Keine Fußfessel mehr

Härtere Strafen für Sextäter fix

22.01.2013

Bei Vergewaltigungen mindestens 1 Jahr Haft.

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Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) verdoppelt die Strafen bei Vergewaltigungen. Statt einer Mindeststrafe von nur einem halben Jahr sollen verurteilte Vergewaltiger eine Haftstrafe von zumindest einem Jahr verbüßen.

Das verschäfte Gesetz hat Karl am Dienstag für sechs Wochen in Begutachtung geschickt. Nach dem Parlamentsbeschluss soll es ab Juni oder Juli gelten.

Damit wird es für Sextäter nun auch noch schwieriger, eine Fußfessel zu beantragen: Denn bei Strafen über einem Jahr ist ein solcher Antrag gar nicht möglich.

Sextäter mit Fußfessel nicht mehr möglich
Zudem müssen Vergewaltiger mindestens die Hälfte ihrer Haftstrafe absitzen, bevor sie eine Fußfessel bekommen können. Ein Fall wie jener des Salzburgers Heribert B., der trotz Vergewaltigung nur eine Fußfessel bekam, wird praktisch unmöglich.

Auch das „Grooming“, also die Kontaktaufnahme zu Minderjährigen via Internet, soll erschwert werden. Es werden nun auch jene Fälle mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft, in denen versucht wird, von Kindern pornografisches Material zu bekommen.

Karl plant außerdem eine komplette Reform des Strafrechts. Ab Anfang Februar wird eine Kommission die Verhältnismäßigkeit der Strafen prüfen.

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