Mehrere (ehemalige) Mitglieder des BZÖ belasten den früheren Parteichef schwer.
Mitglieder und ehemalige Funktionäre des Wiener BZÖ setzen sich wegen der im Untersuchungsausschuss behandelten Drogen-Vorwürfe zur Wehr und belasten ihren früheren Parteichef Peter Westenthaler. "Es besteht der dringende Verdacht, dass er im Ausschuss falsch ausgesagt hat", so der Floridsdorfer Bezirksrat Hans Jörg Schimanek. Westenthaler hat die Anschuldigungen zurückgewiesen und droht seinerseits mit einer Klage. Der Fall sei mehr als ein Jahr von Staatsanwaltschaft, Büro für interne Angelegenheiten und Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus untersucht und dann eingestellt worden, erklärte der frühere Bündnischef in einer Aussendung.
Anzeige
Westenthaler bestritt zuletzt, dass er in einer
Parteisitzung auf eine SMS mit Polizeiinformation verwiesen hatte, was die
Wiener Gruppe anders sieht. Aufgrund einer Aussage nach der besagten Sitzung
im Vorfeld der Nationalratswahl 2008 war auch eine Anzeige eingelangt, die
wiederum die Handy-Rufdatenerfassung Westenthalers zur Folge hatte.
"Wieder einmal" falsch ausgesagt
Schimanek erhebt in
zweifacher Hinsicht den Verdacht, Westenthaler könnte "wieder
einmal" falsch ausgesagt haben. Erstens weil der frühere Parteichef
bestreitet, bei der Sitzung das Handy in die Höhe gehalten zu haben und
zweitens, weil er von einer "verlässlichen Quelle" gesprochen
hatte, durch die er vom angeblichen Drogenproblem erfahren haben will. Aber
auch zivilrechtliche Schritte sollen eingeleitet werden. So überlegen sich
die Betroffenen eine Klage wegen Verleumdung und Kreditschädigung.
Drogenvorwürfe
Die Drogenvorwürfe, die sich im Nachhinein
als unwahr herausstellten (lediglich ein nicht aktives Mitglied hatte nach
einem Delikt zwei Monate Haftstrafe und eine Therapie hinter sich), wollen
die Wiener Mitglieder - es handelt sich um die Gruppierung in Floridsdorf
und Donaustadt - nicht hinnehmen. "Eine ganze Gruppe ist kriminalisiert
worden", so Schwingenschrot, der eigentlich gar nicht mehr für das BZÖ
aktiv ist.