Der Anwalt von Herwig Haidinger, vorläufig suspendierter Direktor des Bundeskriminalamts, ruft den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) an.
Darin wolle er darlegen, dass die vorläufige Suspendierung seines Mandanten durch die Dienstbehörde mangels Zuständigkeit nicht rechtmäßig war und die angeführten Gründe keine vorläufige Suspendierung rechtfertigen, sagte Alfred Noll am Freitag.
"Parteisoldaten und Politoffiziere gefragt"
Haidinger,
nach massiven Korruptionsvorwürfen gegen das Kabinett zuletzt an der
Sicherheitsakademie des Innenministeriums tätig, war am 4. November von
Innenministerin Maria Fekter (V) vorläufig suspendiert worden, nachdem er
seine Kritik im Nachrichtenmagazin "profil" erneuert hatte. Haidinger
erklärte, im Kabinett seien nur noch "Parteisoldaten und Politoffiziere
gefragt", das BK sei zu einer "Außenstelle der ÖVP verkommen".
Dass durch eine Anrufung des VwGH keine Bewegung in das Verfahren kommt, ist Noll klar: "So etwas dauert ewig. Erstens gibt es eine Sechs-Wochen-Frist, und dann liegt das jahrelang dort." So will er eigenen Angaben darauf drängen, dass Haidinger nun endlich von der Disziplinarkommission befragt werde, um seine Sicht der Dinge darlegen zu können.
"Gegen meinen Mandanten ist ja seit Sommer ein Disziplinarverfahren anhängig. Bis jetzt ist er nie von irgendjemandem befragt worden. Die Disziplinarkommission hatte die Dienstbehörde mit weiteren Recherchen beauftragt." Aus diesem Grund hätte die vorläufige Suspendierung - gegen die es kein Rechtsmittel gibt - nicht von der Behörde, sondern allenfalls von der Disziplinarkommission ausgesprochen werden müssen. Abgesehen davon rechtfertigten die angeführten Gründe keine vorläufige Suspendierung. "Es liegt kein Verstoß gegen das Beamten-Dienstrechtsgesetz vor. Der größte Teil der Aussagen meines Mandanten war schon längst bekannt." Und etliche der Probleme seien auch von anderen Leuten benannt worden.