine Klage wird ihm zu teuer

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Prozess-Kosten von 75.000 Euro am Tag machen KHG zu schaffen.

Im Zivilrechtsverfahren von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen ehemaligen Steuerberater Peter Haunold hat Grasser heute aus Kostengründen die Unterbrechung des von ihm angestrengten Prozesses beantragt. Haunold lehnte dies ab und auch Richter Manuel Friedrichkeit zeigte sich skeptisch.

Am zweiten Verhandlungstag am Wiener Handelsgericht wurde Haunold erstmals befragt. Er betonte, dass er Grasser richtig beraten habe und dass bei der Offenlegung der Stiftungskonstruktion vor dem Finanzamt 1./23. in Wien die Liechtensteinische Stiftung auch als intransparent - wie erhofft - anerkannt wurde. Allerdings sei auch mitgeteilt worden, dies erfolge unter Vorbehalt dass die Intransparenz auch eingehalten werde.

Keinerlei Einfluss auf Stiftung
Dies bedeutet, dass der Stifter bzw. der Begünstigte keinerlei Einfluss auf die Stiftung nehmen dürfen, dies obliegt ausschließlich den Stiftungsräten. Und daran habe sich Grasser nicht gehalten, wie man etwa an den Einvernahmen von Handwerken nachvollziehen könne. Die Arbeiter hatten in der Seevilla in Maria Wörth in Kärnten gewerkt. Das Haus wurde von der SMW OG gekauft, wo Grasser nicht vertretungsbefugter Gründungsgesellschafter war. Wegen dem örtlichen Gerede habe Grasser damals nicht gewollt, dass die Seevilla direkt von einer Zypern-Firma gehalten wurde, erläuterte Haunold.

Die SMW OG habe das Haus aber nur treuhändig für die zypriotische Gemain-Ltd.-Gesellschaft gehalten. Die Gemain wiederum mit der ebenfalls zypriotischen Levesque-Gesellschaft unter der Silverland-Stiftung im Firmengeflecht angesiedelt. Das Geld für Kauf und Sanierung der Seevilla kam letztlich von der Silverland-Stiftung. Grasser habe sich aber dann sehr wohl in die Ausgestaltung des Hauses, das von seinen Eltern und seiner Frau gemietet wurde, eingemischt. Grasser hatte dazu schon gestern gemeint, er hatte dazu eine mündliche Vollmacht des zuständigen SMW-Geschäftsführers. Dieser sei ein Vertrauter der Familie.

Antrag auf Unterbrechung
Nach der Mittagspause brachte dann Grassers Anwalt, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, den Antrag auf Unterbrechung ein. Durch die Anhebung des Streitwertes auf 2,4 Mio. Euro durch Richter Friedrichkeit koste jeder Verhandlungstag jeder der beiden Streitparteien 75.000 Euro. Böhmdorfer beantragte, dass vorher das Strafrechtsverfahren in der Causa Steuerhinterziehung abgewartet werden sollte. Replik des Richters: Laut Judikatur müsse man eher den Zivilprozess führen als zu unterbrechen und auf den Ausgang eines Strafverfahrens zu warten. Adhoc könne er das aber nicht entscheiden.

Zuvor hatte Haunold geschildert, wie und warum die Stiftungen Waterland und Silverland und die Value Creation GmbH gegründet wurden. Es ging demnach dem erst kurz aus seinem Amt ausgeschiedenen Ex-Finanzminister darum Steuern zu sparen und zu vermeiden, dass sein Vermögen Teil der medialen Berichterstattung ist. Zur Stiftungsgründung in Liechtenstein hatte der Ex-Minister übrigens seinen Diplomatenpass vorgelegt.

Julius Meinl
Als Auslöser für die Offenlegung der Stiftungskonstruktion vor den Finanzbehörden im April 2009 sah Haunold heute auch die Verhaftung des Bankers Julius Meinl, mit dem Grasser privat und wirtschaftlich verbunden ist. Haunold hat Grasser über Meinl kennengelernt.

Zum bisher einzigen Augenkontakt zwischen Grasser und Haunold kam es heute als Haunold erklärte, wie er dem Ex-Minister in Anspielung auf dessen Budgetrede angerufen und gesagt habe: "Ein guter Tag beginnt mit einer steuerlich anerkannten Stiftung." Lachende Replik von Grasser: "Ich glaube das stimmt sogar."

