Grüne kämpfen gegen Tierschutznovelle
21.11.2007
Den Grünen zufolge sind nach der Reform erst wieder Qualzüchtungen möglich.
Das wollen sie verhindern.
Tierschützer in ganz Österreich schlagen Alarm. Sie befürchten durch eine
Gesetzesnovelle der zuständigen Ministerin Andrea Kdolsky eine deutliche
Verschlechterung im Tierschutz. „Wir stehen vor einem Rückschritt“, warnt
Brigid Weinzinger, Tierschutz-Sprecherin der Grünen im ÖSTERREICH-Interview.
Qualzucht
Grund für die Aufregung: Nach dem wegweisenden Gesetz,
das 2005 in Kraft getreten ist, gibt es nun wieder einige heftig umstrittene
Regelungen. So dürfen Hunde und Katzen künftig wieder in Zoofachhandlungen
ausgestellt werden. Kaninchen dürfen weiterhin in kleinen Drahtkäfigen
gehalten werden. Die Grünen kritisieren außerdem, dass auch die sogenannte
„Qualzüchtung“ gestattet ist – und zwar nicht nur bei Rassehunden wie Doggen
oder Boxer, sondern auch bei landwirtschaftlichen Nutztieren, etwa mit
abnormal großen Eutern.
Demo
Doch auch die radikalsten Tierschützer erkennen auch
positive Ansätze in der Novelle, zum Beispiel das vehemente Vorgehen gegen
Tierschmuggler. Ungeachtet dessen sind bereits umfangreiche Protestaktionen
angekündigt. So demonstriert die Organisation „Vier Pfoten“ morgen Vormittag
vor dem Parlament, wo das Gesetz zeitgleich im zuständigen
Parlamentsausschuss behandelt wird.
Ministerin Andrea Kdolsky weist alle Vorwürfe der Tierschützer zurück und
feiert das Gesetz als „enormen Fortschritt“. Es gebe erstmals klare
Regelungen für die Käfighaltung und eine überprüfbare Situation für den
Handel von Welpen. Die Grünen hätten die Gesetzesvorlage offensichtlich
nicht verstanden, so Kdolsky.
Am Freitag wollen die Grünen im zuständigen Parlamentsausschuss gegen die
Änderungsvorschläge auftreten. Am 5. Dezember beschließt der Nationalrat das
neue Gesetz.
Tierschutzgesetz: Das wird anders!
- Zoohandlungen
Das neue Tierschutzgesetz erlaubt es den
Zoohändlern, Hunde und Katzen wieder in ihren Geschäften und
in den Auslagen zu präsentieren sowie an Ort und Stelle zu
verkaufen. Ein Betreuungstierarzt ist in Zukunft für die
Gesundheit der Tiere, die richtigen Dokumente und die Haltung
verantwortlich. Tierschützer befürchten, dass es wieder
vermehrt zu unüberlegten Käufen von Tierbabys kommen wird.
- Gegen Schmuggler
Deutlich weist die Novelle auf das
Verbot hin, Tiere „im öffentlichen Raum“ zu verkaufen. Damit
ist etwa der Kofferraum eines Autos gemeint, den Tierschmuggler
aus den östlichen Nachbarländern oft als Verkaufsfläche
benützen. Erlaubt ist der Verkauf hingegen auf genehmigten Messen
und Versteigerungen. egen Schmuggler Deutlich weist die
Novelle auf das Verbot hin, Tiere „im öffentlichen Raum“ zu
verkaufen. Damit ist etwa der Kofferraum eines Autos gemeint,
den Tierschmuggler aus den östlichen Nachbarländern oft als
Verkaufsfläche benützen. Erlaubt ist der Verkauf hingegen auf
genehmigten Messen und Versteigerungen.
- Kennzeichnung
Hunde müssen in Zukunft nicht nur
durch eine Hundemarke, sondern auch durch einen Chip
gekennzeichnet sein. Dieser ist so groß wie ein Reiskorn und
wird dem Tier unter die Haut gepflanzt. Ziel ist der Aufbau einer
Datenbank für Hunde. ennzeichnung Hunde müssen in Zukunft
nicht nur durch eine Hundemarke, sondern auch durch einen Chip
gekennzeichnet sein. Dieser ist so groß wie ein Reiskorn und
wird dem Tier unter die Haut gepflanzt. Ziel ist der Aufbau
einer Datenbank für Hunde.
- Käfighaltung
Kaninchen dürfen weiterhin in
Käfigen gehalten werden. Ab 2019 muss der Boden aus Kunststoff
und nicht mehr aus Draht bestehen.
- Qualzucht
Das neue Gesetz bestimmt zwar genau, unter
welchen Umständen eine Zucht von Tieren verboten ist („Atemnot“,
„Lahmheiten“). Allerdings sind die Qualzüchtungen nur
verboten, wenn sie „starke Schmerzen“ verursachen. Gegen die
Ungenauigkeit dieses Begriffes wenden sich die Tierschützer.
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