Neues Gesetzespaket

Hass im Netz: Strafen bis 10 Millionen Euro

18.11.2020

Regierung hat im Ministerrat Gesetz zum Schutz von Nutzern im Netz beschlossen.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/ROLAND SCHLAGER
Zur Vollversion des Artikels

Wien. Die Regierung hat im Ministerrat die Regierungsvorlage zum Gesetzespaket gegen Hass im Netz beschlossen. Die Eckpunkte im Überblick.

  • Onlinerichter. Erleichtert werden Unterlassungsklagen gegen Hasspostings – Einreichungen sind zukünftig online auf der Website des Justizministeriums möglich.
  • Löschungen. Löschungen müssen binnen 24 Stunden erfolgen. Umgekehrt soll es ein Beschwerde­verfahren für die von Löschung oder Sperren betroffenen User geben.
  • Strafmaß. Betroffene Nutzer können sich an die Medienbehörde wenden. Diese kann bei Verstößen Geldstrafen von bis zu zehn Millionen Euro für Facebook & Co. verhängen.
  • Ausnahmen. Das Gesetz gilt für in- und ausländische kommerzielle Kommunikationsplattformen mit mehr als 100.000 Nutzern oder einem Umsatz von über 500.000 Euro.
  • Upskirting. Neu ist die Strafbestimmung gegen unbefugte Aufnahmen des Intimbereichs – Strafmaß bis zu 6 Monate Haft.
Zur Vollversion des Artikels