Zwar nicht im Gerichtssaal anwesend, aber dafür bei der Befragung sehr präsent, war die Frau von Grasser, Fiona Pacifico Griffini-Grasser . Für sie will Grasser die Stiftung Waterland treuhändisch gegründet haben. Ob er dies Haunold von Anfang an gesagt hat, sind sich Grasser und Haunold nicht einig. Der Vorteil der Treuhandschaft war für den Ex-Finanzminister damals, wenige Monate nach seinem Ausscheiden aus der österreichischen Regierung, die vollständige "Diskretion" gegenüber der österreichischen Finanz. Zweiter Vorteil war der Entfall der Schenkungssteuer in Österreich, weil Grassers Ehefrau Schweizer Staatsbürgerin ohne österreichischen ständigen Wohnsitz war und daher für die Stiftungserrichtung keine Schenkungssteuer in Österreich angefallen sei.

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 17:48

Fortführung der Vernehmung am Donnerstag

Ob er empfohlen habe, dass Grasser im Sinne einer Vollmacht für die SMW OG tätig sein könnte? Das habe er mit Sicherheit nicht empfohlen, so Haunold. Unter keinen Umständen hätte man den Eindruck erwecken wollen, dass Grasser in irgendeiner Weise auf das Vermögen der SMW OG zugreifen könnte.

"Lassen wir's für heute gut sein", so der Richter.

Am Donnerstag wird die Vernehmung Haunolds fortgeführt. Auch Böhmdorfer hat dann Gelegenheit, Fragen zu stellen.

 17:45

Liegenschaft in Maria Wörth

Die sogenannte zypriotische Doppelstockstruktur sei eine Methode gewesen, über die liechtensteiner Stiftungen Liegenschaften in Österreich zu erwerben. Ein späterer Verkauf dieser Liegenschaften könnte dann wieder über Zypern erfolgen, was steuerlich vorteilhaft wäre. Bei der Zurechnung der Eigentümsverhältnisse würde diese Struktur faktisch keine Rolle spielen, so Haunold.

 17:40

Die nicht unverzügliche Weiterleitung der Dividenden (vom Konto der Centrum Bank, Anm.) spreche dafür, dass möglicherweise ein faktisches Dispositionsbefugnis bestand, was negative Folgen haben könnte, so Haunold. Böhmdorfer weist erneut darauf hin, dass in dem Treuhandvertrag keine bestimmten Fristen festgehalten wurden. Grasser habe nicht den geringsten Teil dieses Geldes beansprucht.

Vonseiten Deloitte: Es sei ungeachtet des Vertrages üblich, Dividenden unverzüglich weiterzuleiten.

Böhmdorfer: Es handle sich um eine Rechtsfrage.

 17:39

Herbst präzisiert: Es gebe Hinweise, dass Grasser sich nicht sofort dem treuhändlichen Verhältnis entsprechend verhalten hätte.

Böhmdorfer: Das sei eine hypothetische Frage und eine Rechtsfrage.

Der Richter lässt die Frage zu, Böhmdorfer rügt das Verfahren.

 17:38

Herbst zielt auf das Treuhälterverhältnis zwischen Grasser und der Man Angelus ab. Hätte sich Grasser nicht dem Vertrag entsprechend verhalten, "welche steuerlichen Auswirkungen hätte das gehabt?"

Böhmdorfer protestiert sofort gegen die Frage.

 17:26

Herbst will mehr zur Schenkungssteuer wissen und dazu, dass Grassers Ehefrau die Waterland aus diesem Grund gegründet hatte. Haunold gibt Auskunft, es folgen Details zu den Verträgen und zum Ablauf der Gründungen. Haunold erläutert Klauseln in den Verträgen mit der MPM, Eventualfälle, etc.

 17:20

Die Befragung geht weiter

Anwalt Herbst richtet seine Fragen an Haunold. Wer die operative Gestaltung des Firmenkonstrukts bestimmt habe?

"Da bin ich auf Mutmaßungen angewiesen." Eigentlich müsste Grasser die Entscheidungen als Geschäftsführer der Valuecreation getroffen haben. Was die Waterland betrifft, müssten es die Stiftungsräte gewesen sein.

 17:15

Kein Wunschkonzert

Grasser: "Am 14 bin ich im Ausland."

Richter: "Das ist jetzt aber kein Wunschkonzert."

Zu diesem Termin will der Richter über die allfällige Verjährung entscheiden. So recht kommt man auf keinen grünen Zweig, im Jänner findet man keinen Termin. Entweder ist jemand auf Urlaub, oder es sprechen andere Gründe dagegen. Gelächter und Kopfschütteln.

8. Jänner, von 10 bis 15 Uhr, diesen Termin fasse man vorerst ins Auge, heißt es schließlich.

 17:14

"Brauchen Sie mich am Donnerstag noch?", fragt Grasser. Der Richter verneint.

Der Termin im Jänner zur Befragung der weiteren Zeugen wird besprochen. Er schlägt den 21. vor. Grasser: "Das geht nicht Herr Rat, da hat meine Frau Geburtstag."

Richter: "Ich schlage jetzt den 14. Jänner vor, diskutieren wir nicht weiter herum."

