Für die Sozialdemokraten wäre das ein Vertrauensbruch - Außerdem gehen sie von geringeren Kosten aus als das Finanzministerium.
Um die sogenannte Hackler-Pension ist ein Streit um Zahlen zwischen den beiden Regierungspartnern ausgebrochen. Das Sozialministerium geht von geringeren Mehrkosten aus als das Finanzministerium. Finanzminister Josef Pröll (V) hatte in seiner gestrigen Grundsatzrede ein Auslaufen dieser Langzeitversichertenregelung vor 2013 gefordert und das mit Mehrkosten von insgesamt zwei Milliarden Euro begründet. Bundeskanzler Werner Faymann und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (beide S) lehnten das umgehend mit Verweis auf den einstimmigen Nationalratsbeschluss und das Regierungsabkommen ab, Hundstorfer bezweifelt auch die Zahlen des Finanzministers.
Überraschenden Gegenwind erhält Josef Pröll auch von den schwarzen Arbeitnehmervertretern. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Fritz Neugebauer, machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Auch ÖAAB-Obmann Michael Spindelegger zeigte sich skeptisch.
Explosion der Kosten
Das Finanzministerium argumentiert, dass
man beim Nationalratsbeschluss im vorigen Herbst für die Verlängerung der
Hacklerregelung von 2010 bis 2013 und die bessere Anrechenbarkeit von
Ersatzzeiten von Mehrkosten von 1,25 bis 1,3 Milliarden ausgegangen sei. Nun
sei jedoch die Zahl der Hackler-Pensionisten explodiert. Heuer sollen
demnach zwischen 24.000 und 30.000 Personen diese Frühpension nach langer
Versicherungszeit ohne Abschläge in Anspruch nehmen, das wäre ein Plus im
Vergleich zum Vorjahr von 50 bis 60 Prozent. Nach der Rechnung des
Finanzministeriums bedeutet dies weitere 700 Millionen Mehrkosten, womit
diese auf rund zwei Milliarden steigen würden.
Vorwürfe an Pröll
Im Sozialministerium kommt man
hingegen nur auf 1,7 Milliarden Euro Gesamtkosten bis inklusive 2013. Das
Sozialministerium argumentiert nun, dass Pröll als Vergleichsbasis ein
schlagartiges Ende der Hackler-Regelung mit Ende 2009 herangezogen habe.
Außerdem verwies Hundstorfer am Donnerstag darauf, dass mit einem abrupten
Ende der Hackler-Regelung auch hohe Kosten verbunden wäre, da etwa die
Hälfte jener, die derzeit in die Langzeitversichertenregel fallen,
arbeitslos werden würden. Darüber hinaus sei nicht berücksichtigt, dass
einige stattdessen in die Schwerarbeiter-Regelung ausweichen könnten. Diese
Darstellung wird wiederum im Finanzministerium zurückgewiesen, dort betont
man, das man sehr wohl eine Ausschleifregelung berücksichtigt habe und
außerdem mit Daten der Sozialversicherungen gerechnet habe.
Ein wesentlicher Unterschied in den Berechnungen, der einen Gutteil der Differenzen erklären kann, ist aber zwischen beiden Seiten unstrittig: Das Finanzministerium hat in seinen Rechnungen auch die Beamten berücksichtigt, das Sozialministerium hingegen nicht.