BZÖ-Antrag
Gusenbauers "Gesudere"-Sager kommt vors Parlament
08.03.2008
Gusenbauers "Gesudere"-Sager ist dem BZÖ eine parlamentarische Anfrage wert. Westhentaler sieht Meinungsäußerung gefährdet.
Der "Gesudere"-Sager von SP-Chef Alfred Gusenbauer in Richtung eigene Parteibasis ist dem BZÖ eine eigene parlamentarische Anfrage wert. Bündnisobmann Peter Westenthaler ortet in der Äußerung des Bundeskanzlers eine "Missachtung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung". Er will vom Bundeskanzleramt wissen, ob eine entsprechende Gesetzesinitiative geplant sei, um die Verhinderung derartiger Meinungsäußerungen rechtlich abzusichern.
Menschenrechte in Gefahr?
Das BZÖ bezieht sich unter anderem auf
Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes sowie auf die Europäischen
Menschenrechtskonvention. Im ORF-"Report" war Gusenbauer mit der an seine
Staatssekretärin gerichtete Frage zu hören: "Und das wird heute was
Ordentliches oder das übliche Gesudere?" In der Anfrage heißt es nun: "Die
damit von Ihnen zum Ausdruck gebrachte Ablehnung gegenüber Andersdenkenden,
die ihre Meinungen - Ihrem Sprachgebrauch zufolge - durch 'Gesudere' dem
Empfänger zur Kenntnis bringen, bezieht sich ganz offensichtlich auf Ihre
bisherigen Wahrnehmungen im Zuge einer Image(korrek)tour."
Gusenbauer: "Bin Freund von kritischen Diskussionen"
Gusenbauer
selbst nahm in mehreren Zeitungsinterviews ("Der Standard", "Tiroler
Tageszeitung", Vorarlberger Nachrichten") zu dem "Gesudere"-Sager Stellung:
"Jeder der mich kennt weiß, dass ich ein Freund von klaren, kritischen und
auch harten Diskussionen bin. Nur, was ich nicht für sinnvoll erachte, ist
ein allgemeines Gesudere, das nirgendwo beginnt und nirgendwo endet."