ÖVP-Familienstaatssekretärin Marek hat eine Kindergeldnovelle initiiert, wonach die Abgabengrenze rückwirkend angehoben wird.
Die Abgabengrenze für den Zuschuss zum Kindergeld für einkommensschwache Familien wird rückwirkend mit 2002 auf das jetzige Niveau angehoben. Damit wird für die Hälfte der betroffenen Eltern die Rückzahlung des Zuschusses hinfällig. Das ist das Ergebnis des Runden Tisches, zu dem ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek geladen hat.
Weiters vereinbart wurde auch eine rückwirkende Verkürzung des Beobachtungszeitraums von derzeit 15 auf 7 Jahre.
Pause bei Rückforderungen
Die Kindergeldnovelle soll so
schnell wie möglich beschlossen werden, so Marek. Derzeit sind für die Jahre
2002 und 2003 200 Rückzahlungsbescheide ausgeschickt worden. Bis
Inkrafttreten der Novelle sollen keine weiteren mehr versandt werden. Für
diese ersten zwei Jahre den Zuschuss zurückzahlen müssen rund 4.200
Betroffene. Mit der Anhebung der Abgabengrenze sollen es etwa 50 Prozent
weniger sein.
One-stop-Shop für Kindergeld
Marek kündigte zudem ab 2010
einen One-stop-Shop, also eine einzige Anlaufstelle, für das Kindergeld an.
Zudem sollen die Informationsblätter und Antragsformulare überarbeitet
werden, so dass daraus auch klar erkennbar wird, dass es sich beim Zuschuss
um einen Kredit handelt, der auf jeden Fall zurückzuzahlen ist.
Die Kosten für die geplanten Änderungen bewegen sich zwischen 17 und 30 Mio. Euro, heißt es aus dem Finanzministerium.
Abgabengrenzen für Einzelpersonen:
alt |
neu |
ab 10.175 Euro |
ab 14.000 Euro - 3 Prozent des Jahreseinkommens |
ab 12.720 Euro |
ab 18.000 Euro - 5 Prozent des Jahreseinkommens |
ab 16.355 Euro |
ab 22.000 Euro - 7 Prozent des Jahreseinkommens |
ab 19.990 Euro |
ab 27.000 Euro - 9 Prozent des Jahreseinkommens |
Für beide Elternteile:
alt |
neu |
ab 25.440 Euro |
ab 35.000 Euro - 5 Prozent des Jahreseinkommens |
ab 29.070 Euro |
ab 40.000 Euro - 7 Prozent des Jahreseinkommens |
ab 32.705 Euro |
ab 45.000 Euro - 9 Prozent des Jahreseinkommens |