Sozialminister Buchinger und Landeshauptmann Haider haben sich bei der Mindestsicherung jetzt zumindest "angenähert".
Kärnten ist bis dato das einzige Bundesland, das seine Zustimmung zur entsprechenden 15a-Vereinbarung verweigert. Bis auf die Mehrkosten für Kärnten seien alle Bedenken ausgeräumt worden, sagte Buchinger. Nun wird eine Übergangsfrist von zwei bis fünf Jahren geprüft. Haider will die "Besserstellung der Familien" im Kärntner Gesetz erhalten, wie er betonte.
Kosten vs. Einsparungen
Das Land Kärnten verfügt bereits über
eine Mindestsicherungs-Regelung. Tritt das Buchinger-Modell in Kraft, würden
Mehrkosten von rund 1,6 Mio. Euro anfallen. Diese würden sich aus den
höheren Richtsätzen für Alleinstehende und Paare ergeben, meinte Buchinger.
"Dem stehen aber Einsparungen bei der Krankenversicherung von 1,4 Mio. Euro
gegenüber", sagte der Minister.
Haider rechnet anders
In seinem Modell seien nämlich alle
Mindestsicherungsbezieher krankenversichert, was beim Kärntner Modell nur in
Ausnahmefällen zutreffe. Arzt und Krankenhauskosten von Beziehern der
Mindestsicherung werden demnach derzeit in Kärnten direkt vom Land gezahlt,
was nach einer Übernahme des österreichweiten Modells wegfallen würde.
Haider rechnet da etwas anders: "Wir zahlen die Sozialversicherung voll, der
Bund will nur eine Pauschale bezahlen, dadurch würden die Krankenhauskosten
über die höheren Spitaldefizite erst wieder bei uns landen."
Übergangsfrist angedacht
Nun sei vereinbart worden, in den
kommenden zwei Wochen zu prüfen" ob bei den Richtsätzen eine Übergangsfrist
von zwei bis fünf Jahren möglich ist", sagte Buchinger. Er müsse in diesem
Fall selbstverständlich die übrigen Bundesländer um deren Zustimmung fragen.
Buchinger betonte, dass er letztendlich eine österreichweit einheitliche
Lösung für sein "Herzensanliegen" anstrebe.
Haider wiederum betonte, er wolle die Einführung der Mindestsicherung in den anderen Bundesländern nicht blockieren, zugleich aber das "Kärntner Modell" erhalten. Nicht einverstanden sei er mit der Bundes-Regelung insofern, als die Grundförderung zu hoch sei. In Kärnten sei die Grundsicherung niedriger, dafür steige sie bei Kindern wesentlich stärker an als beim Bund. Diesen Schwerpunkt wolle er beibehalten.