 17:12

Böhmdorfer ärgert sich erneut über die Deloitte-Vertreter. Sein Vorwurf: Sie haben den Streitwert in die Höhe getrieben und spielen jetzt auf Zeit, um den Kläger finanziell unter Druck zu setzen. Die Gegenseite weißt dies zurück. "Das bringt uns jetzt auch nicht weiter", so der Richter. "Schauen wir, dass wir das zügig über die Bühne bringen."

 17:10

Pause vorbei

"So wie's aussieht, werden wir heute nicht mehr fertig", so der Richter. Er schlägt vor, den Donnerstag für die Parteienvernehmung zu nützen. Drei noch fehlende Zeugen könnte man im Jänner laden. Sie sollen Auskunft über die Verjährung geben.

 17:02

Es geht gleich weiter

Kurze Zusammenfassung: Am zweiten Verhandlungstag am Wiener Handelsgericht wurde Haunold erstmals befragt. Er betonte, dass er Grasser richtig beraten habe und dass bei der Offenlegung der Stiftungskonstruktion vor dem Finanzamt 1./23. in Wien die Liechtensteinische Stiftung auch als intransparent - wie erhofft - anerkannt wurde. Allerdings sei auch mitgeteilt worden, dies erfolge unter Vorbehalt dass die Intransparenz auch eingehalten werde.

 16:32

15 Minuten Pause

Die Deloitte-Anwälte bringen ein Gutachten vor, das bescheinige, dass die ursprünglich vorgeschlagene Stiftungsstruktur allen von Grasser gewünschten Erfordernissen gerecht würde.

Warum er keine Schweizer Stiftung oder GmbH vorgeschlagen habe? Grasser habe seinen Lebensmittelpunkt nicht ins Ausland verlegen wollen.

Böhmdorfer zeigt sich ungehalten darüber, dass die Deloitte-Anwälte "alles fünfmal fragen, damit die Zeit vergeht". "Nach der Pause will aber ich fragen", so Böhmdorfer. Der Richter: "Wir können ja überziehen."

15 Minuten Pause.

 16:24

Stiftung oder GmbH?

Ob man die angesprochenen Ziele auch mit einer österreichischen Stiftung oder GmbH erreichen hätte können? Nein, so Haunold, der Wunsch der Diskretion wäre kompromittiert gewesen - er führt etwa Einträge im Firmenbuch ins Feld. Im Unglücksfall wäre eine derartige Konstellation außerdem wegen der Erbschaftssteuer weniger günstig gewesen.

 16:16

Die Unternehmensstruktur

Ob in den Verträgen zwischen Deloitte und Valuecreation festgehalten wurde, dass sämtliche Leistungen für Grasser erbracht werden sollten? "Nein."

Jezt geht es um die Unternehmensstruktur. Haunold wiederholt seine Aussage, dass sie zum Ziel hatte, Diskretion vor den Medien hatte. Diskretion vor den österreichischen Finanzbehörden sei explizit nicht Ziel gewesen.

Ob er Grasser zugesichert habe, dass er selbst persönliche Einkünfte nicht mehr versteuern müsste und dass sämtliche Einkünfte über die Firmen versteuert würden? Nein, er habe sogar darauf hingewiesen, dass Grassers Vertriebsprovision hinsichtlich der Zurechnung ein steuerliches Risiko wäre.

 16:08

Die Deloitte-Verträge

Haunold schildert jezt den Prozess, wie bei Deloitte Verträge mit Klienten abgeschlossen werden. Man sei dabei an internationale Vorgaben gebunden. Die Befragung dreht sich derzeit um Details, mitunter sind diese für Außenstehende nur schwer einzuordnen. Die Reihen im Gerichtssaal sind merklich ausgedünnt, der Richter hat bereits die nächste Pause für etwa 16:30 Uhr angekündigt - zum Durchschnaufen. Der heutige Verhandlungstag wird voraussichtlich bis 18:00 Uhr dauern.

 15:54

Wie gut kennt sich Grasser im Steuerrecht aus?

Was sein Eindruck über Grassers Kenntnisse im Steuerrecht war? "Mein Eindruck war, dass Grasser über ein gutes Grundwissen im Steuerrecht verfügte. Er war nicht über jedes Detail informiert, aber nach Erklärung hat er sehr schnell verstanden, was die entscheidenden Faktoren sind."

Ob er diesen Eindruck schon zu Beginn des Beraterverhältnisses gehabt hätte? "Absolut. Bereits am 18. 5. 2007 wurde sehr ausführlich über die Unterschiede zwischen einer steuerlich transparenten und intransparenten Stiftung gesprochen."

 15:52

Stiftungsräte zuletzt erst informiert?

