Die Grünen haben erneut Kritik an der EU-Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung geübt und fordern die Regierung auf, diese nicht umzusetzen.
"Hier geht es um Notwehr", sagte die Grüne Europaabgeordnete Eva Lichtenberger am Freitag bei einer Pressekonferenz. Mit dem anlaufenden EU-Wahlkampf habe dieser Aufruf allerdings nichts zu tun, betonte sie, sondern mit dem kommende Woche zusammentreffenden Justizrat.
"Daten-Tsunami" im Anflug
Mitte vergangenen Monats
endete die Umsetzungsfrist für die Vorratsdatenspeicherung im Internet, bei
der Telefonie ist das bereits im September passiert. Anfang Februar hatte
der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die Richtlinie
abgewiesen. Lichtenberger und der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser
befürchten nun Schlimmstes und sehen gemeinsam mit dem Bundestrojaner und
anderen Vorhaben in diesem Bereich einen "Daten-Tsunami" auf Österreich
heranrollen.
Europapolitische Haltung
"Es ist spannend, wie sich die
österreichischen Vertreter verhalten werden", so Lichtenberger im Hinblick
auf den EU-Justizrat. Für sie ist klar, dass die Österreicher bei der
Richtlinie "hinter den Türen brav mitgestimmt" hätten. Noch sei aber nichts
umgesetzt, was sich auch nicht ändern solle: "Wir brauchen einen Akt eines
quasi staatlichen Ungehorsams", so Steinhauser. Denn dann könne die
Richtlinie beim EuGH auf seine Bürger- und Menschenrechtskonformität geprüft
werden. Steinhauser geht es dabei nicht um eine nationalstaatliche Haltung,
sondern um eine europapolitische.
Jeder verdächtig
Konkret befürchten die Grünen bei der
Vorratsdatenspeicherung, dass auch der Datenverkehr unschuldiger Bürger
überwacht werde. Durch die Speicherung von Internet- und Telefoniedaten
werde jeder im Vornherein als Verdächtiger behandelt. Die Richtlinie schafft
es laut Steinhauser nicht einmal, die eigenen Ziele umzusetzen, da die
Überwachung durch geschützte Netzwerke leicht umgehbar sei.
Weitere Schritte
Sollte es trotz aller Aufrufe doch noch zu einer
Umsetzung kommen, solle man zumindest nur die Minimalerfordernisse wie eine
sechsmonatige Speicherdauer und keine Speicherung erfolgloser Anrufe
erfüllen. Auch ein Gang zum Verfassungsgerichtshof ist für Steinhauser
vorstellbar.