Qualzüchtung

Grüne kämpfen gegen Tierschutznovelle

21.11.2007

Den Grünen zufolge sind nach der Reform erst wieder Qualzüchtungen möglich. Das wollen sie verhindern.

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Tierschützer in ganz Österreich schlagen Alarm. Sie befürchten durch eine Gesetzesnovelle der zuständigen Ministerin Andrea Kdolsky eine deutliche Verschlechterung im Tierschutz. „Wir stehen vor einem Rückschritt“, warnt Brigid Weinzinger, Tierschutz-Sprecherin der Grünen im ÖSTERREICH-Interview.

Qualzucht
Grund für die Aufregung: Nach dem wegweisenden Gesetz, das 2005 in Kraft getreten ist, gibt es nun wieder einige heftig umstrittene Regelungen. So dürfen Hunde und Katzen künftig wieder in Zoofachhandlungen ausgestellt werden. Kaninchen dürfen weiterhin in kleinen Drahtkäfigen gehalten werden. Die Grünen kritisieren außerdem, dass auch die sogenannte „Qualzüchtung“ gestattet ist – und zwar nicht nur bei Rassehunden wie Doggen oder Boxer, sondern auch bei landwirtschaftlichen Nutztieren, etwa mit abnormal großen Eutern.

Demo
Doch auch die radikalsten Tierschützer erkennen auch positive Ansätze in der Novelle, zum Beispiel das vehemente Vorgehen gegen Tierschmuggler. Ungeachtet dessen sind bereits umfangreiche Protestaktionen angekündigt. So demonstriert die Organisation „Vier Pfoten“ morgen Vormittag vor dem Parlament, wo das Gesetz zeitgleich im zuständigen Parlamentsausschuss behandelt wird.

Ministerin Andrea Kdolsky weist alle Vorwürfe der Tierschützer zurück und feiert das Gesetz als „enormen Fortschritt“. Es gebe erstmals klare Regelungen für die Käfighaltung und eine überprüfbare Situation für den Handel von Welpen. Die Grünen hätten die Gesetzesvorlage offensichtlich nicht verstanden, so Kdolsky.

Am Freitag wollen die Grünen im zuständigen Parlamentsausschuss gegen die Änderungsvorschläge auftreten. Am 5. Dezember beschließt der Nationalrat das neue Gesetz.

Tierschutzgesetz: Das wird anders!

  • Zoohandlungen
    Das neue Tierschutzgesetz erlaubt es den Zoohändlern, Hunde und Katzen wieder in ihren Geschäften und in den Auslagen zu präsentieren sowie an Ort und Stelle zu verkaufen. Ein Betreuungstierarzt ist in Zukunft für die Gesundheit der Tiere, die richtigen Dokumente und die Haltung verantwortlich. Tierschützer befürchten, dass es wieder vermehrt zu unüberlegten Käufen von Tierbabys kommen wird.
  • Gegen Schmuggler
    Deutlich weist die Novelle auf das Verbot hin, Tiere „im öffentlichen Raum“ zu verkaufen. Damit ist etwa der Kofferraum eines Autos gemeint, den Tierschmuggler aus den östlichen Nachbarländern oft als Verkaufsfläche benützen. Erlaubt ist der Verkauf hingegen auf genehmigten Messen und Versteigerungen. egen Schmuggler Deutlich weist die Novelle auf das Verbot hin, Tiere „im öffentlichen Raum“ zu verkaufen. Damit ist etwa der Kofferraum eines Autos gemeint, den Tierschmuggler aus den östlichen Nachbarländern oft als Verkaufsfläche benützen. Erlaubt ist der Verkauf hingegen auf genehmigten Messen und Versteigerungen.
  • Kennzeichnung
    Hunde müssen in Zukunft nicht nur durch eine Hundemarke, sondern auch durch einen Chip gekennzeichnet sein. Dieser ist so groß wie ein Reiskorn und wird dem Tier unter die Haut gepflanzt. Ziel ist der Aufbau einer Datenbank für Hunde. ennzeichnung Hunde müssen in Zukunft nicht nur durch eine Hundemarke, sondern auch durch einen Chip gekennzeichnet sein. Dieser ist so groß wie ein Reiskorn und wird dem Tier unter die Haut gepflanzt. Ziel ist der Aufbau einer Datenbank für Hunde.
  • Käfighaltung
    Kaninchen dürfen weiterhin in Käfigen gehalten werden. Ab 2019 muss der Boden aus Kunststoff und nicht mehr aus Draht bestehen.
  • Qualzucht
    Das neue Gesetz bestimmt zwar genau, unter welchen Umständen eine Zucht von Tieren verboten ist („Atemnot“, „Lahmheiten“). Allerdings sind die Qualzüchtungen nur verboten, wenn sie „starke Schmerzen“ verursachen. Gegen die Ungenauigkeit dieses Begriffes wenden sich die Tierschützer.

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