Buwog-Prozess

Grasser: "Wort 'supersauber' würde ich nicht mehr verwenden"

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Ex-Minister lobt Buwog-Privatisierung - Sieht für Beratung durch Meischberger altruistische Gründe.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) hat in der Befragung durch Richterin Marion Hohenecker die Privatisierung der Bundeswohnungen verteidigt. "Ich habe nichts anderes als meine Pflicht getan", sagte Grasser. Er habe den Prozess "nachvollziehbar und transparent" aufgesetzt. Die Vergabekommission habe sehr gute Arbeit geleistet und das bestmögliche Ergebnis für die Republik erzielt.

Das Wort "supersauber" für die Buwog-Privatisierung würde er aber heute wahrscheinlich nicht mehr verwenden. "Mir als politisch Verantwortlicher dieses Ressorts ist es ein besonders großes Anliegen, dass diese Vergabe nicht manipuliert war und zum besten Ergebnis der Republik geführt hat", so der Ex-Minister am Donnerstag. Verkauft wurden rund 62.000 Wohnungen. Laut Anklage flossen 9,6 Mio. Euro Schmiergeld. Grasser, Meischberger und Plech weisen das zurück. Hochegger hat ein Teilgeständnis abgegeben, er habe später von Grassers Beteiligung erfahren.

Grasser:
© APA/GEORG HOCHMUTH

Die Kritik des Rechnungshofs und die Vorwürfe in der Anklageschrift wies Grasser heute zurück und warf seinerseits der Staatsanwaltschaft vor, in ihrer Anklageschrift "eine derart grobe rechtlich und faktisch falsche Sicht" zu vertreten, dass der Republik ein Schaden entstanden sei, weil die Bundeswohnungen im Paket verkauft worden seien. Jeder Experte im Finanzministerium habe damals gesagt, man solle im Paket verkaufen, rechtfertigte sich Grasser.

 

Meischberger habe kein Geld für Beratungen bekommen

Richterin Marion Hohenecker fragte Grasser genau nach der Rolle von Walter Meischberger. Meischberger sei sein bester Freund gewesen und sein politisch-strategischer Berater, weil er 10 Jahre mehr politische Erfahrung als er gehabt habe, so Grasser. Meischberger habe aber kein Geld dafür bekommen. Aber auch andere seiner Berater hätten kein Geld bekommen, sogar Experten aus Deutschland hätten unbezahlt für ihn gearbeitet. Er würde Meischberger auch nicht als seinen wichtigsten Berater bezeichnen.

Grasser:
© APA/GEORG HOCHMUTH
Die Motivation Meischbergers und anderer seiner Berater sieht Grasser als völlig uneigennützigen Dienst an der Republik: Das sei "ein altruistischer Zugang", den es "Gott sei dank" auch gebe, nach dem Motto "Wir tragen etwas bei".
 
Grasser:
© APA/GEORG HOCHMUTH
 
Die Richterin sprach Grasser auch auf den mitangeklagten Lobbyisten Peter Hochegger an. Dieser habe vom Ministerium den Auftrag zur KMU-Tour Grassers durch ganz Österreich für kleine und mittlere Unternehmen bekommen, so Grasser. Die Richterin hielt Grasser dann Mails von Meischberger und Hochegger vor, in denen beide Tipps zum Entwurf einer Budgetrede Grassers geben. Hocheggers Tipps sind weit ausführlicher formuliert als Meischbergers. Hochegger ergriff das Wort und sagte, sein Mail habe in Wahrheit ein früherer Geschäftspartner geschrieben. Nach dem Jahr 2003 habe es keine Aufträge von Ministerien mehr für ihn gegeben.
 

Kontakte zum Zeitpunkt der Buwog-Privatisierung 

Grasser bestätigte, dass es zum Zeitpunkt der Entscheidung der Buwog-Privatisierung Kontakte zu Hochegger und Meischberger gegeben habe. "Sie wurden von beiden Personen beraten und unterstützt", so die Richterin. Ja, wie von vielen anderen auch, meinte Grasser. "Niemand hatte aus dem Finanzministerium einen Auftrag, niemandem haben wir eine Provision bezahlt", betonte Grasser.
 

