Gesetzesbeschluss
Häftlingsbetreuer werden ausgegliedert
05.06.2008
Der Nationalrat hat die neue Justizbetreuungsagentur beschlossen. Sie stellt Ärzte, Psychiater und Sozialarbeiter für Haftanstalten bereit.
Der Nationalrat hat am Donnerstag die Einrichtung einer Justizbetreuungsagentur beschlossen. Sie soll künftig - außerhalb des Stellenplans des Bundes - zusätzliches Personal und Ärzte für die psychiatrische, psychotherapeutische, medizinische und sozialarbeiterische Betreuung von Häftlingen bereitstellen. Einzig dagegen waren die Grünen, Justizsprecher Albert Steinhauser sieht den Weg zur Privatisierung des Strafvollzugs geebnet.
Agentur soll sparen helfen
Das Justizministerium erhofft sich
durch die Agentur geringere Kosten als bei der jetzigen Unterbringung von
Häftlingen in Krankenhäusern. Steinhauser will das Problem anders gelöst
sehen: "Die logische Konsequenz aus dieser Misere wäre, die notwendigen
Planposten zu schaffen." Er bezeichnete die Einrichtung der
Betreuungsagentur als "Etikettenschwindel. Zudem könne man eine solche
Einrichtung nicht mehr parlamentarisch kontrollieren.
Enorme Personalprobleme
Berger stellte sich erwartungsgemäß
hinter die Justizbetreuungsagentur. Damit könnten die "enormen
Personalprobleme im Strafvollzug" bewältigt werden. Zwar habe das
Ministerium bei den letzten Budgetverhandlungen mehr Planstellen
ausverhandeln können, es seien aber zu wenig. "Deshalb war
Fantasie gefragt", so die Ministerin. Befürchtungen, die Einrichtung
ebne den Weg für eine Privatisierung im Vollzug, teilt sie nicht.
Blau, Orange dafür
Außer den Grünen befürwortete die übrige
Opposition geschlossen die neue Agentur. So sprach FPÖ-Justizsprecher Peter
Fichtenbauer von einer "unterstützenswerten Maßnahme"
und verwies - wie viele Abgeordnete in der Debatte - auf die hohen
Häftlingszahlen. Gernot Darmann vom BZÖ betonte, dass auf Grund des
Personalmangels bei der Betreuung eine Lösung gefunden werden musste. Auch
die ÖVP-Abgeordneten gratulierten Berger zu der Maßnahme, die Einsparungen
bringen werde.
Im Justizbereich wurde auch eine Änderung im Grundbuchgesetz einstimmig beschlossen. Kernpunkt: Die Umstellung auf eine neue Grundstücksdatenbank.