Wahlwiederholung ist fix +++ Verstöße gegen geheime Wahl in 14 Bezirken +++ Stichwahl im Herbst
Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitag die Bundespräsidenten-Stichwahl aufgehoben und eine Wahlwiederholung in ganz Österreich angeordnet. "Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie", sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger vor der eigentlichen Verkündung der Entscheidung des Höchstgerichts. Die Wahrung dieses Fundaments sei "vornehmste Pflicht" seines Gerichtshofs.
"Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat stärken"
"Die Entscheidung, die ich jetzt verkünden werde, macht niemanden zum Verlierer und niemanden zum Gewinner", hielt der Präsident weiters fest. "Sie soll allein einem Ziel dienen: Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken."
Erste österreichweite Wahlwiederholung
Die vom VfGH angeordnete Wiederholung der Bundespräsidentenwahl ist erst die dritte auf Bundesebene und die erste österreichweite überhaupt. Bisher mussten zwei Nationalratswahlen, nämlich 1970 und 1995, wiederholt werden, aber nur in einzelnen Regionen wiederholt werden. In beiden Fällen hatte die FPÖ die Wiederholung beantragt, jedes Mal verlor die ÖVP ein Mandat.
Nationalratspräsidenten übernehmen Amtsgeschäfte von Fischer
Mit der Aufhebung der Hofburg-Wahl durch den VfGH hat Österreich ab 8. Juli keinen Bundespräsidenten mehr. Dessen Aufgaben gehen zur Gänze und ex lege - also ohne eigene Angelobung oder ähnliches - an die Nationalratspräsidenten als Kollegialorgan über.
Bundespräsident Heinz Fischer wird am 8. Juli um 10 Uhr von den Parlamentskammern in einer feierlichen Zeremonie verabschiedet. Direkt im Anschluss sollte das neue Staatsoberhaupt angelobt werden. Da dies nun nicht möglich ist, übernehmen Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) gleichberechtigt und so lange, bis der neue Bundespräsident gewählt und angelobt ist.
Kern bedankt sich bei Verfassungsrichtern
Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hat in einem Statement nach der Bekanntgabe der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs betont, dass das Ergebnis zur Kenntnis zu nehmen sei. "Ich möchte betonen, dass dieses Urteil kein Anlass zu Emotionen sein soll", sagte er Freitagmittag im Bundeskanzleramt.
Kern bedankte sich bei den Verfassungsgerichtshof-Richtern, die in "rascher, objektiver und transparenter Weise" ein Urteil gesprochen hätten. "Es darf in einer Demokratie keine Zweifel an der Richtigkeit einer Wahl geben." Kern hob drei Aspekte der Entscheidung hervor, nämlich dass die Aufhebung der Wahl nicht wegen Manipulationen, sondern wegen Formfehlern geschehen sei, dass die Briefwahl nicht als verfassungswidrig beurteilt wurde und dass den Wahlbeisitzern keine Schuld zukomme. "Ich bin überzeugt, wir brauchen diese Menschen, die sich in einer Demokratie engagieren", sagte Kern.
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