Verhandlungen über den Verkauf der Drittelbeteiligung an der MPM habe Grasser ohne das Wissen der Man Angelus geführt, so Haunold. Die Stiftungsräte hätten erst in letzter Minute davon erfahren. Grasser habe damit den Treuhandvertrag verletzt. "Daraus könnte abgeleitet werden, dass die faktische Verfügung über den Anteil an der MPM nicht bei Man Angelus, sondern bei Grasser lag." (Anm.: Das würde dem Credo einer intransparenten Stiftung wiedersprechen).

 15:36

Steuerliche Risiken

Die steuerliche Konstruktion (der liechtensteiner Stiftungen, Anm.) hätte nur dann vor der Finanz Bestand, wenn die Statuten einer intransparenten Stiftung gewährleistet und auch im Sachverhalt umgesetzt würden. Das habe er Grasser so kommuniziert, sagt Haunold. Er zitiert Aussagen Grassers, die belegen würden, dass dieser auf steuerliche Risiken hingewiesen wurde.

Hat Haunold Grasser auf steuerliche Risiken hingenwiesen - um eben diese zentrale Frage dreht sich das Gespräch. "Eine Garantie, dass hier gar nichts steuerlich passieren kann, habe ich nicht abgegeben und kann ich nicht abgeben", so Haunold. Man könne Beanstandungen der Finanzbehörden nie ausschließen, wie die Praxis der Betriebsprüfungen zeige.

Habe Haunold die klagenden Parteien jemals von der Einholung eines Sachverständigengutachtens abgehalten? Dieser holt lange aus, bis ihn der Richter auffordert, zum Punkt zu kommen. Nach der Mandatsniederlegung sei über Expertengutachten nicht gesprochen worden, so Haunold. Er habe Grasser auch zuvor nicht davon abgehalten, andere Experten zu beauftragen.

 15:17

Haunold und sein Vertrag mit Grasser

Ob Haunold ein Vertragsverhältnis mit Grasser hatte? "Nein"

Ob er als Angestellter von Deloitte überhaupt privat als Steuerberater arbeiten dürfte? Nein, so Haunold, das sei nicht möglich. Sämtliche Leistungen hätte er in seiner Funktion bei der Deloitte erbracht.

"Meine Aufgabe als Steuerberater bestand darin, klarzumachen, was die Unterschiede zwischen einer transparenten und intransparenten ausländischen Stiftung ausmacht und wie es sich mit der allenfalls persönlichen Zurechnung von Einkünften verhält", so Haunold zu seiner Rolle.

 15:11

Es geht weiter..

Der Richter behält sich die Entscheidung vor: "Machen wir weiter."

Haunolds Einvernahme geht weiter, das Fragerecht haben die Deloitte-Anwälte.

 15:05

Richter zum Antrag:

Der Richter: "Also ad hoc kann ich darüber nicht entscheiden." Man könne nach der Judikatur des OGH eher dazu tendieren, den Unterbrechungsantrag konservativ zu behandeln, da ein Ende eim Finanzstrafverfahren derzeit nicht abzusehen sei. Andererseits könne er zumindest über eine allfällige Verjährung nach der derzeitigen Aktenlage entscheiden. Dazu wären nur mehr wenige Zeugenvernehmungen nötig.

 15:00

Deloitte-Anwälte mit eigenem Antrag

Deloitte bringten jetzt ihrerseits einen Antrag auf Abweisung der Klage, verweist auf die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhändler und zitiert ein Urteil des OGHs in einer ähnlichen Sache, in der ebenfalls eine allfällige Fehlberatung beklagt wurde

 14:49

Unterbrechungsantrag: Deloitte-Anwälte dagegen

Böhmdorfer steht auf und verliest den Unterbrechungsantrag. Bis das Finanzstrafverfahren entschieden ist, soll die zivilrechtliche Klage unterbrochen werden, fordert Grassers Anwalt. Der Richter nimmt den Antrag ins Protokoll auf.

Die Deloitte-Anwälte behalten sich eine Stellungnahme noch vor. Sie sprechen sich aber grundsätzlich gegen eine Unterbrechung aus - vor allem aus zwei Gründen: Die Situation habe sich seit Einbringung der Klage nicht geändert, die klagende Partei habe also bereits damals Bescheid gewusst. Zum anderen beziehe sich die Klage von Grasser und Valuecreation auch auf Punkte, die nicht durch das Finanzstrafverfahren behandelt würden.

Böhmdorfer darauf: Es habe sich die Situation insofern geändert, als dass der Streitwert erhöht wurde.

 14:37

Die Pause ist vorbei. Grasser-Anwalt stellt Unterbrechungsantrag

Ex-Finanzminister Grasser hat in der Pause in einem Interview gesagt, er fühle sich in seinem Eindruck bestätigt, dass die Finanzbehörden mit Willkür gegen ihn vorgehen. Das entnehme er der Aussage Haunolds, der Meinung seines derzeitigen Steuerberaters, sowie dem Gutachten, das er gestern vorgelegt hat. Einwände hätte die Finanz bereits nach der Offenlegung 2009 formulieren sollen.

