Ermittlungen beendet
Grasser: Verfahren wegen Falschaussage eingestellt
12.04.2012
Buwog-Ermittlungen und Finanzverfahren laufen aber weiter.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Rahmen des Privatanklageverfahrens "Mag. Grasser gegen (Ex. Mitarbeiter Michael, Anm.) DI Ramprecht" wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingestellt.
Dabei ging es um Aussagen Grassers vom 9. März 2010 vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien. Damals tätigte Grasser die "pauschale Aussage", zu Walter Meischberger kein Verhältnis bzw. keinen Kontakt zu haben, teilte die WKStA in einer Aussendung am Donnerstag mit. Gleichzeitig wies die Behörde darauf hin, dass die Ermittlungen zum "Komplex BUWOG" sowie das gegen Grasser anhängige Finanzstrafverfahren fortgesetzt werden.
Laut der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist es fraglich, ob Grasser in objektiver Hinsicht "inhaltlich unrichtige Angaben gemacht" hat. So war zum Aussagezeitpunkt medial ohnedies bekannt, dass Meischberger im Jahr 2005 Trauzeuge von Grasser war. Dass jedoch konkret nach solchen Kontakten gefragt werden sollte, sei zweifelhaft, so die WKStA. Die Genannten haben - wenn auch zuletzt bloß vereinzelte und länger zurückliegende - persönliche Kontakte auch nicht bestritten und es bestand zuletzt noch im Jänner und Februar 2010 in insgesamt sieben Fällen nachweislich Telefonkontakt.
Weil Grasser jedoch gefragt wurde, welches Verhältnis er zu Meischberger habe (und nicht: hatte) und aus der Fragestellung auch nicht ersichtlich war, ob es um persönliche Kontakte gehe sowie die Frage auch nicht weiter konkretisiert wurde, sei schon objektiv eine falsche Aussage zweifelhaft, heißt es in der Aussendung. Allfällige persönliche Kontakte im unmittelbaren zeitlichen Nahbereich zum konkreten Aussagezeitpunkt konnten nicht nachgewiesen werden.
Außerdem sei ein subjektives vorsätzliches Handeln Grassers für eine Falschaussage nicht nachweisbar. Denn die an Grasser gerichtete Frage enthielt weder eine zeitliche Einschränkung noch nahm sie Bezug auf allfällige frühere Kontakte. Es könne somit nicht widerlegt werden, dass Grasser diese pauschale Frage auch aus seinem subjektiven Empfängerhorizont als Frage nach gerade aktuellen persönlichen Kontakten zum Aussagezeitpunkt verstanden habe, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Über die Einstellung des Verfahrens wurde der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz unter detaillierter Mitteilung der Einstellungsgründe verständigt.