"Verbotene Einflussnahme" seit 2008 ohne Urteil

Der aktuell von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhobene Vorwurf der "Verbotenen Einflussnahme auf ein Strafverfahren" wird zwar immer wieder angezeigt. Verurteilung gab es seit 2008 aber keine. Das hat das Justizministerium am Donnerstag der APA mitgeteilt. Demnach gab es in den vergangenen zehn Jahren auch nur eine einzige Anklage wegen dieses Delikts. Das Verfahren endete mit Diversion.
 
Als "Verbotene Einflussnahme auf ein Strafverfahren" gilt (laut §23 Mediengesetz) ein Artikel, der während eines laufenden Prozesses "den vermutlichen Ausgang des Strafverfahrens oder den Wert eines Beweismittels in einer Weise erörtert, die geeignet ist, den Ausgang des Strafverfahrens zu beeinflussen". Im Fall einer Verurteilung droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagsätzen. Grasser hat die frühere Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser und eine APA-Journalistin wegen "verbotener Einflussnahme" auf sein Strafverfahren in der BUWOG-Affäre angezeigt, nachdem Moser in einem APA-Interview eine Zwischenbilanz über den bisherigen Prozess gezogen hatte.
 
Ein Blick in die Justizstatistik zeigt, dass Anzeigen wegen des Vorwurfs der "Verbotenen Einflussnahme auf ein Strafverfahren" immer wieder vorkommen (und zwar in 44 Fällen seit 2008). Anklagen sind allerdings selten und in den vergangenen zehn Jahren gab es keine einzige Verurteilung: Das einzige in diesem Zeitraum tatsächlich durchgeführte Strafverfahren endete heuer mit einer Diversion, also einem außergerichtlichen Tatausgleich ohne Urteil.
 
+++ Der 46. Prozesstag im oe24-Liveticker zum Nachlesen +++
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 15:55

Richterin beendet Grasser-Befragung für heute - Am 1. August geht es weiter

 15:43

Richterin: Welche mediale Reaktion haben sie erwartet?

Meischberger habe 7,5 Mio. Euro Provision kassiert und berufe sie auf eine mögliche Steuerbefreiung, die vom Finanzministerium iniitiert wurde, führt die Richterin aus. Er habe eine mediale Polemik deswegen erwartet.

 15:43

Richterin geht weiter Grasser-Einvernahmeprotokolle durch

 15:43

"Ein privates Unternehmen vergibt einen privaten Auftrag." - Grasser über die 10 Mio. Euro Provision von der Immofinanz an Meischberger und Hochegger wegen dem Buwog-Verkauf

 15:42

Grasser war nie in Hotelzimmer-Bankfiliale der liechtensteinischen Banker in Wien

Er habe Meischberger und die Bankmitarbeiter einmal in dem Hotel am Stephansplatz getroffen. Das Treffen habe aber "nur im öffentlichen Bereich" stattgefunden, betonte Grasser. Die Richterin bezeichnte das "umgebaute" Hotelzimmer als "Drive-In-Bankfiliale" der liechtensteinischen Banker.

 15:15

18.000 Euro verblieb auf Ferint AG-Konto, 6.884 Schweizer Franken wurde für Treuhandtätigkeit verrechnet

Der Treuhänder verrechnete die Kosten der Treuhandschaft erst nach fünf Jahren. Die Richterin wundert sich über den späten Rechnungszeitpunkt Ende 2009. Wahrscheinlich seien die Summen für den Treuhänder "unter der Wahrnehmungsschwelle" gewesen. Die restliche Summe habe später auch der Treuhänder bekommen um Rechtskosten aus dem Buwog-Verfahren zu decken.

 15:03

18.000 Euro verblieb auf Ferint AG-Konto, 6.884 Schweizer Franken wurde für Treuhandtätigkeit verrechnet

Der Treuhänder verrechnete die Kosten der Treuhandschaft erst nach fünf Jahren. Die Richterin wundert sich über den späten Rechnungszeitpunkt Ende 2009. Wahrscheinlich seien die Summen für den Treuhänder "unter der Wahrnehmungsschwelle" gewesen. Die restliche Summe habe später auch der Treuhänder bekommen um Rechtskosten aus dem Buwog-Verfahren zu decken.

