Pensionen
Hackler-Regelung wird nicht unbefristet verlängert
16.10.2007
Damit endet die Möglichkeit, nach 40 bzw. 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, im Jahr 2010.
Die unbefristete Verlängerung der Hackler-Regelung für die Frühpension kommt nicht. Das war ein Wunsch der SPÖ, ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat ihn aber am Dienstag in einem Gespräch mit SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger abgelehnt.
Damit dürfte die Regelung, wonach Frauen mit 55 und Männer mit 60 mit 40 bzw. 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können, wie derzeit gesetzlich vorgesehen im Jahr 2010 auslaufen.
Plus Krankenstandszeiten
Es soll aber leichter werden, die Jahre
zusammen zu bekommen. Während derzeit nur die reinen Beitragszeiten, in
denen man wirklich gearbeitet hat, berücksichtigt werden, sollen künftig
auch lange Krankenstandszeiten angerechnet werden.
Im Ministerrat am Mittwoch
Eine endgültige Entscheidung haben
Buchinger und Bartenstein noch nicht getroffen. Zuerst melden sie die
Ergebnisse des Gesprächs an ihre jeweiligen Parteichefs, SPÖ-Bundeskanzler
Alfred Gusenbauer und ÖVP-Vizekanzler Wilhelm Molterer. Dann fällt die
Entscheidung, ob und in welcher Form diese 68. ASVG-Novelle am Mittwoch in
den Ministerrat kommen kann.
Für eine unbefristete Verlängerung der Hackler-Regelung hatte es übrigens auch innerhalb der ÖVP mit dem ÖAAB eine gewichtige Stimme gegeben. ÖAAB-Obmann Fritz Neugebauer hat sich mit seiner Formel "45 Jahre sind genug" aber in der Partei nicht durchsetzen können.