Böhmdorfer stellt jetzt einen Unterbrechungsantrag, "wir sind jetzt pro Partei bei Hunderttausenden Euro", so Böhmdorfer. Durch die Streitwerterhöhung sei die wirtschaftliche Belastung stark gestiegen. Bis zum Abschluss des Finanzstrafverfahrens könnten zudem die zivilrechtlichen Fragen nicht sinnvoll behandelt werden.

 14:19

10 Minuten Pause.

Der Richter gibt das Fragerecht weiter, die Verhandlung wird für 10 Minuten unterbrochen.

 14:19

Maria Wörth: Worum es ging

Haunold erläutert, dass es beim Grundstück in Maria Wörth wesentlich um die finanzielle Absicherung und Vorsorge gegangen sei. Er habe Grasser darauf hingewiesen, es dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen, dass er über Mittel der (steuerlich intransparenten) Waterland-Stiftung verfügen könne. Sein Engagement bei der Liegenschaft am Wörthersee solle sich daher auf das eines nicht weisungsbefugten Gründungshelfers beschränken.

Infolge sei die Silverland-Stiftung quasi von der Waterland-Stiftung gestiftet worden.

 13:49

Grassers Liegenschaft am Wörthersee

Haunold spricht zu Grassers Einkommenssteuerbescheid 2007 und dazu, dass damals wegen eines fälschlicherweise abgeschriebenen Kirchenbeitrages Berufung eingelegt wurde. Um die Einkommenssteuererklärung hatte sich Ernst&Young gekümmert.

Nächste Frage des Richters: "Kommen wir zur Liegenschaft in Maria Wörth, inwieweit sind Sie mit diesem Thema konfrontiert worden?"

Haunold: "Darf ich ein bisschen weiter ausholen? Hier ist es um die Veranlagung von Mitteln der Waterlandstiftung gegangen."

 13:47

Die Hausdurchsuchungen

Vom Finanzstrafverfahren habe er im November 2010 von Grasser erfahren, so Haunold.

"War dieses Ermittlungsverfahren für Sie persönlich nachvollziehbar?", will der Richter wissen.

"Nein, zum damaligen Zeitpunkt nicht, weil die Offenlegung schon im Jahr 2009 erfolgt ist und damit die Sache für mich erledigt war."

Warum das Mandat zurückgelegt wurde, fragt der Richter. Im Mai 2011 wurden Hausdurchsuchungen bei Grasser und bei Deloitte durchgeführt, erläutert Haunold. "Bei dieser Gelegenheit habe ich erstmals erfahren, dass gegen mich als Beitragstäter ermittelt wird. Unsere Gesellschaft hat als Reaktion auf diesen neuen Umstand die Entscheidung getroffen, das Mandat mit der Valuecreation und mit Grassers Ehefrau zu kündigen."

Vom Finanzstrafverfahren habe er im November 2010 von Grasser erfahren, so Haunold.

"War dieses Ermittlungsverfahren für Sie persönlich nachvollziehbar?", will der Richter wissen.

"Nein, zum damaligen Zeitpunkt nicht, weil die Offenlegung schon im Jahr 2009 erfolgt ist und damit die Sache für mich erledigt war."

Warum das Mandat zurückgelegt wurde, fragt der Richter. Im Mai 2011 wurden Hausdurchsuchungen bei Grasser und bei Deloitte durchgeführt, erläutert Haunold. "Bei dieser Gelegenheit habe ich erstmals erfahren, dass gegen mich als Beitragstäter ermittelt wird. Unsere Gesellschaft hat als Reaktion auf diesen neuen Umstand die Entscheidung getroffen, das Mandat mit der Valuecreation und mit Grassers Ehefrau zu kündigen."

 13:23

Haunold machte damals Scherze

Schlussendlich wurde die Waterland als steuerlich intransparent akzeptiert, schildert Haunold.

"Soweit ich mich erinnern kann habe ich Grasser noch am selben Tag angerufen und ihm gesagt, dass die Stiftung anerkannt ist und ich davon ausgehe, dass die Offenlegung damit erledigt ist."

"Ein guter Tag beginnt mit einer steuerlich anerkannten Stiftung", habe er Grasser in Anlehnung an einer seiner Reden als Finanzminister scherzhaft gesagt.

 13:15

Die Dokumente

Haunold beschreibt, welche Dokumente der Finanz vorgelegt wurden - darunter etwa die Gründungsdokumente von Waterland, die Beratungsvereinbarung mit Grassers Firma, Verträge mit der Meinl Bank Antigua, Treuhandvertrag zwischen Man Angelus und Grasser, ...

Richter: "Wie war die Reaktion des Finanzamtes?"

