Die Staatsanwaltschaft Wien habe Grassers Persönlichkeitsrechte verletz.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V) hat die Republik Österreich wegen einer Presseaussendung der Staatsanwaltschaft zu einer bei ihm durchgeführten Hausdurchsuchung geklagt. Die Staatsanwaltschaft Wien habe durch ihre Aussendung anlässlich der Hausdurchsuchungen beim Ex-Minister am 26. Mai 2011 Grassers Persönlichkeitsrechte verletzt und insbesondere seinen "wirtschaftlichen Ruf" beschädigt, heißt es in der Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen, die der APA vorliegt.
Konkret klagt Grassers Anwalt Michael Rami auf Feststellung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen der Amtshaftung für die Justizorgane. Die Klage richtet sich gegen den Bund, der durch die Finanzprokuratur vertreten wird.
Gegen Grasser ist im Rahmen der Ermittlungen zum Schmiergeldverdacht bei der Buwog-Privatisierung ein Verfahren anhängig, Grasser weist alle Vorwürfe zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Hausdurchsuchungen begannen um 9 Uhr, die Staatsanwaltschaft Wien verschickte bald nach Beginn eine Presseaussendung an Journalisten. Zahlreiche Medienvertreter fanden sich daraufhin an Grassers Adressen ein und berichteten über das Geschehen.
Der Schaden, den Grasser durch die Presseaussendung erlitten habe und in Zukunft noch erleiden werde, könne derzeit nicht beziffert werden, erläuterte Grassers Anwalt Rami die Klage. Daher habe der Kläger Anspruch auf die Feststellung, dass der Beklagte - der Bund - verpflichtet sei, jeden Schaden zu ersetzen, der durch die Aussendung der Staatsanwaltschaft Wien entstanden sei oder noch entstehen werde.
Grasser hatte bereits einen strafrechtlichen Anlauf gegen die Hausdurchsuchung und Aussendung unternommen, war jedoch mit seinem Begehren abgeblitzt. Das von Grasser gegen die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien angestrengte Verfahren ist eingestellt worden.
© ÖSTERREICH/ Juvan
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© APA/ Neubauer
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