Gesetzesbeschluss

Häftlingsbetreuer werden ausgegliedert

05.06.2008

Der Nationalrat hat die neue Justizbetreuungsagentur beschlossen. Sie stellt Ärzte, Psychiater und Sozialarbeiter für Haftanstalten bereit.

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Der Nationalrat hat am Donnerstag die Einrichtung einer Justizbetreuungsagentur beschlossen. Sie soll künftig - außerhalb des Stellenplans des Bundes - zusätzliches Personal und Ärzte für die psychiatrische, psychotherapeutische, medizinische und sozialarbeiterische Betreuung von Häftlingen bereitstellen. Einzig dagegen waren die Grünen, Justizsprecher Albert Steinhauser sieht den Weg zur Privatisierung des Strafvollzugs geebnet.

Agentur soll sparen helfen
Das Justizministerium erhofft sich durch die Agentur geringere Kosten als bei der jetzigen Unterbringung von Häftlingen in Krankenhäusern. Steinhauser will das Problem anders gelöst sehen: "Die logische Konsequenz aus dieser Misere wäre, die notwendigen Planposten zu schaffen." Er bezeichnete die Einrichtung der Betreuungsagentur als "Etikettenschwindel. Zudem könne man eine solche Einrichtung nicht mehr parlamentarisch kontrollieren.

Enorme Personalprobleme
Berger stellte sich erwartungsgemäß hinter die Justizbetreuungsagentur. Damit könnten die "enormen Personalprobleme im Strafvollzug" bewältigt werden. Zwar habe das Ministerium bei den letzten Budgetverhandlungen mehr Planstellen ausverhandeln können, es seien aber zu wenig. "Deshalb war Fantasie gefragt", so die Ministerin. Befürchtungen, die Einrichtung ebne den Weg für eine Privatisierung im Vollzug, teilt sie nicht.

Blau, Orange dafür
Außer den Grünen befürwortete die übrige Opposition geschlossen die neue Agentur. So sprach FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer von einer "unterstützenswerten Maßnahme" und verwies - wie viele Abgeordnete in der Debatte - auf die hohen Häftlingszahlen. Gernot Darmann vom BZÖ betonte, dass auf Grund des Personalmangels bei der Betreuung eine Lösung gefunden werden musste. Auch die ÖVP-Abgeordneten gratulierten Berger zu der Maßnahme, die Einsparungen bringen werde.

Im Justizbereich wurde auch eine Änderung im Grundbuchgesetz einstimmig beschlossen. Kernpunkt: Die Umstellung auf eine neue Grundstücksdatenbank.

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