Krampus oder Christkind?

Grasser: "Urteil" vor Weihnachten

19.11.2011


Jetzt entscheidet sich, ob Grasser unter anderem in der Buwog-Causa angeklagt wird.

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© Andreas Tischler
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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hofft auf die Erfüllung seines größten Weihnachtswunsches: dass endlich Schluss ist mit den Ermittlungen gegen ihn. Die Entscheidung, ob die Verfahren gegen ihn eingestellt werden oder Anklage erhoben wird, soll im Dezember fallen. „Fix ist dieser Zeitpunkt nicht, aber ich rechne für Anfang Dezember damit“, sagt Grassers Anwalt Manfred ­Ainedter zu ÖSTERREICH.

Anfang Juli hatte Grasser einen Antrag auf Einstellung aller Verfahren gegen ihn eingebracht. Datiert mit 6. Oktober kam die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, in der auf 43 Seiten die Verdachtsmomente gegen Grasser in Form eines Zwischenberichts zu den seit 2009 laufenden Ermittlungen dargelegt werden. Unter anderem werden KHG „die parteiliche Vergabe der Bundeswohnungsgesellschaften“ im Jahr 2004 und „das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte“ vorgeworfen, zitiert Format aus dem Behördenpapier. Für Grasser gilt die Unschuldsvermutung.

Ermittlungen laufen schon seit mehr als zwei Jahren
Als Beweis führen die Ermittler der Soko Constantia (zuständig für die Buwog-Causa) Geldflüsse auf das Liechtensteiner Nummernkonto „400.815“ an, das nach ihrer Auffassung Grasser zuzurechnen ist und auf das u. a. Teile der Provision aus dem Buwog-Verkauf geflossen seien. Von diesem Konto aus sei auffällig viel in Aktien von Unternehmen, zu denen Grasser ein Naheverhältnis hatte, investiert worden.

Das alles seien „unzulässige Mutmaßungen“, sagt Ainedter. „In über zwei Jahren Ermittlungen ist nichts Hieb- und Stichfestes herausgekommen.“ Der Anwalt hat seinerseits wieder eine Stellungnahme zum Bericht der Staatsanwaltschaft abgegeben. Und betont, die Vorwürfe gegen seinen Mandanten seien „an den Haaren herbeigezogen und geradezu absurd“. Weshalb er fix mit einer Einstellung aller vier ­Ermittlungsverfahren rechnet. Konkret geht es um die Fälle Buwog, die Auswahl der begleitenden Investmentbank Lehman, die Änderung des Glücksspielgesetzes und ein Steuerverfahren.

Eine Frist, bis zu der die Richterin über Einstellung oder Anklageerhebung entscheiden muss, gibt es nicht. Der Dezember sei ihm signalisiert worden, sagt Ainedter. Möglich bleibt, dass es sich länger hinzieht – auch, weil die Staatsanwaltschaft noch auf Ermittlungsergebnisse aus Liechtenstein und der Schweiz wartet.

Fiona: Streit mit Tisch-Nachbarin

Bei der Ronald-McDonald-Kinderhilfe-Gala zelebrierten Fiona und Karl-Heinz Grasser Donnerstag ihr Society-Comeback. Fiona hüpfte dabei sogar auf den Schoß ihres Gatten – und das, stellt sich nun heraus, sorgte für Streit.

Denn mitten in einem ATV-Interview hört Fiona plötzlich, wie eine Dame sie am Nebentisch „peinlich“ nennt. Sie springt auf, KGH will sie halten, sie plumpst auf seinen Schoß, reißt sich schließlich los, ruft, „Nein, Karl-Heinz, don’t worry“ – alles auf Kamera.

Am Nebentisch debattiert sie mit ihrer Kritikerin, sagt. „Ich habe im Kibbuz gearbeitet, mich um 11 Spitaler gekümmert.“ Und: „Ich bin nicht oberflächlich und peinlich“, beteuert sie. Schließlich: Die große Versöhnung. Happy End.

A. Sellner

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