 14:49

Schwiegermutter verwies auf Vermögensberater Wicki

Das Geld sollte für die Kinder von Fiona Swarovski und Karl-Heinz Grasser veranlagt werden. Die Schwiegermutter verwies für die Veranlagung auf ihren Vermögensverwalter Norbert Wicki, der im laufenden Prozess auch angeklagt ist.

 14:49

Richterin: Haben sie mit ihrer Schwiegermutter über die Rückgabe des Geldes gesprochen?

"Ich habe zuerst mit meiner Frau geredet, dann mit meiner Schwiegermutter." Es sei dann treuhändisch für die eigenen Kinder angelegt worden, sagt Grasser. Über die erfolgreiche Veranlagung des Geldes habe er seiner Frau erzählt und dann vielleicht auch seine Schwiegermutter informiert.

 14:43

Richterin geht erstes Einvernahmeprotokoll von Grasser genau durch

 14:43

"Es war für mich eine familieninterne Angelegenheit. Ich habe eine gewisse Schutzfunktion gegenüber meiner Familie gesehen." - Grasser über das "Schwiegermuttergeld" & warum er nicht alles sofort offengelegt hat.

 14:20

"Was habe ich mit der Mandarin zu tun?"

Richterin Marion Hohenecker hat heute thematisiert, dass Gelder des erstangeklagten Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser (laut Grasser das "Schwiegermuttergeld") und Gelder aus der Buwog-Provision auf dem selben Konto der Briefkastengesellschaft "Mandarin" lagen. "Was habe ich mit der Mandarin zu tun?", fragte Grasser.

Es gehe um eine Überweisung, nämlich der 784.000 Euro vom Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank auf das Konto der Mandarin. Dies sind die 500.000 Euro, die laut Grasser von seiner Schwiegermutter kommen, vermehrt durch den Gewinn aus einem Hypo-Alpe-Adria Genussschein. Auf das Konto der Mandarin kamen aber auch Gelder aus der Buwog-Provision aus Liechtenstein. Laut Staatsanwaltschaft belastet diese Vermischung Grasser, der ja dementiert, mit der Buwog-Provision etwas zu tun gehabt zu haben. Außerdem waren auf dem Konto Gelder des Vermögensverwalters Norbert Wicki.

 13:10

Pause bis 14.00 Uhr

 13:09

Richterin: "Würden Sie im Nachhinein etwas anders machen?"

"Es gibt nur das Jetzt", bezieht sich Grasser auf ein angebliches Augustinus-Zitat. Er "möchte keine Spekulationen anstellen".

 12:52

Grasser: Bei Treffen mit Anwalt Toifl dabei

Er sei dabei gewesen, sich gegenseitig zu informieren und Updates zu erhalten. "Das war das normalste der Welt", sagte Grasser. Meischberger hatten sich an Toifl gewandt, um seine Steuer-Causa rund um die Nicht-Versteuerung der Buwog-Provision zu klären.

Bei den Treffen bei Toifl waren Meischberger, Plech und teilweise Grasser anwesend. "Es wäre nicht intelligent gewesen, nicht hinzugehen." Die Staatsanwaltschaft habe diese Anwaltstreffen später kriminalisiert.

 12:52

Grasser: Mit Hochegger und Plech keine wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit

Nach Streit mit Hochegger endete gemeinsame Geschäftstätigkeit rasch. Auch die Immobilienfirma von Plech und Grasser war offenbar nicht erfolgreich.

 12:52

Richterin: Meischberger und Hochegger tauchen auf beiden Seiten auf wie bei "Memory"-Spiel

Meischberger und Hochegger berieten die Immofinanz beim Verkauf der Bundeswohnungen und das Finanzministerium bei anderen Causen, so die Richterin. Dies sei wie bei einem "Memory"-Spiel.

 12:12

Richterin: "Stehen Sie in der Beziehung zwischen Meischberger und Wicki?"

"Nein", sagt Grasser. Er habe Meischberger vielleicht auch zwei andere Vermögensberater empfohlen.

 12:12

Grasser: "Es ist falsch, dass die Mandarin mir zugeordnet wird"

Er habe nichts mit der Mandarin zu tun, außer einer Überweisung. "Eine kreative Erfindung in dieser Gestalt hat in der Anklageschrift nichts zu suchen", so Grasser. Der mitangeklagte Vermögensberater Norbert Wicki verfügt über die Mandarin.

