Razzia war illegal

Grasser: Verfahren wird zur Pleite

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Hoffnung auf Ermittlungs-Aus: 
Wegen Pannenserie 
Verfahrensende denkbar.


Ein Patzer nach dem anderen bei den Buwog-Ermittlungen. Liechtensteins Höchstgericht erklärte eine dort stattgefundene Razzia für rechtswidrig.

Der Fall Grasser wird immer mehr zur peinlichen Pannenserie für die Ermittlungsbehörden. Jüngste Pleite: Wegen eines Verfahrensfehlers dürfen die österreichischen Ermittler keine Einsicht in die bei einer Hausdurchsuchung in Liechtenstein beschlagnahmten Unterlagen nehmen. Denn der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein hat die Razzia bei einem Wirtschaftsprüfer Grassers für rechtswidrig erklärt.

Razzia in Liechtenstein erfolgte nach Fristablauf
Der Grund ist so simpel wie peinlich: eine Fristversäumnis. Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein war schlicht zu spät dran mit ihrer Hausdurchsuchung, berichtete das Ö1-Morgenjournal. Der österreichische Antrag für die Razzia sei befristet gewesen – und zum Zeitpunkt der Aktion bereits seit elf Tagen abgelaufen. Es habe aus Österreich auch keinen Antrag auf Fristverlängerung gegeben, heißt es sinngemäß in dem Urteil des Vaduzer Höchstgerichts. Außerdem unterliege Grassers Wirtschaftstreuhänder der Geheimhaltungspflicht, auch deshalb sei die die Razzia rechtswidrig.

Die Folge: Die Unterlagen, die die Fahnder bei der betreffenden Razzia mitgenommen hatten, bleiben für die österreichische Justiz tabu. Es handelt sich um Verträge, Besprechungsprotokolle, Kalender, Reise- und Kontoeröffnungsunterlagen.

Aus diesen Dokumenten erhofften sich die Ermittler u. a. Aufschluss über die Geschäftsbeziehungen zwischen Grassers Trauzeugen Meischberger und der Karibik-Firma Mandarin und über die mutmaßliche Grasser-Treuhandfirma Ferint.

Behörde stellte jetzt neues Ansuchen auf Rechtshilfe
Die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft startet nun einen weiteren Anlauf, doch noch an die Unterlagen aus Liechtenstein zu kommen. Es sei bereits ein zweites Rechtshilfeansuchen gestellt worden, so Martin Ulrich, der Sprecher der Behörde.

Grasser (für den die Unschuldsvermutung gilt), hat die Einstellung aller sechs Verfahren gegen ihn beantragt. Jungrichterin Olivia-Nina Frigo (30) soll in wenigen Wochen entscheiden, ob sie dem mangels vorliegender Beweise stattgibt.

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