Haunold: "Problematisiert wurde, ob Grasser Einkünfte persönlich zuzurechnen sind, oder nicht und ob die Waterland als steuerlich transparent oder intransparent anzusehen ist."

 13:10

Grasser wechselte den Wohnsitz

Warum Grasser 2009 offengelegt habe, fragt der Richter. Haunold hatte den Eindruck, erklärt er, dass Grasser durch Meinls Festnahme im April 2009 "berührt" war und sich daher zu diesem Schritt entschlossen habe. Haunold schildert nun, wie die Offenlegung genau erfolgte. Zunächst habe es Verwirrung gegeben, welches Finanzamt dafür zuständig war, da Grasser seinen Wohnsitz geändert hatte.

Die technischen Details der Stiftungs-Struktur habe Haunold dem Finanzamt dargelegt, die Ziele und Einkünfte aus dem Engagement mit Meinl habe Grasser selbst geschildert.

 13:00

Protokoll als Beweis

Haunold spricht weiter zur Vertriebsprovision und der Frage, ob Haunold auf allfällige steuerliche Risiken aufmerksam gemacht hat. Der Befragte zieht ein Vernehmungsprotokoll als Beweis dafür heran, dass dies passiert ist. Böhmdorfer wirft ein, dass sich Grasser in dieser Angelegenheit zur Gänze auf Haunold verlassen habe.

Zur Erläuterung: Das steuerliche Risiko entstand dadurch, dass Grasser die Provision der Meinl-Bank nicht persönlich, sondern durch seine Firma vereinnahmt hat.

Der nächste Punkt: Die Offenlegung gegenüber der Finanz und den Abgabenbehörden.

 12:52

Es geht weiter

Pünktlich sind alle Parteien nach der Pause wieder erschienen, die Befragung Haunolds geht in die nächste Runde.

 12:03

Gericht macht Pause

Die Verhandlung ist bis 12:50 Uhr unterbrochen.

 11:37

Grasser schreibt fleißig mit

Die Silverwater sollte die Vertriebsprovisionen für Grassers Investorengespräche für die Meinl-Bank vereinnahmen. Wer die Silverwater überhaupt ins Spiel gebracht habe, fragt der Richter. Entweder die Stiftungsräte, oder Grasser, glaubt Haunold. Grasser lauscht den Ausführungen seines ehemaligen Steuerberaters mit steinerner Miene, macht sich unablässig Notizen.

 11:28

Grassers Beratervertrag

Ob Haunold mit der Errichtung des Kontos bei der liechtensteinischen Centrum Bank etwas zu tun hatte? "Nein." Der Vorschlag, glaubt er sich zu erinnern, sei von den Stiftungsräten gekommen. Auf dieses Konto waren Dividendenausschüttungen der MPM gelangt. Diese wären zeitnahe an die Man Angelus weiterzuleiten gewesen. Grasser hatte am Vortag angegeben, darüber nicht informiert gewesen zu sein, wodurch er lange Zeitabstände zwischen den Zahlungen erklärte. Grasser hatte geglaubt, die Weiterleitung würde automatisch passieren.

Nächster Punkt ist der Beratungsvertrag zwischen Grassers Firma Valuecreation und der Meinl Power Management (MPM). "Ein Beratungsvertrag kam letztlich zwischen Grassers Valuecreation und der Silverwater Invest and Trade Inc. zustande - (Anm.: einer weiteren Tochter von Waterland, nicht zu verwechseln mit Silverland, einer seperaten Stiftung)."

 11:07

Wieso taucht Fiona als Gründerin auf?

Als nächsten Punkt lässt sich der Richter erklären, wie es zu dem Konstrukt gekommen ist, dass Grassers Ehefrau Fiona die Waterland-Stiftung treuhänderisch von Grasser gründen ließ. Wie schon der Ex-Finanzminister selbst am Vortag sagt Haunold jetzt aus, dass Fiona als Schweizerin die Stiftung gegründet hatte, um der Schenkungssteuerpflicht in Österreich zu entgehen.

 10:52

Die Waterland-Stiftung von Grasser

Der Richter fragt weiter zur liechtensteinischen Waterland-Stiftung. Haunold spricht zu den Details der Gründung.

Er habe Grasser in einem Meeting die Unterschiede zwischen einer steuerlich transparenten und intransparenten Stiftung erklärt. Die liechtensteinische Stiftung sei im Vergleich zu einer österreichischen steuerlich brisanter. Herren über das Kapital der Stiftung seien die Stiftungsräte, man könne nicht direkt darüber verfügen. Als Stiftungsräte für die Waterland-Stiftung hatte man Mitarbeiter einer liechtensteinischen Anwaltskanzlei eingesetzt.

