Der Verfassungsgerichtshof hat die Anfechtung des Kandidatur-Verbots abgewiesen. Jetzt muss der Ex-Adelige die Wahl selbst anfechten.
Vorerst keinen Erfolg hatten die beiden Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen mit der Anfechtung ihres Kandidatur-Verbotes beim Verfassungsgerichtshof. Dieser wies ihre Anträge mit der Begründung zurück, dass er in Wahlangelegenheiten erst nach erfolgter Wahl angerufen werden kann. Ulrich Habsburg-Lothringen und seine Schwiegertochter Gabriele Habsburg-Lothringen müssten also einen Wahlvorschlag für die Bundespräsidentenwahl einreichen, der zurückgewiesen würde, und könnten erst dann die Wahl anfechten.
Die beiden Vertreter des in Kärnten ansässigen Zweiges der Habsburger hatten versucht, mit Anträgen an den VfGH die Bestimmung zur Bundespräsidentenwahl aufzuheben, die "Mitgliedern regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben" eine Kandidatur untersagt.
Wahl anfechten
Diese Anträge sind aber vor der Wahl nicht
zulässig, stellten die Verfassungsrichter fest. In dem Erkenntnis teilen sie
den beiden Habsburgern aber mit, wie sie weiter vorgehen könnten: "Die
Antragsteller haben die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag für die Wahl des
Bundespräsidenten einzureichen und nach erfolgter Wahl diese (...)
anzufechten. In diesem Wahlanfechtungsverfahren vor dem
Verfassungsgerichtshof können sie die Verfassungswidrigkeit der genannten
Bestimmungen geltend machen und auf diese Weise eine gegebenenfalls von Amts
wegen zu veranlassende Überprüfung zu Bestimmungen auf ihre
Verfassungswidrigkeit erwirken."
Dieser Weg ist zwar umständlich, eine andere Möglichkeit gibt es derzeit aber nicht.
"Umweg" wird gegangen
Ulrich Habsburg-Lothringen und
seine Schwiegertochter Gabriele Habsburg-Lothringen werden aller Voraussicht
nach den "Umweg" auf sich nehmen. Sie werden einen Wahlvorschlag für die
Bundespräsidentenwahl einbringen und danach die Wahl anfechten.