Erben streiten

Groteske um unsere Hymne

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Jetzt gibt es zwischen den beiden Erben der Texterin Streit über eine Klage gegen die rockige Neufassung.

Der nächste Akt in der Posse um die österreichische Bundeshymne ist eröffnet: Jetzt streiten auch die beiden Erben der Dichterin des Originaltextes, Paula von Preradovic, ob es gegen die heftig umstrittene Neu-Version von Popstar Christina Stürmer eine Klage gegeben soll.

Der Hintergrund: Für eine Kampagne von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) wurde die Bundeshymne um zehn Buchstaben ergänzt. Stürmer bezieht in ihrer neuen, rockigen Version erstmals auch Frauen mit ein und singt von „Heimat bist du großer Söhne und Töchter“.

Noch am Tag der Songpremiere am vergangenen Donnerstag auf Ö3 drohte Star-Anwalt Georg Zanger deswegen mit einer Unterlassungsklage. Zanger vertritt dabei den Wiener Sessler-Verlag und den Erben Fritz Molden. Der Vorwurf: Stürmer habe die Hymne „in einer poppigen Version und einem veränderten Text gesungen“. Eben dies soll ihr in Zukunft rigoros verboten werden.

Erbin: „Änderung würde Frauen auch nicht helfen“
Allerdings gibt es noch eine weitere Preradovic-Erbin, die bei der Bundeshymne mitreden darf: Die Witwe von Otto Molden, die ehemalige ORF-Kultur-Journalistin Koschka Hetzer-Molden.

Und sie meldet sich jetzt im ÖSTERREICH-Interview zu Wort und stellt klar: „Eine solche Klage halte ich für völlig lächerlich.“ Und weiter: „Mit mir hat bisher auch noch niemand ein Gespräch zu diesem Thema gesucht. Weder Herr Zanger, noch der Verlag.“

Harte Fronten
Klar ist: Die Fronten zwischen den Parteien sind derzeit mehr als verhärtet. Anwalt Zanger: „Es ist egal, was Frau Hetzer-Molden sagt. Wir werden auch ohne ihr Einverständnis vor Gericht gehen.“

Zudem sei Hetzer-Molden erst durch den Tod ihres Ehemannes zur Erbin geworden, zur Hymnen-Dichterin Paula von Preradovic hätte sie gar keinen Kontakt gehabt. Zanger: „Ich habe an das Ministerium und die Künstlerin eine schriftliche Aufforderung gesandt, dass sie die Verwertung dieser Art unterlassen werden. Wenn ich diese Erklärung am Montag nicht habe, dann werde ich klagen.“

Fest steht: Zumindest inhaltlich dürften sich die Erben einig sein. Beide sind davon überzeugt: Eine Veränderung der Hymne zugunsten der Frauen, wie es gestern auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) in ÖSTERREICH forderte, lehnen beide Parteien strikt ab. „Das ist Literatur und die ändert man nicht einfach. Wenn die Frauenministerin meint, dass eben dies das Selbstvertrauen der Frauen in Österreich erhöht, ist das ihre Sache. Ich denke das nicht“, so Hetzer-Molden.

Erbin findet Klage lächerlich.

ÖSTERREICH: Sie sind Miterbin von Paula von Preradovic. Wollen auch Sie gegen die veränderte Hymne klagen?
Koschka Hetzer-Molden: Nein, natürlich klage ich nicht. Das ist ja völlig lächerlich. Bisher hat mit mir aber weder Herr Zanger noch der Verlag überhaupt ein Gespräch gesucht.

ÖSTERREICH: Sollen in der Hymne künftig auch „Töchter“ vorkommen?
Hetzer-Molden: Nein, ich bin dagegen, dass man die Hymne verändert. Das ist Literatur und die Marseillaise wird ja auch nicht umgeschrieben.

ÖSTERREICH: Selbst Frauenministerin Heinisch-Hosek denkt nun laut über eine Adaption nach.
Hetzer-Molden: Wenn sie meint, dass so das Selbstvertrauen der Frauen in Österreich erhöht wird, ist das ihre Sache. Ich glaube das aber nicht.

Anwalt bleibt hart.

ÖSTERREICH: Erbin Hetzer-Molden will keine Klage, gehen Sie trotzdem vor Gericht?
Georg Zanger: Die Situation hat sich dadurch für uns nicht verändert. Es ist egal, was Frau Hetzer-Molden zu unserer möglichen Unterlassungsklage sagt. Wir können auch unabhängig von ihr vor Gericht gehen. Sie wird das nicht verhindern können. Darüber hinaus ist sie erst spät zur Erbin geworden, ihr fehlt jede Nähe zur Dichterin Paula von Preradovic.

ÖSTERREICH: Wie wird es nun weitergehen?
Zanger: Wir werden den Montag abwarten und schauen, welche Antworten aus dem Ministerium und von der Künstlerin kommen werden. Gibt es keine Unterlassungserklärung, werde ich klagen.

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