Streit um Studie
Hartinger stellt klar: 'Notstandshilfe bleibt'
12.11.2018Eine Wifo-Studie sorgt für Aufregung, Hartinger-Klein versucht nun, zu beruhigen.
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hat am Montag seitens der FPÖ einmal mehr untermauert, dass die Notstandshilfe nicht komplett abgeschafft wird: "Die FPÖ und ich garantieren, dass die Notstandshilfe als Versicherungsleistung bleiben wird", so Hartinger-Klein. Seitens der ÖVP wollte man sich inhaltlich nicht äußern und verwies auf die laufenden Verhandlungen zur Reform des Arbeitslosengeldes.
Streit um Studie
Am Wochenende war bekannt geworden, dass das Sozialministerium beim Wirtschaftsforschungsinstitut eine Studie in Auftrag gegeben hat, die die Auswirkungen einer Reform der Notstandshilfe zum Thema hat. Das Wifo bestätigte die Existenz der Studie, wies aber darauf hin, dass noch kein Endergebnis vorliegt. In der Studie würden mehrere Szenarien analysiert, um die Wirkungsweisen unterschiedlicher Varianten zu prüfen. Die Abschaffung der Notstandshilfe sei "keine durchgängige Vorgabe des Auftraggebers" gewesen, hieß es seitens des Wifo.
Hartinger-Klein wehrte sich am Montag einmal mehr gegen die Darstellung, die Notstandshilfe werde abgeschafft und zeigte sich über die Berichte "verärgert": "Wie das WIFO gestern schon klargestellt hat, gibt es noch keine fertige Studie zur Notstandshilfe. Ich finde es mehr als befremdlich, dass SPÖ mit den Nöten der Bevölkerung spielt und hier eine ganz gezielte Verunsicherung betreibt", sprach sie auch die Kritik der Opposition an.
ÖVP verweist auf Verhandlungen
Keinen inhaltlichen Kommentar gab es zu der Thematik vorerst seitens der ÖVP. In der Partei wie auch im Parlamentsklub verwies man lediglich auf die laufenden Verhandlungen mit der FPÖ zur Reform des Arbeitslosengeldes. Basis dafür bilde das Regierungsprogramm, so ein Sprecher.
Im Regierungsprogramm der türkis-blauen Koalition ist im Kapitel "Arbeit" eine "Harmonisierung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Bedarfsorientierter Mindestsicherung" vorgesehen. Dazu soll ein "Arbeitslosengeld NEU" geschaffen werden, mit einer "degressiven Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe". Das heißt, je länger man das Arbeitslosengeld bezieht, umso niedriger wird es. Die Notstandshilfe soll in diesem neuen Arbeitslosengeld aufgehen - was wohl deren Abschaffung bedeuten würde.
Hartz-IV-Modell
Hartinger-Klein hatte bei diesem Thema von Anfang an Bedenken. Schon im Jänner dieses Jahres erklärte sie, dass Langzeitarbeitslose nicht in die Mindestsicherung fallen werden. "Das deutsche Hartz IV-Modell wird es mit mir als Sozialministerin nicht geben", sagte sie am 3. Jänner. Nur zwei Tage später ruderte die Ressortchefin dann nach einer Zurechtweisung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zurück: "Das 'Arbeitslosengeld neu' soll die Notstandshilfe ablösen. Was wir noch finden müssen, ist eine Lösung, ob es sich um Arbeitslosen- oder Mindestsicherungsgeld handelt", sagte sie damals.
Und genau um diese Frage dreht sich die aktuelle Diskussion: Denn würden Langzeitarbeitslose aus der Notstandshilfe herausfallen, bleibe ihnen nur mehr der Antrag der Mindestsicherung. In diesem Fall wird auf das Vermögen zugegriffen. Die FPÖ wehrt sich seit Tagen gegen diesen Eindruck, in der ÖVP gibt man sich zu diesem Thema äußerst zugeknüpft. ÖVP-Klubobmann August Wöginger wollte allerdings - etwa in einem Gespräch mit den "Oberösterreichischen Nachrichten" vom Jänner dieses Jahres - nicht ausschließen, dass es zu einem Vermögenszugriff kommen könnte.
Die derzeitige Regelung sieht vor, dass jemand, der arbeitslos wird, rund ein Jahr lang (je nach vorgehender Beschäftigungsdauer variierend) Arbeitslosengeld erhält, die Höhe beträgt 55 Prozent der Nettoersatzrate. Danach bezieht man unbefristet die Notstandshilfe (grundsätzlich 92 Prozent des jeweiligen Arbeitslosengeld-Grundbetrages). Hat jemand keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung erworben, kann er Mindestsicherung beantragen. Allerdings ist hier ein Zugriff auf das Vermögen des Betroffenen vorgesehen - ausgenommen davon sind nur Wohnung und Auto (wenn ein beruflicher Bedarf gegeben ist) sowie ein Vermögen von rund 4.200 Euro.