 10:44

Die Gründe für die Stiftung

Die Passiveinkünfte (Dividenden aus der Drittelbeteiligung an der MPM) hätten in Österreich versteuert werden müssen, wenn Grasser als Einzelperson diese Anteile gehalten hätte. Man habe aber aus Gründen der Vorsorge (eventuelle Erbschaftssteuer) und der Diskretion den Plan entworfen, dass Grasser die Anteile über eine Stiftung in Liechtenstein halten sollte.

Haunold führt weiter aus: Steuerlich wäre eine Privatstiftung in Österreich zu bevorzugen gewesen, doch die hätte einen Eintrag im Firmenbuch erfordert, was der gewünschten Diskretion nicht entsprochen hätte. Man habe sich daher für eine liechtensteinische Stiftung entschieden. Auf Nachfrage des Richters erklärt Haunold, Grasser habe diese Entscheidung getroffen.

 10:32

Haunold erklärt, was er Grasser geraten hat

Es sei damals um zwei Einkommensquellen für Grasser gegangen: Meinl-Dividenden, sowie die aktiven Einkünfte aus seiner Beratertätigkeit. Bevor er auf das Stiftungskonstrukt zu sprechen kommt, schildert Haunold die steuerrechtlichen Unterschiede zwischen aktiven und passiven Einkünften. Letztere seien flexibler.

Grasser wollte damals aus familiären Gründen steuerlich in Österreich ansässig bleiben, so Haunold. Für seine Beratertätigkeit habe er Grasser zur GmbH geraten, vor allem wegen der steuerlichen Situation. Seine Gewinne hätte er als Einzelunternehmer mit höheren Sätzen versteuern müssen. Das hätte in der Gründung der Valuecreation gemündet.

 10:26

Frage an Haunold:

Ob er sich selbst als Experte für internationales Steuerrecht und Stiftungssteuerrecht bezeichnen würde, will der Richter wissen. Haunold bejaht.

Während Haunold mit dem Richter spricht, sehen ihn Grasser und dessen Anwälte mit eisigen Blicken an. Haunold schildert, wie das Engagement Grassers bei der Meinl-Bank und seine Dritteleigentümerschaft bei der MPM begonnen haben. 2007 sei noch nicht die Rede von einer Vertriebsprovision gewesen.

Haunold kommt auch auf die von Grasser vorgebrachten Zielsetzungen der Stiftungsstruktur zu sprechen: Vorsorge, Risikoabsicherung und Diskretion vor der Öffentlichkeit.

 10:20

Richter beginnt mit der Vernehmung

Auch heute protokolliert der Richter im Sinne der Nachvollziehbarkeit alles penibel auf seinem Diktiergerät. Haunold schildert erst seinen beruflichen Werdegang, dann beginnt der Richter mit seiner Vernehmung.

Der Kontakt zu Grasser sei über den Banker Julius Meinl zustande gekommen, so Haunold. Grasser sei ihm persönlich vorgestellt worden. Hintergrund des ersten Zusammentreffens war das bevorstehende Engagement Grassers bei der MPM (Meinl Power Management). Grasser habe jemanden gesucht, der diese Tätigkeit strukturieren könne.

 10:13

Haunold-Vernehmung beginnt

Die Deloitte-Anwälte sind mit ihren Fragen fertig, Grasser nimmt wieder neben seinen Anwälten Platz.

Jetzt ist Grassers ehemaliger Steuerberater Peter Haunold am Wort. Er nimmt in der Mitte Platz, der Richter klärt wie üblich die Personalien ab.

 10:03

Aufregung um Fragen der Deloitte-Anwälte

"Ich hatte keine Erfahrungen mit Offenlegungen", so Grasser, der Haunold damit beauftragt hatte. Daher könne er jetzt auch dazu keine Details erklären. "Haunold hat mir versichert, dass er die nötige Erfahrung hat, das gut mit dem Finanzamt abwickeln zu können", so Grasser.

Böhmdorfer, der sich bereits am Vortag zuweilen ungehalten über die Fragen der Deloitte-Anwälte gezeigt hatte, schlägt heute einen noch härteren Ton an. An den Fragen lässte er kein gutes Haar, unterbricht immer wieder. Richter Manuel Friedrichkeit wirkt amüsiert.

Böhmdorfer will jetzt mit Grasser besprechen, ob und wie er sich gegen die "unsinnige Fünffachbefragung" wehren könne, die allen Parteien Geld koste. Die Deloitte-Anwälte versichern, sie brauchen nur mehr 10 Minuten, kurz reden alle durcheinander. "10 Minuten", stellt Böhmdorfer klar.