 12:12

Richterin: Geld der Schwiegermutter und Buwog-Provision vermischte sich bei Mandarin

"Aus meiner Sicht aktenmäßig sehe ich keine Vermischung [...] Für jeden Vorgang gibt es Verträge", antwortet Grasser.

Die Richterin fasst kurz ihren Wissenstand aus der Aktenlage zusammen: Die Mandarin sei dotiert worden mit einem Betrag von 500.000 mit einem Teil der Buwog-Provision, dann dotiert mit Bareinzahlungen und 784.000 Euro seien von der Ferint auf dieses Konto überwiesen worden.

 11:40

Verhandlung wird fortgesetzt - Wess kritisiert wieder Live-Ticker

Die Grasser-Verteidigung liest genau die Live-Ticker mit: Grasser-Anwalt Wess kritisiert eine Passage in einem Live-Ticker einer Tageszeitung.

 11:28

Pause - gelich gehts wieder weiter

 11:27

Großer Ärger bei Grasser wegen Buwog-Provision an Meischberger

Er habe sich im Herbst 2009 sehr darüber geärgert, dass er darüber nichts wusste und weil Meischberger keine Steuer für die Provision gezahlt habe.

 11:27

Grasser: "Meischberger hat mich nicht über Steuer-Causa informiert"

"Bei Toifl haben wir nicht über die Konten von Meischberger geredet", sagt Grasser über das Treffen bei Anwalt Gerald Toifl im Herbst 2009. Meischberger habe ihn nicht über die Steuer-Causa - die Nicht-Versteuerung der Buwog-Provision - informiert.

 11:27

Richterin: "Ein guter Berater und Freund von Ihnen - Walter Meischberger - hat 7,5 Mio. Euro kassiert?"

"Ja, von einem privaten Unternehmen", sagt Grasser. Das Finanzministerium habe Lehman Brothers für den Vergabeprozess der Bundeswohnungen ausgewählt und bezahlt.

 11:27

Hochegger: Nach 2003 keine Aufträge mehr von Ministerien

Man habe damals einen Grundsatzbeschluss in seiner PR-Firma gefasst, keine Aufträge von Ministerien mehr anzunehmen, sagt Ex-Lobbyist und PR-Unternehmer Hochegger auf Nachfrage der Richterin.

 10:29

Grasser: Kein Schaden durch Paketverkauf der Bundeswohnungen

Der in der Anklageschrift vertretene Standpunkt, dass durch den Paketverkauf ein Schaden von 35 Mio. Euro und mehr entstanden ist, sei "eine grob falsche Sicht", so Grasser. Die Vergabekommission und die Experten des Finanzministeriums hätten einen Paketverkauf empfohlen. Nur ein Paketverkauf habe eine Erlösmaximierung gebracht, weil damit Großinvestoren ansprechen konnte. "Wir haben das Maximum rausgeholt. Ich habe das nicht beeinflusst", betonte der Ex-Finanzminister.

 10:24

Grasser: "Meischberger bekam kein Honorar für Beratungen des Finanzministeriums"

Dies sei ein Dienst an der Republik gewesen. Meischberger bekam laut Grasser kein Honorar für Beratungen des Finanzministeriums.

 09:50

RH-Bericht: Es ging um den Verkauf von 62.000 Bundeswohnungen

Inklusive Schulden von 1,4 Mrd. belief sich das Gesamttransaktionsvolumen auf 2,45 Mrd. Euro, verweist die Richterin auf den Rechnungshofbericht zum Verkauf der Bundeswohnungen.

"Weitere erlössteigernde Maßnahmen beim Verkauf wären möglich gewesen", heißt es in dem Bericht. Man müsse sich auch die Stellungnahme des Finanzministeriums ansehen, sagte Grasser. Wenn ein Rechnungshof-Rohbericht zu einer politisch wichtigen Causa sehr schlecht ausfallen würde, dann würde der Bundesminister bzw. das Kabinett informiert.

 09:45

Nun geht es um den Endbericht des Rechnungshofs zum Verkauf der Bundeswohnungen

Dieser sei erst nach seiner Amtszeit als Finanzminister veröffentlicht worden, deswegen habe er sich nicht damit beschäftigt, sagt Grasser auf Nachfrage der Richterin.

 09:44

Tag 46 im Buwog-Prozess

Richterin, Schöffen und Angeklagte sind da!