Die Verfassungsklage stützt sich auf drei Hauptpunkte.
Seit Juni ist gewerbsmäßiges Betteln in der Bundeshauptstadt verboten. Nun will die Betroffene Martina S. eine Verfassungsklage einbringen und so das Gesetz zu Fall bringen. Unterstützt wird sie dabei von den Wiener Grünen, wobei die Partei für die allfälligen Kosten aufkommt, wie der nicht amtsführende Stadtrat David Ellensohn versicherte. Kritisiert wurde das Verbot heute auch einmal mehr von NGOs.
Saftige Strafe
Frau S. habe sich an die Grünen gewandt, da ihr
die verschärfte Regelung Probleme bereite, so Ellensohn. Laut Eli Fröhlich
vom Verein "Bettellobby", an den sich die Frau ebenfalls wandte, stammt die
Betroffene aus Österreich und bezieht mit ihrem Mann aufgrund psychischer
und physischer Erkrankungen eine Invaliditätspension. Beide haben rund 1.300
Euro im Monat zur Verfügung. Um Heiz- oder Arztkosten begleichen zu können,
bettelt Martina S. seit eineinhalb Jahren mehrmals die Woche. Dieser
"Notgroschen" sei durch die Gesetzesnovelle nun durch Verwaltungsstrafen von
bis zu 700 Euro bedroht, hieß es.
Das Hauptproblem: Der Begriff "gewerbsmäßig" bedeute in diesem Fall eine strafbare Handlung in der Absicht, "sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen", erklärte Ellensohn. Da Bettler gänzlich oder teilweise ihren Lebensunterhalt aus Almosen bestritten, sei nicht-gewerbsmäßiges Betteln begrifflich ausgeschlossen, wodurch in Wien de facto ein generelles Bettelverbot herrsche. "Im europäischen Jahr der Armut ist das ein Armutszeugnis für die Stadt", befand der Grünmandatar.
Drei Punkte
Die Verfassungsklage stützt sich auf drei
Hauptpunkte. Einmal sei zu prüfen, ob das Gesetz nicht gegen die im
Staatsgrundgesetz verankerte Freiheit der Erwerbstätigkeit verstoße.
Außerdem verletze die Regelung das Recht auf Achtung des Privatlebens,
festgelegt in der Europäischen Menschenrechtskonvention, argumentierte der
Stadtrat. Ein Eingriff ins Privatleben liege nämlich auch dann vor, wenn der
Staat die Möglichkeit, im privaten Sektor Unterhalt zu verdienen,
weitreichenden Beschränkungen unterwerfe. Zudem soll geprüft werden, ob das
Bettelverbot dem Gleichheitssatz ("Sachlichkeitsgebot") entspricht. Mit
einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs rechnen die Grünen in etwa
einem Jahr.
Markus Reiter vom Sozialverein "Neunerhaus" warf der SPÖ eine "Konterkarierung der eigenen Politik" vor, da die Stadt in den vergangenen Jahren viel an niederschwelliger Sozialarbeit geleistet habe. Der Umstand tiefster Armut werde negiert, Betteln sei für Menschen die letzte "Notwehraktion", zu Geld zu kommen. Die Filmemacherin Ulrike Gladik, die mit "Natasha" eine Dokumentation über die heimische Bettelszene gedreht hat, betonte, dass die behaupteten Ausbeuterverhältnisse durch "Hintermänner" nur Gerüchte seien. Selbst die Polizei wolle nicht von Banden sprechen.