Urteil ist nicht rechtskräftig

Grüner Rathausklub wegen übler Nachrede verurteilt

09.05.2019

Wegen Vorwurfs gegen Götschober, bewusst Nazi-Codes als Telefonklappe verwendet zu haben.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Der Grün-Politiker David Ellensohn und der Grüne Klub im Wiener Rathaus sind am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede zu insgesamt 5.000 Euro sowie Veröffentlichung des Urteils verurteilt worden. Herwig Götschober war auf Facebook und via Aussendung unterstellt worden, dieser verwende bewusst Nazi-Codes als Telefonklappe im Verkehrsministerium. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende der Burschenschaft "Bruna Sudetia", Herwig Götschober, hatte als Pressereferent im Ressort von Norbert Hofer (FPÖ) offenbar die Durchwahl 8818. Dies wurde ihm im November 2018 von Ellensohn und dem Grünen Klub als bewusste Absicht unterstellt und sei ein Code für "Heil Hitler" bzw. "Adolf Hitler". Diese Behauptung wurde im Jänner widerrufen, dennoch wurde von Götschober ein Verfahren wegen übler Nachrede angestrengt.

"Politisches Kalkül"

Sein Anwalt kritisierte, dass aus "politischem Kalkül" ein junger Mann am Beginn seines Berufslebens totgeschrieben werden sollte. Und im Internet würde jeder Vorwurf bestehen bleiben. Maria Windhager als Rechtsbeistand der Gegenseite verwies auf das Faktum, dass Götschober diese Klappe gehabt habe und andere Klappen im Ressort mit 81 beginnen würden. Angesichts der "Umtriebe der FPÖ und Gesinnungsgenossen" wüsste man sehr verbreitet, dass es sich bei 8818 um einen Neonazi-Code handeln würde.

Beim Antragsgegner würde es sich nicht um einen "unbeleckten Jungspund handeln", vielmehr habe dieser Kontakte in rechtsextreme Kreise und müsse sich im politischen Diskurs die Frage stellen lassen: "Wie kann es sein, dass er so eine Klappe hat?"
 
Das sah Richter Stefan Romstorfer nicht so. Götschober müsse es sich seiner Meinung nach nicht gefallen lassen, dass ihm durch die Behauptung, dass er diese Klappe ganz bewusst verwendet, unterstellt wird, dass er Nazi-Gedankengut nahesteht. "Die Durchwahl gibt es seit 2014 auch unter anderen Ministern und hat bei anderen Pressesprechern niemanden gestört." Beide Seiten gaben keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
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