Verbot für Handy am Rad

Härtere Strafen für Auto & Radler

30.01.2013

Bis 90 Euro werden sofort kassiert - Handy am Fahrrad kostet 50 Euro.

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© TZ ÖSTERREICH / Pauty
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Mit den Stimmen aller Fraktionen (außer dem BZÖ) ist gestern die Anhebung der Obergrenzen für Organmandate und Anonymverfügungen beschlossen worden: „Damit wird allerdings kein neuer Strafrahmen geschaffen“, sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer zu ÖSTERREICH: „Vielmehr kann das zu einer Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes führen.“

Konkret bedeutet das: Bisher durften Polizisten von Schnellfahrern oder Gurtmuffeln nur bis zu einer Höhe von 36 Euro sofort kassieren. Lediglich bei Handy-Telefonieren (50 Euro) und vergessenem Führerschein (50 Euro) durften Ausnahmen gemacht werden.

Alle anderen Delikte, die mit einer höheren Strafe geahndet werden, mussten zur Anzeige gebracht werden. Dieser Papierkram fällt nun weg.

BZÖ-Kritik: „Abzocke und eine reine Wegelagerei“
Jetzt dürfen Polizisten sofort bis zu 90 Euro kassieren. BZÖ-Mandatar Gerald Grosz sieht darin eine Maßnahme zur Erhöhung der Strafen: „Mit dieser Regelung wurde der Abzocke Tür und Tor geöffnet.“

Deutlich angezogen wurde auch das Limit für Strafverfügungen. Bisher lag es bei 365 Euro. Nun beträgt es 600 Euro. Das betrifft etwa Radarstrafen. Für Anonymverfügungen gilt eine Grenze von 365 Euro. Bisher 220 Euro.

Scharfe Gesetze gegen Fahrrad-Rowdys heute
Das Fahrradpaket von Ministerin Bures wird heute beschlossen. Sicher kommt das Handyverbot.

  • Handy-Telefonieren auf dem Rad wird in Zukunft verboten – ab 31. März 2013 drohen 50 Euro Strafe.
  • Die Radwegbenutzungspflicht fällt ebenfalls ab 31. März weg. Lässt es der Verkehr zu, dürfen sich Radfahrer in den Autoverkehr einreihen.
  • Ein neues, viereckiges Verkehrsschild wird es in Zukunft für Radwege „ohne Benützungspflicht“ geben. Das bedeutet in Zukunft: Wenn der Radweg überfüllt ist, dürfen die Radler auf die normale Fahrbahn ausweichen.

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