Prozess-Kosten von 75.000 Euro am Tag machen KHG zu schaffen.
Im Zivilrechtsverfahren von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen ehemaligen Steuerberater Peter Haunold hat Grasser heute aus Kostengründen die Unterbrechung des von ihm angestrengten Prozesses beantragt. Haunold lehnte dies ab und auch Richter Manuel Friedrichkeit zeigte sich skeptisch.
Am zweiten Verhandlungstag am Wiener Handelsgericht wurde Haunold erstmals befragt. Er betonte, dass er Grasser richtig beraten habe und dass bei der Offenlegung der Stiftungskonstruktion vor dem Finanzamt 1./23. in Wien die Liechtensteinische Stiftung auch als intransparent - wie erhofft - anerkannt wurde. Allerdings sei auch mitgeteilt worden, dies erfolge unter Vorbehalt dass die Intransparenz auch eingehalten werde.
Keinerlei Einfluss auf Stiftung
Dies bedeutet, dass der Stifter bzw. der Begünstigte keinerlei Einfluss auf die Stiftung nehmen dürfen, dies obliegt ausschließlich den Stiftungsräten. Und daran habe sich Grasser nicht gehalten, wie man etwa an den Einvernahmen von Handwerken nachvollziehen könne. Die Arbeiter hatten in der Seevilla in Maria Wörth in Kärnten gewerkt. Das Haus wurde von der SMW OG gekauft, wo Grasser nicht vertretungsbefugter Gründungsgesellschafter war. Wegen dem örtlichen Gerede habe Grasser damals nicht gewollt, dass die Seevilla direkt von einer Zypern-Firma gehalten wurde, erläuterte Haunold.
Die SMW OG habe das Haus aber nur treuhändig für die zypriotische Gemain-Ltd.-Gesellschaft gehalten. Die Gemain wiederum mit der ebenfalls zypriotischen Levesque-Gesellschaft unter der Silverland-Stiftung im Firmengeflecht angesiedelt. Das Geld für Kauf und Sanierung der Seevilla kam letztlich von der Silverland-Stiftung. Grasser habe sich aber dann sehr wohl in die Ausgestaltung des Hauses, das von seinen Eltern und seiner Frau gemietet wurde, eingemischt. Grasser hatte dazu schon gestern gemeint, er hatte dazu eine mündliche Vollmacht des zuständigen SMW-Geschäftsführers. Dieser sei ein Vertrauter der Familie.
Antrag auf Unterbrechung
Nach der Mittagspause brachte dann Grassers Anwalt, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, den Antrag auf Unterbrechung ein. Durch die Anhebung des Streitwertes auf 2,4 Mio. Euro durch Richter Friedrichkeit koste jeder Verhandlungstag jeder der beiden Streitparteien 75.000 Euro. Böhmdorfer beantragte, dass vorher das Strafrechtsverfahren in der Causa Steuerhinterziehung abgewartet werden sollte. Replik des Richters: Laut Judikatur müsse man eher den Zivilprozess führen als zu unterbrechen und auf den Ausgang eines Strafverfahrens zu warten. Adhoc könne er das aber nicht entscheiden.
Zuvor hatte Haunold geschildert, wie und warum die Stiftungen Waterland und Silverland und die Value Creation GmbH gegründet wurden. Es ging demnach dem erst kurz aus seinem Amt ausgeschiedenen Ex-Finanzminister darum Steuern zu sparen und zu vermeiden, dass sein Vermögen Teil der medialen Berichterstattung ist. Zur Stiftungsgründung in Liechtenstein hatte der Ex-Minister übrigens seinen Diplomatenpass vorgelegt.
Julius Meinl
Als Auslöser für die Offenlegung der Stiftungskonstruktion vor den Finanzbehörden im April 2009 sah Haunold heute auch die Verhaftung des Bankers Julius Meinl, mit dem Grasser privat und wirtschaftlich verbunden ist. Haunold hat Grasser über Meinl kennengelernt.
Zum bisher einzigen Augenkontakt zwischen Grasser und Haunold kam es heute als Haunold erklärte, wie er dem Ex-Minister in Anspielung auf dessen Budgetrede angerufen und gesagt habe: "Ein guter Tag beginnt mit einer steuerlich anerkannten Stiftung." Lachende Replik von Grasser: "Ich glaube das stimmt sogar."
Zwar nicht im Gerichtssaal anwesend, aber dafür bei der Befragung sehr präsent, war die Frau von Grasser, Fiona Pacifico Griffini-Grasser . Für sie will Grasser die Stiftung Waterland treuhändisch gegründet haben. Ob er dies Haunold von Anfang an gesagt hat, sind sich Grasser und Haunold nicht einig. Der Vorteil der Treuhandschaft war für den Ex-Finanzminister damals, wenige Monate nach seinem Ausscheiden aus der österreichischen Regierung, die vollständige "Diskretion" gegenüber der österreichischen Finanz. Zweiter Vorteil war der Entfall der Schenkungssteuer in Österreich, weil Grassers Ehefrau Schweizer Staatsbürgerin ohne österreichischen ständigen Wohnsitz war und daher für die Stiftungserrichtung keine Schenkungssteuer in Österreich angefallen sei.