 09:57

Grasser-Anwalt sauer

Die nächste Frage, erneut zur Offenlegung, stößt bei der klagenden Partei auf wenig Gegenliebe. "Das haben Sie ja schon hundert Mal gefragt", stöhnt Grasser-Anwalt Böhmdorfer. "Das ist hier auch unsere Zeit." Der Richter lässt die Frage zu. Grasser sagt, das Argument, nicht früher (vor 2009) offenzulegen, wäre die Diskretion gegenüber der Öffentlichkeit gewesen. 2009 sei aber rechtzeitig gewesen.

 09:54

Nachfrage zur Steuererklärung

Erneut kommt das Gespräch auf die Steuererklärung Grassers, die bereits am gestrigen Verhandlungstag diskutiert worden war.

Wann seitens Grasser der Wunsch aufgekommen sei, der Finanz offenzulegen, wollen die Deloitte-Anwälte wissen. Grasser sagt, dass ihm Haunold von Beginn an zur Offenlegung geraten habe, sei falsch. Der Ex-Finanzminister habe mit ihm die Offenlegung schon früher diskutiert, dieser habe ihm aber zunächst davon abgeraten.

 09:47

Liechtenstein-Stiftung

Er glaube, dass Haunold ihn besten Gewissens beraten habe und dass Haunold selbst überzeugt war, dass die Stiftungen rechtlich in Ordnung waren, so Grasser.

Wie er die Betreuung seiner persönlichen Finanzen wahrgenommen habe, fragt Deloitte-Anwalt Herbst. Er habe das deligiert, so Grasser. Er wolle nicht den Eindruck erwecken, dass er von nichts gewusst habe. Aber er habe niemals den Eindruck gehabt, dass etwas rechtlich nicht in Ordnung sei. Haunold habe ja für sich selbst auch eine liechtensteinische Stiftung gegründet, daher habe er (Grasser) sich nicht gesorgt.

 09:46

Grasser: "Habe Haunold vertraut"

Er (Grasser) habe zwar über die Stiftungen bescheid gewusst, die Haunold für Ihn angelegt hatte. (Anm.: etwa die Silverland Stiftung, deren Tochter die Levesque Holding und wiederum deren Tochter Gemain Ltd. - in deren Namen die SMW OG treuhänderisch gehandelt hatte). Über deren Details habe er aber nichts gewusst. "Haunold hat mir immer, in jeder Phase bis zu seiner eigenen Verfolgung durch die Behörden, gesagt, dass die Stiftungen rechtlich in Ordnung sind

 09:30

Grasser-Befragung wird noch fortgesetzt

Grasser schildert, wie er erst nach der Vernehmung durch die Finanz erfuhr, wie die Eigentümerverhältnisse der SMW OG tatsächlich sind - dass er nämlich nicht an der Gesellschaft beteiligt sei. "Ich habe mich mit den Detais der Struktur nie beschäftigt, ich wusste nicht, ob ich Anteile halte." Er habe Haunold als Berater gefragt, was er dem Staatsanwalt sagen solle. Ursprünglich habe er gedacht, er halte 99 Prozent der SMW OG.

Im Foto: Haunold vor dem heutigen Verhandlungstag

haunold1.jpg © TZ ÖSTERREICH/Pilz

(c) TZ ÖSTERREICH/Pilz

 09:22

Kurzer Streit um die Protokolle

Zuerst sah es so aus, als würde die Verhandlung gleich zu Beginn für 15 Minuten unterbrochen. Die Deloitte-Anwälte wollen Grasser Vernehmungsprotokolle vorhalten, diese waren zuvor weder dem Richter, noch der Gegenseite vorgelegt worden. Böhmdorfer protestierte, doch nach kurzer Lektüre der Beschuldigtenvernehmung Grassers ist klar: Es geht weiter, das Protokoll wird formal zum Akt genommen und verlesen.

 09:14

Jetzt geht es erst nocheinmal um Grassers Liegenschaft am Wörthersee

Die Vertreter von Haunold und dessen Kanzlei setzen ihre Befragung fort, sie fragen erneut über die Liegenschaft in Maria Wörth - wer Preisverhandlungen geführt habe, wer die Renovierung organisiert habe. Eine große Rolle habe dabei Grassers Wahlonkel gespielt, der das Grundstück mit seiner SMW OG treuhänderisch erworben hatte.

 09:10

In Kürze Verhandlungsbeginn

Die Verhandlung wird fortgesetzt, Grasser und Haunold sind auch heute wieder persönlich erschienen. Auf dem Programm steht zunächst Grassers Aussage, die bereits gestern begonnen hat und heute fortgesetzt wird. Danach soll Haunold aussagen. Beide Parteien gaben sich in kurzen Interviews vor der Verhandlung zuversichtlich.

 08:54

Um 9 Uhr geht es heute los!

Ex-Finanzminister Grasser hat seinen Steuerberater geklagt. Der Vowurf: Fehlberatung! Es geht um 2,4 Millionen Euro. Heute wird Peter Haunold befragt.

Grasser-Prozess in Wien