Mindeststrafen erhöht

Härtere Strafen für Vergewaltiger

02.09.2018

Regierung präsentiert Gesetzesverschärfung – für nur ­wenige Fälle im Strafrecht.

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© FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER
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Beide Minister waren zuletzt vor allem in Zusammenhang mit der BVT-Affäre um den Geheimdienst (siehe unten) in den Medien – und sie waren die Ersten, zwischen denen es regierungsintern kriselte. Jetzt soll wieder Harmonie zwischen FPÖ-Innenminister Herbert Kickl und ÖVP-Justizminister Josef ­Moser demonstriert werden: Gemeinsam mit ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler präsentierten sie am Samstag eine Gesetzesverschärfung: Sie schaffen gänzlich die bedingten Haftstrafen bei Vergewaltigungen ab. Das heißt: Jemand, der wegen Vergewaltigung verurteilt ist, muss künftig auf jeden Fall ins Gefängnis. Nur noch ein Teil der Strafe darf bedingt ausgesprochen werden.

Um das zu erreichen, sollen jetzt die Mindeststrafen (derzeit ein Jahr) angehoben und die Strafzu­messungskriterien geändert werden.

Kickl sagt dazu: „Die Opfer von sexueller Gewalt leiden oft lebenslang, da kann es für die Täter kein Pardon geben.“ Moser verweist auf die parallel tagende Task-Force: „Hier werden weitere Schritte diskutiert.“

90 verurteilte Vergewaltiger – sechs davon bedingt

Die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen stieg laut Innenministerium gegenüber 2017 um 43,3 Prozent. Insgesamt gab es laut Justizministerium 90 verurteilte Täter. Sechs wurden zur Gänze bedingt verurteilt. 17 Täter sind teilbedingt verurteilt worden, 61 zu unbedingten Haftstrafen. Der Rest läuft unter „sonstige“. Debora Knob

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