Dadurch entstünden bis 2013 Mehrkosten in Höhe von 840 Millionen Euro.
Beamte zählen zu den größten Profiteuren der "Hacklerregelung", die ÖVP-Beamtengewerkschafter Fritz Neugebauer nun mittels Verfassungsklage verteidigen will. Wie eine Erhebung des Rechnungshofs ergeben hat, sind 2009 52 Prozent aller Beamtenpensionisten in die "Hacklerpension" gegangen. Die Mehrkosten für die Pensionierungen der Jahre 2011 bis 2013 schätzt der Rechnungshof auf 840 Mio. Euro bezogen auf die gesamte Pensionsdauer der Betroffenen.
Den Zahlen des Rechnungshofs zufolge sind allein im Jahr 2009 1.500 von insgesamt 2.876 Ruhestandsversetzungen im Bundesdienst über die "Hacklerregelung" erfolgt - also Pensionsantritt mit 60 Jahren (statt 65) ohne Frühpensionsabschläge. Die Mehrkosten auf die gesamte Pensionsdauer werden allein für dieses eine Jahr mit 280 Mio. Euro beziffert. Landesbeamte sind in der Berechnung nicht inkludiert. Für die Pensionierungen der Jahre 2011 bis 2013 kommen noch einmal Kosten von 840 Mio. Euro bis 2033 dazu.
Beachtliche Mehrkosten
Auch die Mehrkosten für die einzelnen Hackler-Pensionisten sind beachtlich: Der Rechnungshof kommt für einen im April 1953 geborenen Maturanten, der 2013 mit 60 Jahren in Pension geht auf Mehrkosten von 187.000 Euro gegenüber einem Pensionsantritt mit 65. Einer der Gründe: Der Durchrechnungszeitraum zur Bemessung der Beamtenpension würde sich in den fünf Jahren ab 2013 deutlich verlängern (von zwölf auf 21 Jahre).
Klagsdrohung "absurd"
Kritik an Neugebauer kommt indessen weiterhin auch aus der SPÖ: Für Finanzsprecher Jan Krainer ist die Klagsdrohung des VP-Abgeordneten "absurd". Er verweist darauf, dass die Hacklerregelung ohne die nun beschlossene Neuregelung Ende 2013 ausgelaufen wäre. Die Neuregelung stelle daher eine "Verbesserung" dar, so Krainer.