Gerichtsbeschluss
Gusenbauer siegt im Buch-Streit mit HPM
19.05.2009
Laut Gusenbauer-Anwälten wurde eine einstweilige Verfügung gegen das Martin-Buch erwirkt. Weder der Verlag, noch Martin haben diese bislang erhalten.
Im Streit zwischen Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer (S) und EU-Abg. Hans-Peter Martin wegen dessen Buch "Die Europafalle" sind nun laut Gusenbauers Anwälten einstweilige Verfügungen vom Landgericht Berlin erlassen worden. Demnach sei sowohl dem deutschen Piper-Verlag wie auch Martin selbst untersagt, die in Martins Buch enthaltenen - laut Gusenbauers Anwälten unwahren - Behauptungen über angebliche gewagte Aktienspekulation Gusenbauers weiter zu verbreiten, heißt es in der Aussendung der Anwälte.
Ordnungshaft droht
Bei Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeldes
bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, so die
Anwaltskanzler. Martin konnte auf Anfrage zu der Sache keine Auskunft geben
und verwies auf den Piper-Verlag. Dort erklärte man am Dienstagnachmittag
auf Nachfrage, es sei bisher noch keine einstweilige Verfügung eingetroffen.